…den Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Stunden verhängt worden. Die Strafverfügung wurde an seiner o.a. Wiener Adresse durch postamtliche Hinterlegung am 25.3.2014 (Beginn der Abholfrist) zugestellt. Am 2.4.2014 erhob der Bf. per E-Mail Einspruch gegen die Strafverfügung und machte…
…als unbegründet abgewiesen. Diese wurde am 15.12.2023 von der Bf. am zuständigen Postamt abgeholt. Mit Postaufgabedatum 24.1.2024 übermittelte die Bf. einen Vorlageantrag samt Beilagen an die belangte Behörde. Im Vorlagebericht vom 4.3.2024 verwies die belangte Behörde darauf, dass der…
…nbsp; Entscheidungsgründe Mit Datum vom 20.1.2009 fertigte das Finanzamt einen an die Beschwerdeführerin adressierten Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Sohn S**** A**** aus (idF Rückforderungsbescheid). Dieser Bescheid wurde laut Rückschein (RSb) beim Postamt hinterlegt…
…in Österreich Differenzzahlungen und Kinderabsetzbeträge als für die Kinder x und y im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum 31.07.2017 zu Unrecht bezogen rückgefordert. Nämlicher Bescheid wurde - im Anschluss an einen am 29.09.2017 erfolglos gebliebenen Zustellversuch - zunächst beim Postamt hinterlegt…
…2 lit. b FinStrG. Die Strafverfügung wurde nach einem Zustellversuch am 29.03.2019 beim Postamt 8010 Graz hinterlegt und ab diesem Tag zur Abholung bereitgehalten. Am 30.04.2019 beantragte die steuerliche Vertreterin des Bf. unter dem Punkt "Anbringen" in FinanzOnline "die Frist zur…
…welche durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt am 25.5.2018 zugestellt wurde. Am 9.7.2018 brachte der Bf per Fax einen Vorlageantrag ein. Das Finanzamt legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte im Vorlagebericht die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Verspätung. Das…
…November 2017 eine entsprechende Abgabenerklärung per Post an die dem Finanzamt bekannte Anschrift in Adresse zugesendet. Diese Erklärung wurde jedoch vom Postamt am 1. Dezember 2017 mit dem Vermerk „verzogen“ an das Finanzamt zurückgesendet. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich eines gemäß…
…Beschwerdeführerin zugestellt. Die Abholfrist beim Postamt begann laut Vermerk am Rückschein am 16.02.2015. Die Beschwerdeführerin beantragte am 20.03.2015 die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Über die Beschwerde wurde erwogen Sachverhalt: Das Finanzamt erließ die Beschwerdevorentscheidung am 06.02.2015. Diese…
…14.9.2016 wurde die Beschwerde des Bf (in der Folge: Bf) gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 als unbegründet abgewiesen. Nach dem im Akt aufliegenden Rückschein wurde die genannte BVE beim zuständigen Postamt zur Abholung hinterlegt. Als Beginn der Abholfrist ist der 28.9.2016 angeführt…
…Parkometerabgabeverordnung schuldig erkannt und wurden über ihn nach § 4 Abs 1 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von jeweils 60,00 Euro verhängt und für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Die Strafverfügungen wurden am Postamt hinterlegt. Beginn der Abholfrist war jeweils der 16.6.2015…
…am 15.12.2016 nicht zugestellt werden konnte, wurde dieser beim Postamt hinterlegt, wobei der erste Tag der Abholfrist auf den 16.12.2016 lautete. Am 10.01.2017 wurde dem Finanzamt der Bescheid mit dem Vermerk "nicht behoben" retourniert. In der Folge wurde das…
…hier: Finanzamt Salzburg Stadt) das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht werden kann. Der Haftungsbescheid wurde laut dem bezughabenden Rückschein (RSa Eigenhändig) beim Postamt PP nach einem Zustellversuch hinterlegt und dort ab dem 12.08.2016 zur Abholung bereitgehalten. Mit Schreiben vom 13.10.2016 - Eingangsstempel Finanzzentrum…
…von 18 Stunden festgesetzt. Diese Strafverfügung wurde dem Bf. durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt mittels RSb (Zustellversuch am 27.10.2014 und Bereithaltung zur Abholung ab 28.10.2014) zugestellt und ist unbekämpft geblieben. Nach Ablauf des Abholzeitraums wurde der Brief am 18.11.2014…
…Laut Zustellnachweis RSb (AS 7) konnte die oa. Strafverfügung am 21. Dezember 2015 nicht an der Wohnanschrift des Bf. in Wien zugestellt werden und wurde am Postamt mit Beginn der Abholfrist 22. Dezember 2015 hinterlegt (Ende der Abholfrist: 11. Jänner 2016). Laut Unterschrift des Bf…
…2.000,00 € verhängt. Die Strafverfügung wurde nach einem erfolglosen Zustellversuch am 2. August 2013 (Freitag) am 5. August 2013 (Montag) beim Postamt 02 hinterlegt. In der Eingabe vom 17. September 2013 erhob der Bf. Einspruch gegen die Strafverfügung. Mit dem Bescheid vom 20…
…Bf mitgeteilt, dass seine (damals noch) Berufung verspätet eingebracht erscheint, da das Straferkenntnis am 18.09.2013 beim zuständigen Postamt hinterlegt und ab diesem Tag zur Abholung bereitgehalten wurde. Die zweiwöchige Rechtsmittelfrist begann daher am 18.09.2013 und endete am 02.10.2013. Ihre…
…Zustellversuch erfolgt war. Laut Zustellverfügung war die Abgabestelle Adresse-alt. Am 9. Dezember 2014 hat der Bf die Sendung beim Postamt behoben. Den gegen die Strafverfügung erhobenen Einspruch vom 19. Dezember 2014 hat der Bf der belBeh mit E-Mail vom 22. Dezember 2014 übermittelt…
…für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Diese Strafverfügung wurde lt. Zustellnachweis nach einem Zustellversuch am 22.08.2013 beim zuständigen Postamt hinterlegt und ab 22.08.2013 zur Abholung bereitgehalten. Die Sendung wurde an die Behörde als nicht behoben zurückgesendet und ist somit…
…über ihn nach § 4 Abs 2 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von 89,00 Euro verhängt sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Stunden festgesetzt. Die Strafverfügung wurde nach einem erfolglosen Zustellversuch am 28.5.2014 beim zuständigen Postamt, Post Geschäftsstelle 1024 Wien…
…dass der Einspruch als verspätet eingebracht erscheint. Die angefochtene Strafverfügung wurde lt. Rückschein am 22.8.2013 beim Postamt 2453 Sommerrain hinterlegt und am 23.8.2013 erstmals zur Abholung bereitgehalten. Der erste Zustellversuch erfolgte am 22.8.2013. Die Strafverfügung ist in Rechtskraft erwachsen…