…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 05.07.2013, GZ. ZRV/0312-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 28.918,89 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 07.01.2013, GZ. ZRV/0345-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 6.284,98 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 15.01.2013, GZ. ZRV/0039-Z2L/04). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 5.143,24 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 27.06.2013, GZ. ZRV/0382-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 1.015,97 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 05.07.2013, GZ. ZRV/0313-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 25.660,51 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 15.01.2013, GZ. ZRV/0311-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 25.882,49 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 25.06.2013, GZ. ZRV/0374-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 15.299,81 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 25.06.2013, GZ. ZRV/0375-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 9.170,88 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 18.12.2012, GZ. ZRV/0308-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 1.567,19 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 20.12.2012, GZ. ZRV/309-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 21.392,71 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 20.12.2012, GZ. ZRV/310-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 21.143,23 mit Bescheid…
…Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 25.06.2013, GZ. ZRV/0373-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag nicht entrichtet hat, hat das ZA Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 15.287,81 mit Bescheid…
…Y, mit Zahlungserklärung WE insgesamt 20.901,00 kg (Eigenmasse) Rindfleisch des Produktcodes 0201 3000 9150 zum Zolllagerverfahren (Verfahren: 7600 9) angemeldet und dafür die Zahlung eines Betrages in Höhe der Ausfuhrerstattungen beantragt. Im "Antrag auf Zahlung von Ausfuhrerstattungen (A1)" vom 21. März 1997 wird…
…gewährte Ausfuhrerstattung in Höhe von ATS 219.453,00 mit Bescheid vom 30.05.2001, Zahl: 610/000/2/1997, von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung…
…gewährte Ausfuhrerstattung in Höhe von ATS 82.895,00 mit Bescheid vom 21.06.2001, Zahl: 610/0000/2/1997, von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung…
…gewährte Ausfuhrerstattung in Höhe von ATS 41.270,00 mit Bescheid vom 15.06.2001, Zahl: 610/00000/2/1996, von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung…
…wurde die gewährte Ausfuhrerstattung mit Bescheid vom 19.06.2001, Zahl: 610/00000/2/1996, zur Gänze von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung wird im Wesentlichen…
…Ausführer wurde die gewährte Ausfuhrerstattung mit Bescheid vom 26.06.2001, Zahl: 610/0000/2/1997, von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung wird im Wesentlichen damit…
…Ausführer wurde die gewährte Ausfuhrerstattung mit Bescheid vom 26.06.2001, Zahl: 610/00000/2/1997, von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung wird im Wesentlichen damit…
…gewährte Ausfuhrerstattung in Höhe von ATS 176.561,00 mit Bescheid vom 07.06.2001, Zahl: 610/00000/2/1996, von der GmbH1 zurückgefordert sowie eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 zur Anwendung gebracht. Die Rückforderung…