…24. Juli 2024 erging eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu GZ. RV/7102502/2024 betreffend die steuerliche Behandlung von Piloteneinkünften. Der Beschwerdeführer stützte seine Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren vom August 2024 ausschließlich auf die in diesem Erkenntnis geäußerte Rechtsansicht beziehungsweise auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta…
…Malta) ausschließlich in Malta zu versteuern seien und daher in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehalts zu erfassen wären, sofern innerstaatliche Einkünfte neben den Piloteneinkünften vorliegen würden, was gegenständlich nicht der Fall sei. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 16.01.2025 wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen…
…Artikel 23 Abs. 3 DBA Malta ausschließlich in Malta zu versteuern sei und daher nur für Zwecke des Progressionsvorbehalts in Österreich zu erfassen wäre (sofern innerstaatliche Einkünfte neben den Piloteneinkünften vorliegen). Demzufolge sei die Erfassung der Einkünfte von der A Malta als reguläre, voll zu…
…Artikel 23 Abs. 3 DBA Malta ausschließlich in Malta zu versteuern ist und daher nur für Zwecke des Progressionsvorbehalts in Österreich zu erfassen wäre (sofern innerstaatliche Einkünfte neben den Piloteneinkünften vorliegen). Demzufolge ist die Erfassung der Einkünfte von der ***1*** Malta als reguläre, voll zu…
U.a. auf Grund dieser Exkursion kam seinem Bruder die Idee, IXL GX2depots (O-Geräte) auf U-Fundamenten zu bauen. Er verwirklichte diese Idee später bei Aufträgen der C-ländischen OTAG und der OGK - Gruppe (NiS 20.2.2020, S. 7). Um von U-Stadt…
Es wird davon ausgegangen, dass für 3 2/3 Monate im Jahr 2016 das große Pendlerpauschale (***3*** - ***2***) zusteht. Dazu korrespondierend auch der Pendlereuro. Nach Aktenlage würden sich für 3 2/3 Monate 1.122,00 € Pendlerpauschale und ein Pendlereuro (251 km) von 153…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb., AdresseStb., über die Beschwerde vom 15.6.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12.5.2021 betreffend Einkommensteuer 2016 bis 2019 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien N2 Bf als Beschwerdeführer, vertreten durch die Kärntner Treuhand GmbH, Villach und Finanzamt Österreich als Amtspartei und als Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes Stadt21 über die Beschwerde vom 18.7.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
Man hatte üblicherweise die Möglichkeit, aktuelle Photos vom jeweiligen Grundstück und dessen Umgebung vom Erdboden aus oder von einer der Ebenen des allenfalls bebauten Grundstückes zu schießen. Der Bf hat selbst immer wieder auf Fotos , die vom Erdboden aus aufgenommen worden waren, zurückgegriffen, die er…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kärntner Treuhand GmbH WTH u. Steuerberatungsgesellschaft, Gerbergasse 13, 9500 Villach, über die Beschwerde vom 22. Juli 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers, vertreten durch PKF Österreicher und Partner GmbH & Co KG, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, Hegelgasse 8, 1010 Wien, diese vertreten durch Dr. Thomas Außerlechner, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung…
Der Bf hat auch vorgebracht, dass er sich dessen bewusst sei, dass bei einer solchen, nicht alltäglichen Ausbildung (damit meinte er die Pilotenausbildung) es zu einer gewissen Vermischung von Privatinteressen kommen könne. Er hat auch eingeräumt, das er zur Erhaltung der erworbenen Berechtigungen und Lizenzen…
In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass die aus medizinischen Untersuchungen resultierenden Arzt- und Ordinationskosten iZm der Feststellung der Flugtauglichkeit keine Krankheitskosten darstellen. 4. weitere nicht anerkannte Aufwendungen für sonstige Werbungkosten: Unter der Kennzahl [724] sonstige Werbungskosten wurden im vorliegenden Fall weiters Aufwendungen aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. A und die weiteren Senatsmitglieder Mag. B, Dr. C und D im Beisein der Schriftführerin Mag. E in der Beschwerdesache Ing. AB, Adresse, St.Nr. 000/0000, vertreten durch F GmbH, Adresse1, gegen den…
Im Hinblick darauf, dass bereits durch den zu leistenden Bereitschaftsdienst eine Notwendigkeit zur (zeitweiligen) Unterbringung bestand, der Bf. betreffend Hotelunterkünfte ein weitaus teureres Vergleichsangebot vorlegte und letztlich die im Einvernehmen mit dem Finanzamt zugestandene Reduktion der anzuerkennenden Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung auf Euro 16…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19.04.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht…
2.140 €……..Summe Kosten Mietaufwand Flugzeuge als Kosten der Flugausbildung 428 €…………20% Vorsteuer lt. Konto 7400 Mietaufwand Flugzeuge i V m Flugausbildung f.) ESt Gewinnerhöhung lt. BFG verglichen mit der Steuererklärung: 49.963,43 €………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des E**** R****, [Adresse], vertreten durch Käferböck SteuerberatungsgmbH & Co KG, 4360 Grein, Kreuzner Straße 6, vom 12.12.201 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Eckel & Steindl Steuerberatungspartnerschaft, Stockerauer Straße 92, 2100 Korneuburg, über die Beschwerde vom 2. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 28. Juli 2022 betreffend…