…die Pfändung, zugleich Pfändungsanzeige und Bestätigung über die Abnahme der angeführten Pfandgegenstände + Zugangsnachweis vom 24.10.2019 und Quittung Sachpfändung vom 24.10.2019). Seit 16.01.2023 befinden sich die Gegenstände im Tresor der nunmehr zuständigen Dienststelle 07 des Finanzamt Österreich in Verwahrung. Der…
…war ein Betrag von Euro 83.668,34 angeführt. Ebenso wurde eine Beilage zum Protokoll über die Pfändung erstellt, welche zugleich die Bestätigung über die Abnahme der unter den Postzahlen bezeichneten Pfandgegenstände darstellte. Unter Position 1 war der Pfandgegenstand, ein Kfz der Marke Kfz, angeführt…
…Am 07.12.2016 erließ das Finanzamt einen Bescheid über die Einstellung der Vollstreckung hinsichtlich der in der Beilage zum Pfändungsprotokoll unter den Postzahlen 1 bis 19 bezeichneten Pfandgegenständen. Am 15.05.2018 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung betreffend Umsatzsteuer 2011 bis 2013…
…eigentlichen Inventur, lfd. Aufzeichnungen über Grundlagen der Wertbemessung hereingenommener Gegenstände. Schätzungs- bzw. Wertgutachten zu div. hereingenommenen Wertgegenständen • Tz. 2 f) Hereinnahme von Pfandgegenständen gegen Auszahlung von Beträgen. Verträge/Vereinbarungen - bis wann auslösbar, wann Frist aus, wann verwertbar. Entsprechende lfd. Aufzeichnung dieser Gegenstände (von wem, wann…
…Gegenstände) hätte dem Bf nicht vorgeschrieben werden dürfen, wenn auch nach Ansicht des Finanzamtes eine Verpfändung zu Gunsten dieses Betrages vorlag und jedenfalls dieser Betrag durch die vorliegenden Pfandgegenstände mehr als gedeckt gewesen wäre. Unter Punkt 4. verwies der Bf erneut auf sein Alter (demnächst…
…Ausstellung der Urkunde zweifelsohne bei der Bf. als Gläubigerin, weshalb auch nur sie als Gebührenschuldnerin in Betracht kommt. Bemessungsgrundlage für die 1%ige Rechtsgeschäftsgebühr ist nicht der Wert des Pfandgegenstandes, sondern es kommt auf den Wert der Verbindlichkeit an, für welche die Hypothek eingeräumt wird…
Der Bf. hat im September 2009 mit dem Handel von Diesel begonnen und diesen Handel wiederum Ende Dezember 2009 beendet. Der Diesel wurde vom Bf. bei der Fa. M in Wien bestellt. Der von dieser Fa. an den Bf. verkaufte bzw. verrechnete Diesel befand sich…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geb., ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Markiyan Otava, Taborstraße 24a/5/5, 1020 Wien, wegen des Verdachts des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Halil Arslan, Rathausstraße 27 Tür 3, 6900 Bregenz, im Zusammenhang mit einem Verdacht des Finanzvergehens des Schmuggels durch Herrn Täter, Adresse2, gemäß § 35 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr., vertreten durch Dorda, Brugger Jordis RecchtsanwälteGmbH, Dr. Karl-Lueger-Ring 10, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Franz Essl, Erzabt-Klotz-Straße 12, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nun Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des HaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Robert Gamsjäger, Rechtsanwalt, Bundesstraße 75, 4822 Bad Goisern, und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des HaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Robert Gamsjäger, Rechtsanwalt, Bundesstraße 75, 4822 Bad Goisern, und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des HaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Robert Gamsjäger, Rechtsanwalt, Bundesstraße 75, 4822 Bad Goisern, und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
Im Rechtsgutachten werde daher entsprechend der Prüfpflicht der Behörden und Gerichte untersucht, ob die durch das GSpG geschaffene Regulierung des Glücksspielmarktes in Österreich, welche als Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit zu qualifizieren sei, jenen Anbietern und somit der Beschwerdeführerin entgegengehalten werden könne, die von ihrer unionsrechtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Putschögl in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Dr. RA, über die Beschwerde vom 25.04.2017 wegen der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Finanzamt Linz (Finanzpolizei Team 40-Finanzamt Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 27. Juni 2018 gegen den…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten bisher durch ***RA1***, ***Linz***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…