…lit. b VerStG unterlegen ist. Wenn bei Vertragsabschluss die Bezahlung der Prämien über die Laufzeit verteilt in mehreren Beträgen vereinbart werde und keine „laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung“ vorliegt, ist dies als "Quasi-Einmalerlagversicherung“ zu qualifizieren. Eine „laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung“ liegt dann vor…
…Nachversteuerungstatbestand aus. Wenn bei Vertragsabschluss die Bezahlung der Prämien über die Laufzeit verteilt in mehreren Beträgen vereinbart wird und keine „laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung“ vorliegt, führt dieses zu einer Umqualifizierung in eine „Quasi-Einmalerlagversicherung“. „Laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung“ liegt dann vor…
…63 €, damit betrage die Prämiensumme nach Zuzahlung 133.136,01 €. Somit sei die Prämiensumme 16,39 % unter den gesetzlichen möglichen 200 % der maßgeblichen Prämiensumme, dadurch komme es zu keiner Umqualifizierung in eine Quasi-Einmalerlagsversicherung laut § 6 Abs. 1a Z 1 VersStG. Der Vertrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundige Laienrichterin LR 1 und den fachkundigen Laienrichter LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zH Herrn Mag. Johannes…
Darüber erfüllen der Antrag bzw die von der VU ausgestellten (aber dem Bf. nicht ausgehändigten Dokumente) auch aus nachfolgenden Gründen nicht den gesetzlichen Vorschriften: Der Antrag enthält nicht die Bezeichnung und Anschrift der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde gem § 252 Abs 1 Z 3 VAG…
Bei der betrieblichen Kollektivversicherung übernimmt der Versicherer die Gefahrtragung, selbst die Altersvorsorge an den Versicherten (Arbeitnehmer) bei deren Pensionsantritt leisten zu müssen. Der Versicherer übernimmt vom Arbeitgeber =Versicherungsnehmer die Pensionszusage, der Versicherungsnehmer überträgt dafür einen bestimmten Kapitalbetrag (§ 48 PKG und § 18i VAG). Die betriebliche Kollektivversicherung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Helmut Moritz, Steuerberater, Schottenbastei 6/8, 1010 Wien gegen den Bescheid gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 20. Juni 2018 wurde die Beschwerde vom 5. Juli 2018 eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass Kapitaleinkünfte aus dem Ausland im Schätzungsweg ermittelt worden seien. Der Bescheidbegründung sei keinerlei Grundlage und Annahme zur Ermittlung der Höhe der geschätzten Kapitaleinkünfte zu entnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen Laienrichter_C+D in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerbertater_A, über die Beschwerde vom 20. August 2020 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A…
Die sogenannte absolute Verjährungsfrist ist weder verlängerbar noch hemmbar (zB Rathgeber, SWK 2005, 87; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209 Anm 14; Achatz/Brandl in Kofler/Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 526; BFG 24.5.2017, RV/3100430/2017; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen Laienrichter_C+D in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_A, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2020 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen Laienrichter_C+D in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2020 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A…
Sie zeigt die voraussichtliche Anzahl der 100jährigen und Älteren bei hohem, mitterem und niedrigem verwirklichten Langlebigkeitsrisiko: 9.500 ………Anzahl der 100jährigen und Älteren im Jahr 2000 in Deutschland lt. ………………..Birg/Flöthmann 105.000………
Aufgrund der solchermaßen erst Mitte März 2017 für die Jahre ab 2007 erfolgten Offenlegung der Kapitalerträge für die Jahre ab 2007 kann darauf geschlossen werden, dass eine Meldungsabsicht in Bezug auf die vom Bf ins Ausland verschobenen Vermögenswerte von Anfang an nicht bestanden haben wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A+B sowie die fachkundigen Laienrichter_C+D in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 2. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A, nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***V***, den Richter ***B***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2016, 28. Februar 2017, 5. Juli 2018 und 12. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat_X in der Beschwerdesache Erben , als Erben nach Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 22.4.2013, 30.7.2014 und 9.6.2015 gegen die Einkommensteuerbescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nun Finanzamt Österreich) vom 17. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 19. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Oktober…