…keine Definition hinsichtlich einer ‚laufenden, im wesentlichen gleichbleibenden Prämie‘ und auch keine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer allfälligen ‚Umdeutung‘ von Verträgen in ‚Quasi-Einmalerlagsverträge‘. Festzuhalten ist zunächst, dass es durch die nachträglich vereinbarte Prämienfreistellung zu keiner (zivilrechtlichen) Änderung des Versicherungsvertrages kommt. Sowohl der Versicherungsnehmer, das Versicherungsunternehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache D.K., Anschr., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Dezember 2013, betreffend Umsatzsteuer 2008, 2009, 2010, und Einkommensteuer 2008, 2009, 2010, zu Recht erkannt: 1…
…VersSG) zeigen, dass nur hinsichtlich des Steuersatzes unter dem Aspekt des Aufbaues einer sicheren Alters- und Hinterbliebenenvorsorge gegenüber dem Kapitalmarktaspekt einer möglichst hohen Rendite eine Differenzierung erfolgt (vgl. dazu zur Nachversteuerung bei nachträglich vereinbarten Prämienfreistellungen VwGH 12.9.20107, Ro 2017/16/0016). Hinsichtlich der…
…keine Definition hinsichtlich einer ‚laufenden, im wesentlichen gleichbleibenden Prämie‘ und auch keine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer allfälligen ‚Umdeutung‘ von Verträgen in ‚Quasi Einmalerlagsverträge‘. Festzuhalten ist zunächst, dass es durch die nachträglich vereinbarte Prämienfreistellung zu keiner (zivilrechtlichen) Änderung des Versicherungsvertrages kommt. Sowohl der Versicherungsnehmer, das Versicherungsunternehmen…
c) die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das dienende Grundstück gemäß Punkt II. dieses Vertrages über die braun markierte Teilfläche. III. WEITERE ERGÄNZUNGEN Die Parteien vereinbaren weiters folgende Anpassungen des vorgenannten Nutzungsvertrages an die derzeit vorliegende Sach- und Rechtslage. Aus diesem Grunde werden die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nun Finanzamt Österreich) vom 17. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Amstetten, Melk, Scheibbs, vom 5. Juli 2022, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2019 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch "CURA" Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 22.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
Die Feststellung, dass „alle Unterlagen" zur Verfügung gestellt werden, ist zumindest missverständlich. Bei diesen Unterlagen handelt es sich nämlich nur um eine Preisliste, die tatsächlich von uns erstellt wird. Das ist Ausdruck einer organisatorischen Notwendigkeit, die für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit der Fachberaterin unschädlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf., Gde, Str, vertreten durch die E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 154, vom 2. April…
a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N.U.., in der Beschwerdesache A, über die Beschwerde vom 23.12.2005 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA B, betreffend Einkommensteuer 2222 (ArbeitnehmerInnenveranlagung) zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, Ort, über die Beschwerde vom 02.04.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 28.03.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in den Beschwerdesachen des Bf., Str., Gde, vertreten durch die Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Badstraße 23, 6844 Altach, gegen die Bescheide des…
Im Vorlageantrag und in der mündlichen Verhandlung hat die Bf auch vorgebracht, dass die Abhaltung von Tauchkursen nicht Betriebsgegenstand sei sondern lediglich als PR-Maßnahme anzusehen sei und dass die Bf Tauchlehrgänge "nur" organisiert habe. Dem wird entgegengehalten, dass Geschäftszweig der Bf lt. Firmenbuch auch…
Aus der Festlegung des ÖK ergibt sich, dass die Katholische Kirche für ihren Bereich Gesetze und Verordnungen erlassen kann, wie dies auch der Staat für seinen Bereich tut. Der Erlass von Gesetzen und Verordnungen für den innerkirchlichen Bereich nach kirchlichem Recht und der Erlass von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 6. Oktober 2016 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 03.05.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 30.04.2019, Steuernummer, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…