…gemacht worden. Im Zuge der USO-Prüfung sei festgestellt worden, dass die Erfordernisse der Verordnung über die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinbus nicht erfüllt gewesen wären. Die maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit betrage laut Typenschein lediglich 5 Personen, statt der geforderten Anzahl von mehr als 6 Personen. …
…der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es sei auch nicht maßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes…
…der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch nicht maßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes…
…Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…
…Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…
…Fahrzeug zu verstehen ist, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen aufweist. Dabei ist auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässigen Personenbeförderungsmöglichkeiten abzustellen. Aus dem beigelegten Zulassungsschein dieses KFZ kann entnommen werden, dass das Fahrzeug zur…
…Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es sei auch unmaßgeblich, ob ein nach diesen Kriterien als…
…sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse_alt, (Adresse_neu) über die Beschwerde vom 22.3.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Baden Mödling vom 8.3.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 10.02.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 07.01.2014, 520000 betreffend zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache VNA FNA, GasseA, PLZA OrtA, über die Beschwerde vom 24.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXYZ vom 21.04.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 17. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 28.02.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 22. März 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 4. März 2016 und vom 14. März 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
4. P.G. April 2013: "Schmutzzulage für 27 Arb.Std." 5. P.G. Mai 2013: "Schmutzzulage für 0 Arb.Std." 6. P.G. Juli 2013: "Schmutzzulage für 14 Arb.Std." 7. P.G. August 2013: "Schmutzzulage für 28 Arb.Std." 8. P.G. September 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. September 2020 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-6/2020, Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], über die Beschwerde vom 20.11.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.10.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache des Bf. D, adresse s, w, über die Beschwerde vom 29.01.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 23.01.2015, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2013, GZ. 100000/17318/2013-9 betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Juli 2012 gegen den Bescheid des FA Baden Mödling vom 3. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007, 2008, 2010 und 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom…