…Rallyesport hergestelltes Sportgerät darstellt. Eine Verwendung des Fahrzeuges zum Personentransport im Straßenverkehr ist mit einem Fahrzeug in dieser Konfiguration nicht möglich. Daran ändert auch die eingeschränkte Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr nichts. Diese eingeschränkte Zulassung ist vielmehr notwendige Voraussetzung, um das Fahrzeug als Sportgerät (Rallyefahrzeug)…
…lit. b UStG 1994 handle. Damit ist nach der Aussage des VwGH die vom BFG im Ausgangsverfahren getroffene Unterscheidung zwischen Rallyefahrzeugen, die als Personenkraftwagen hergestellt werden und nachträglich zu einem Sportgerät umgebaut werden und speziell für den Sport hergestellten Fahrzeugen für das gegenständliche Verfahren unerheblich…
…Segelyachten angestellten Überlegungen (siehe Anm. 102a) gelten auch für Geländefahrzeuge und Geländemotorräder, auch wenn diese Fahrzeuge der Sportausübung dienen (zB Rallyefahrzeug). Ob das Fahrzeug kraftfahrrechtlich zum Verkehr zugelassen ist, kann für die Einstufung als Landfahrzeug im Sinne des Art. 1 Abs. 8 (und der entsprechenden…