…von der steuerlichen Vertreterin behauptete Rechtswidrigkeit des in Beschwerde gezogenen Körperschaftsteuer Vorauszahlungsbescheides 2014 nicht vor und war daher die Beschwerde, in der ausschließlich die Verfassungswidrigkeit zum Beschwerdegrund erhoben wurde, als unbegründet abzuweisen. Dass die angefochtenen Regelungen aus anderen Gründen verfassungswidrig sein könnten, wurde in der…
…I Nr. 29/2000 idF BGBl I Nr. 142/2000, wegen Verfassungswidrigkeit richten. Aus Sicht der Abgabenbehörde ist daher gemäß § 262 Abs. 3 BAO die Beschwerde direkt ohne Erlassung einer BVE dem BFG vorzulegen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bf, die M***** Medien A…
…1 Z 1 lit. a B-VG sodann über deren Verfassungswidrigkeit. Voraussetzung dafür ist, dass das erkennende Gericht die in Prüfung zu ziehende Norm anwenden muss (Präjudizialität). Das Bundesfinanzgericht teilt die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken der BF nicht und sieht keinen Grund, den Verfassungsgerichtshof zu befassen…
…die Prüfung des ursprünglich in Prüfung gezogenen Generaltatbestandes aufgrund des Zusammenhangs des normativen Gehalts auf die Ausnahmebestimmungen ausgedehnt hatte, auf seine in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung hingewiesen, dass er im Falle der Verfassungswidrigkeit von Gesetzesbestimmungen diese in einem Umfang aufzuheben hat, dass die Verfassungswidrigkeit beseitigt…
…die Vorschreibung der Werbeabgabe bzw. die Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht. Wenn die in Frage stehende Gesetzesbestimmung aber offenkundig nicht Voraussetzung für die Entscheidung des Gerichts ist, mangelt es an der für die Stellung eines Antrages auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit durch das Verwaltungsgericht an der erforderlichen…
…die Verwaltungsbehörden (ebenso wie die Gerichte) verpflichtet sind, ihre Entscheidungen - unabhängig von einer eventuellen Verfassungswidrigkeit - auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu treffen. Gemäß Art. 89 Abs. 1 B-VG steht den ordentlichen Gerichten die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze nicht zu. Gemäß Art…
…4 B-VG iVm Art. 89 B-VG steht die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze den Verwaltungsgerichten nicht zu. Hat ein solches Gericht gegen die Anwendung eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken, so hat es den Antrag auf Aufhebung dieser Rechtsvorschrift beim…
…die Prüfung des ursprünglich in Prüfung gezogenen Generaltatbestandes aufgrund des Zusammenhangs des normativen Gehalts auf die Ausnahmebestimmung ausgedehnt hatte, auf seine in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht hingewiesen, dass er „im Falle der Verfassungswidrigkeit von Gesetzesbestimmungen diese in einem Umfang aufzuheben hat, dass die Verfassungswidrigkeit beseitigt…
…den ordentlichen Gerichten nicht zu. Die Beurteilung die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze obliegt ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof. Gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. a B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf Antrag eines Gerichtes. Ein Gericht hat gemäß Art…
…ist, den ordentlichen Gerichten nicht zu.“ Die Beurteilung die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze obliegt ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof. Gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 a B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf Antrag eines Gerichtes. Ein Gericht hat gemäß Art…
…die Prüfung des ursprünglich in Prüfung gezogenen Generaltatbestandes aufgrund des Zusammenhangs des normativen Gehalts auf die Ausnahmebestimmungen ausgedehnt hatte, auf seine in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung hingewiesen, dass er im Falle der Verfassungswidrigkeit von Gesetzesbestimmungen diese in einem Umfang aufzuheben hat, dass die Verfassungswidrigkeit beseitigt…
…13, die ersten beiden Ziffern "1" und "0" der im einzigen Satz des § 3 Abs 1 legcit. enthaltenen Zahl "100", 2. in eventu § 3 Abs. 1 Schaumweinsteuergesetz 1995, BGBI 1994/702, zuletzt geändert durch BGBl I 2014/13 zur Gänze wegen Verfassungswidrigkeit aufheben. Begründung I…
…verpflichtet, ihre Entscheidungen - unabhängig von einer eventuellen Verfassungswidrigkeit - auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu treffen. Gemäß Art. 89 Abs. 1 B-VG steht den ordentlichen Gerichten, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze nicht zu…
…4 B-VG iVm Art 89 B-VG steht die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Verordnungen und Gesetze den Verwaltungsgerichten nicht zu. Hat ein solches Gericht gegen die Anwendung einer Verordnung aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit oder eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken…
…Voraussetzung für die Vorschreibung der Werbeabgabe bzw. die Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht. Wenn die in Frage stehende Gesetzesbestimmung aber offenkundig nicht Voraussetzung für die Entscheidung des Gerichts ist, mangelt es an der für die Stellung eines Antrages auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit durch das Verwaltungsgericht erforderlichen…
…22 geschaffenen Neufassung der §§ 30 und 30a EStG zeigt, dass diese Bestimmungen in ihrer Neufassung aus rein fiskalischen Gründen intensiv in bestehende berechtigte Erwartungshaltungen eingreifen; diese Eingriffe betreffen auch langdauernde Erwartungshaltungen und enttäuschen diese. Die genannten Bestimmungen sind daher verfassungswidrig. V. SITZ DER VERFASSUNGSWIDRIGKEIT Im…
…verpflichtet, ihre Entscheidungen - unabhängig von einer eventuellen Verfassungswidrigkeit - auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu treffen. Gemäß Art 89 Abs 1 B-VG steht den ordentlichen Gerichten, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze nicht zu…
…verpflichtet, ihre Entscheidungen - unabhängig von einer eventuellen Verfassungswidrigkeit - auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu treffen. Gemäß Art 89 Abs 1 B-VG steht den ordentlichen Gerichten, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze nicht zu…
…verpflichtet, ihre Entscheidungen - unabhängig von einer eventuellen Verfassungswidrigkeit - auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu treffen. Gemäß Art 89 Abs 1 B-VG steht den ordentlichen Gerichten, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze nicht zu…
…verpflichtet, ihre Entscheidungen - unabhängig von einer eventuellen Verfassungswidrigkeit - auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu treffen. Gemäß Art. 89 Abs. 1 B-VG steht den ordentlichen Gerichten, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze nicht zu…