…2001, 2000/11/0214). Solange der Geldbetrag auf seinem Konto ist, kommt dem Bf insoweit nur der Pfändungsschutz nach § 54 AbgEO zugute. § 54 AbgEO (Kontenschutz) lautet: "(1) Werden beschränkt pfändbare Geldforderungen auf ein Konto des Abgabenschuldners bei einem Kreditinstitut oder der Österreichischen Postsparkasse überwiesen, so…
…vom Kläger nicht zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verwendet wurden, sondern am Girokonto – angespart – verblieben, nicht dem Pfändungsschutz des § 292i EO unterliegen (OGH 28.06.2018, 9 Ob 22/18b) . Die auf das Konto des Bf überwiesenen Beträge, die vom Bf nicht zur Bestreitung seines Lebensunterhalts…
…und begründend ausgeführt, bei der Einkommensteuergutschrift in Höhe von € 110,00 für den Zeitraum 2016 würde es sich nicht um ein Arbeitseinkommen handeln, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche würden keinem Pfändungsschutz unterliegen. Nach § 215 Abs. 1 BAO…
…handle es sich nicht um Einkommen des Schuldners aus einer Erwerbstätigkeit während des aufrechten Konkursverfahrens, für das der Pfändungsschutz nicht gilt (LG Salzburg 53 R 218/07a = VdRÖ-INS-019-2007), schließt sich das erkennende Rechtsmittelgericht aus den oben angeführten Überlegungen nicht an. Entscheidend…
…Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar. Damit findet eine klare Abgrenzung zwischen dem zwangsweisen Einbringungsverfahren und dem im sechsten Abschnitt der BAO geregelten Einhebungsverfahren statt. Da die Pfändungsschutzbestimmungen bei der Verrechnung von Abgabenguthaben somit grundsätzlich nicht anwendbar sind, gehen die diesbezüglichen Ausführungen der Bf. ins Leere (UFS…
…3 AbgEO werde der freizugebende Betrag in der Höhe von 1.234,35 € antragsgemäß zurückbezahlt. Angesparte Beträge unterlägen nicht dem Pfändungsschutz. Am 23.05.2025 stellte der Bf. einen Antrag auf Stundung seiner Abgabenverbindlichkeiten in der Höhe von insgesamt 52.214,64 € bis…
…und VwGH 27.9.2012, AW 2012/16/0033). Im Übrigen ist zur Bestreitung des Lebensunterhaltes auf den gemäß § 53 AbgEO und §§ 290 ff EO, insbesondere § 291a EO, ohnehin gewährleisteten Pfändungsschutz hinzuweisen. Dem Antrag musste daher ein Erfolg versagt bleiben. Linz, am 13. September 2017
…was das Einkommen der antragstellenden Partei betrifft - der auf Grund der §§ 290 ff, insbesondere § 291a EO, ohnehin gewährleistete Pfändungsschutz ("Existenzminimum") entscheidend ins Gewicht. Das Interesse der forderungsberechtigten Partei, ihre Forderung zumindest durch eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung sicherzustellen, liegt auf der Hand. Es kann andererseits § 30 Abs…
…der Erfolg zu versagen. Kontenschutz Um allerdings zu verhindern, dass durch die Pfändung des auf Bankkonten bestehenden Guthabens, das durch die Überweisung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen entstanden ist, der Pfändungsschutz des § 291a EO unterlaufen wird, gewährt § 54 AbgEO dem Abgabenschuldner unter bestimmten Voraussetzungen einen Kontenschutz…
…laufende Bezüge sind, erlischt die beschränkt pfändbare Geldforderung des Abgabepflichtigen mit der Durchführung der Kontogutschrift, womit der Pfändungsschutz endet. Um zu verhindern, dass durch Pfändung des auf Bankkonten durch die Überweisung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen bestehenden Guthaben der Pfändungsschutz des § 291a EO, wonach dem Abgabepflichtigen…
…RV/7101919/2020). Da Geldeingänge auf dem bei einem Kreditinstitut geführten Konto weder Gehaltsforderungen noch andere laufende Bezüge sind, erlischt die beschränkt pfändbare Geldforderung des Abgabepflichtigen mit der Durchführung der Kontogutschrift, womit der Pfändungsschutz endet (vgl Feil 5 § 292i Rz 1; BFG 3.6.2020…
… 292i EO. Ausdrückliche Bestimmungen über den Pfändungsschutz von Bankguthaben sollen den Pfändungsschutz wirksamer gestalten als die bisherige analoge Anwendung des LPfG. Mit der EO-Nov 1991 wurde § 292i eingefügt, um ausdrückliche Bestimmungen über den Pfändungsschutz von Bankguthaben zu schaffen, da der Arbeitslohn in aller Regel…
…geltend, dass ihr Bankkonto vollständig gepfändet worden sei, weshalb es nicht möglich sei, die Mieten zu überweisen. Dazu wird festgestellt, dass die einem Pfändungsschutz unterliegenden Einkünfte in den §§ 290 ff EO erschöpfend aufgezählt sind. Nur die dort aufgezählten Einkünfte vermögen gemäß § 291a EO ein pfändungsfreies…
…sich aber im öffentlichen Recht. Bei der im Beschwerdefall entstandenen Einkommensteuergutschriften handelt es sich rechtlich nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155; Heller/Berger/Stix…
…der Buchungsmitteilung 1/2022 iHv € 3.244,00 ausschließlich aus den Einkommensteuer-Gutschriften der Jahre 2016 bis 2021 zusammensetzt, welche als negative Abgabenansprüche nicht dem Pfändungsschutz unterliegen. Dieses Guthaben wurde daher aufgrund des Sicherstellungsauftrages vom 07.03.2018 gepfändet. Auf die diesbezüglichen Ausführungen des…
…1 Exekutionsordnung (EO) iVm § 53 AbgEO beschränkt pfändbare Forderungen. Da in aller Regel der Arbeitslohn vom Arbeitgeber auf ein Konto des Arbeitnehmers bei einem Kreditinstitut überwiesen wird und mit diesem Zeitpunkt dem Pfändungsschutz der EO entzogen wäre, wurde mit der Exekutionsordnungsnovelle BGBl. 628/1991 der …
…Rechtsgrundlage findet sich aber im öffentlichen Recht. Bei der im Beschwerdefall entstandenen Einkommensteuergutschrift handelt es sich rechtlich nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zur EO, III/2005)…
…4 Tz. 2). Bei der im Beschwerdefall entstandenen Einkommensteuergutschrift handelt es sich rechtlich - wie bereits vorhin ausgeführt - nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zur EO, III/2005…
…Rechtsgrundlage findet sich aber im öffentlichen Recht. Bei der im Beschwerdefall entstandenen Einkommensteuergutschrift handelt es sich rechtlich nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zur EO, III/2005)…
…aber im öffentlichen Recht. Bei der im Beschwerdefall entstandenen Einkommensteuergutschrift handelt es sich rechtlich - wie oben ausgeführt - nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zur EO, III/2005)…