…Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden…
…Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden…
…Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden…
…6676). Für eine Anwendung des Verfahrenstitels nach § 295a BAO bleibt sohin kein Raum. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus den Abgabenvorschriften ergeben. Es ist eine Frage des Inhaltes der Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches) zukommt (Ritz, aaO, …
…Es liegt auch kein Anwendungsfall des § 295a BAO vor. Die Rückwirkung von Ereignissen im Sinne dieser Norm muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden. § 295a BAO ist eine rein…
…62 angesetzt worden. Nach Einreichung der Erklärungen sei für das Jahr 2020 vom Finanzamt die Covid-Rücklage nach § 295a BAO auf den Verlust von € 97.741,05 angepasst worden. Die Rückwirkung von Ereignissen nach § 295a BAO müsse sich aus den Abgabenvorschriften ergeben. Die Covid…
…rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 295a Anm 13 (Stand 1.7.2012, rdb.at). Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. …
…Behörde, § 295a BAO sei eine verfahrensrechtliche Bestimmung. Die Rückwirkung von Ereignissen müsse sich aus den Abgabenvorschriften ergeben. Im gegenständlichen Fall mangle es an einem geeigneten Ereignis, für welches die Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vorsehen würden. Auch dem Antrag sei kein rückwirkendes Ereignis zu entnehmen. Die Bf…
…Falle von sich nachträglich ereignenden Umständen ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Erledigungen sein (VwGH 8.3.2021, Ra 2018/16/0109). Nach Ritz, BAO7, § 295a Tz 3, muss sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben. Welchen Ereignissen eine solche Rückwirkung…
…Falle von sich nachträglich ereignenden Umständen ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Erledigungen sein (VwGH 8.3.2021, Ra 2018/16/0109). Nach Ritz, BAO7, § 295a, Rz 3, muss sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben. Welchen Ereignissen eine solche Rückwirkung…
…Sicht korrekte (jedenfalls aber zumindest vertretbare) Rechtsansicht gewesen, dass eine umsatzsteuerbare Vermietungstätigkeit vorliege. Wie bereits mehrfach erwähnt, sei im vorliegenden Fall eine Rückwirkung von Ereignissen, die erst nach seinem Ausscheiden aus dem Stiftungsvorstand eingetreten seien, auf die Höhe der Umsatzsteuerschuld für die Jahre 2003 und…
…von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von…
…von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von…
…dass sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss" (unter Hinweis auf UFS RV/203- W/04). Der § 108e Abs. 1 EStG 1988 in der für 2003 geltenden Fassung laute: "Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern kann eine Investitionszuwachsprämie von 10% geltend gemacht…
…§ 295a BAO: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 295a BAO sei das Eintreten eines Ereignisses, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit für den Bestand oder den Umfang eines Abgabenanspruches habe. Die Rückwirkung von Ereignissen müsse sich aus den Abgabenvorschriften ergeben, § 295a BAO sei eine rein verfahrensrechtliche…
…sieht vor, dass ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. §…
…1 BAO bestimmt: "Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat." Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. …
…Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden …
…gemäß § 295a BAO ist daher im Erkenntnis abzusprechen. Grundsätzlich verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4) eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (vgl. zB Stoll, BAO, 58 ff;). Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben (vgl. zB Loose in Tipke/Kruse…
…von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von…