IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***,***Bf1***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, gegen den am 17. Februar 2020 von der belangten Behörde Finanzamt Österreich zu Steuernummer ***BF1StNr1…
…i.Ü. nicht der herrschenden Lehre (vgl. Bendlinger in Renner/Aigner(Hrsg.), Praxisbeispiele zur Einkommensteuer, 1. Aufl. (2017), S 339 ff; Binder in Binder/Kopecek (Hrsg.), Personalentsendung in der Praxis, 2. Aufl. (2023), S 210 ff; Marschner in Jakom, EStG14 (2021), § 99 Rz 45; Kanduth…
…SWI 2010, S. 3 ff). Das entscheidende Kriterium für den Verwaltungsgerichtshof bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung ist also die Kostentragung der aufnehmenden Gesellschaft, da üblicherweise im Rahmen der Personalentsendung die anfallenden Personalkosten weiterverrechnet werden, was auch im gegenständlichen Fall unstrittig zutrifft. Dass, wie die belangte Behörde…
…die belangte Behörde per E-Mail am 18. Mai 2020 mit, dass sie davon ausgegangen sei, dass durch die konzerninterne Personalentsendung die Erbringung von Passivleistungen bezweckt wurde und die, die Arbeitgebereigenschaft begründenden Faktoren, bei der übernehmenden Konzerngesellschaft vorlägen, sodass demnach in 2010 zwei Arbeitgeber gegeben…
…hätte es seiner Ansicht nach für ihn nicht gegeben. Die Frage bleibe, wer für die abgabenrechtlichen Verpflichtungen bei Arbeitskräfteüberlassung hafte. Zu verweisen sei auf die LStR 15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung, RZ 923: Danach sei bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften…
…Jakom EStG, § 81 Rz 5). Dies gelte insbesondere im Fall der Personalentsendung, sofern diese nicht über eine bloße Duldungsleistung hinausgehe. Laut Rz 927 der LStR 2002 hat die Finanzverwaltung keine Bedenken, wenn ein befugter Vertreter im Inland die Lohnkonten für den ausländischen Arbeitgeber führt, die…
…Rechtslage ? Die von der anwaltlichen Vertretung (allerdings ohne Nennung von Datum und GZ.) angeführte bilaterale Rechtslage zwischen Österreich und den USA ist nicht anwendbar (siehe dazu Kopecek,(Hrsg), Linde Verlag, Personalentsendung in der Praxis , Rechtliche Aspekte, mit Fallbeispielen (und englischem Arbeitsbehelf im Anhang , Abschnitt C…
…Arbeitgebers, der [Arbeitgeber-Deutschland] – Zweigniederlassung München, von 1.1.2014 befristet bis 31.12.2015 im Rahmen der konzerninternen Personalentsendung von Deutschland nach Österreich zur [Arbeitgeber-Österreich] entsandt. Von der österreichischen Beschäftigungsgesellschaft wurden dabei der gehaltauszahlenden [Arbeitgeber-Deutschland] – Zweigniederlassung München die anfallenden Kosten ersetzt. Im…
…Jakom EStG, § 81 Rz 5). Dies gelte insbesondere im Fall der Personalentsendung, sofern diese nicht über eine bloße Duldungsleistung hinausgehe. Laut Rz 927 der LStR 2002 hat die Finanzverwaltung keine Bedenken, wenn ein befugter Vertreter im Inland die Lohnkonten für den ausländischen Arbeitgeber führt, die…
…über eine feste Einrichtung besteht. Letzteres ist dann der Fall, wenn zB dauerhaft ein Arbeitsraum, ein Raumteil oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (Endfellner/Exel/Freudhofmeier/Kopecek in Personalentsendung kompakt, 2.1.2.). Es ist für die Annahme einer Verfügungsmacht nicht erforderlich, dass Anlagen…
- Vom Anwendungsbereich der Bestimmung sollen echte Dienstnehmer und vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen (inklusive überlassene Personen) erfasst sein, unabhängig davon, ob sie aktiv tätig sind oder in der Vergangenheit Arbeits- oder Werkleistungen erbracht haben. Umfasst sind somit Entgelte, die während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses ausbezahlt werden und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache der Bf vertreten durch die Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & CoKG, 8010 Graz, Leonhardstraße 109, betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Säumniszuschlag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9 Tür T 7, 1010 Wien, diese vertreten durch Prokuristin Dr Nicole Gregorits, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Das BFG geht davon aus, dass die Bf. mit Herrn E einen Stundenlohn von EUR 23,00 vereinbart hat. Von diesem Stundensatz spricht nicht nur Herr E (Einvernahmen vom 28.10.2010, 13.12.2010), sondern auch Herr D in seiner Einvernahme vom 7.6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Strasse, Ort, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien , gegen Finanzamt B, FAStrasse, FAOrt wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit der Bescheide betreffend die Einkommensteuer 2010 und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 09.07.2012 gegen die Bescheide des seinerzeitigen Finanzamtes ***A*** vom 22.07.2012 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien , über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeändert. Die…