IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes XYZ vom 13.10.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache WBG, gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Juni 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € vermindert sich gemäß § 33 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften von 19.930,00 € und 25.000,00 € auf Null. Pensionseinkünfte sind nicht nur Pensionen aus der in- und ausländischen gesetzlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, 1030 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13.04.2015…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 10.06.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 23.03.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache der Bf., Adr., über die Beschwerde vom 22.4.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22 vom 9.4.2015, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 27. Mai 2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A.gasse (WOHNPARK S.), 1190 Wien, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Hintere Zollamtsstr 15/1/30, 1030 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 03.07.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 06.06.2012, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Lilienfeld St. Pölten vom 16.09.2014, Einkommensteuer betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamt Judenburg Liezen vom 29.09.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf,vertreten durch Vertretung, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20.04.2015 betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Dr. Sepp Zacek, Kaasgrabengasse 1b, 1190 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 28. November 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13.11.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Hintere Zollamtsstrasse 15/1/30, 1030 Wien, vom 26.06.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29.05…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache XY über die Beschwerde vom 19.3.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 3.3.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache A gegen den am 31.03.2014 ausgefertigten Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 11.10.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 24. März 2020 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…