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4 Treffer1562 msnur geltende Fassungen
BFG RV/2100478/2015Rechtzeitigkeit der Vorlage der NeuFöG-Erklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2016

…wies ein bewegliches, betriebliches Vermögen von 188.818,24 € auf und betriebliche Passiven von 392.655,12 €. Das Finanzamt ermittelte mittels Proportionsrechnung eine Gegenleistung von 185.453,70 €, die anteilsmäßig auf die Liegenschaft entfiel und setzte mit Bescheid vom 18. Juni 2014…

BFG RV/7104548/2015Im Falle der Einstellung des Betriebes bzw. dessen Liquidation kann sich die Frage der Existenzgefährdung nicht (mehr) stellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2020

…Anlagenverzeichnis zum 31.12.2008 geschätzt werden könne. Für die Berechnung sei eine Proportionsrechnung anzustellen, indem der Verkehrswert der Gesamtliegenschaft (€ 3,2 Mio.) im Verhältnis zum Teilwert der nicht grunderwerbsteuerbaren Betriebsvorrichtungen (€ 696.612,29) gleichgestellt werde mit der gesamten Bemessungsgrundlage (€ 4.198…

BFG RV/2100984/2009Gescheiterte Hausverlosung: Teilwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung des Verlosungsgegenstandes (Betrieb) als Bemessungsgrundlage für Gebühr nach § 33 TP 17 Abs. 1 lit. a GebG (Zeitraum 2009)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…der hier mit den Buchwerten lt. Anlagenverzeichnis vom 31.12.2008 geschätzt werden könne. Für die Berechnung sei eine Proportionsrechnung anzustellen, indem der Verkehrswert der Gesamtliegenschaft (3,2 Mio. €) im Verhältnis zum Teilwert der nicht grunderwerbsteuerbaren Betriebsvorrichtungen (696.612,29 €) gleichgestellt wird mit…

BFG RV/7100724/2009Abzinsung eines in einem Übergabsvertrag übernommenen gering verzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2014

…€ 194.036,20 Die Gegenleistung, die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 194.036,20 : 71.596,34 = 147.525,80 : X und beträgt somit (X =) € 54.434,73. Dieser Betrag ist jeweils zur Hälfte…