IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, MSc, ***4***, ***5***, Österreich, vom 14.10.2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 4.10.2022, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe…
…so wie es ein Wettanbieter auch tun würde - die Möglichkeit bietet, Wetten zu platzieren, sich diesbezüglich beraten und unterstützen zu lassen und allenfalls Zeit zu verbringen. Ein solches Leistungsbündel ist mangels anderer Ortsbestimmungen immer nach der sog. "Generalklausel" zu beurteilen. Kalenderjahr 2014 - Vorsteuerabzug § 12 Abs…
…die Möglichkeit bietet, Wetten zu platzieren, sich diesbezüglich beraten und unterstützen zu lassen und allenfalls Zeit zu verbringen. Ein solches Leistungsbündel ist mangels anderer Ortsbestimmungen immer nach der sog. "Generalklausel" zu beurteilen. Umsatzsteuerpflicht 2008 und 2009 In den Jahren 2008 und 2009 sah § 3a Abs…
…weil davon auszugehen ist, dass diese Umsätze in der Slowakei (Empfägerort) und nicht in Österreich der Umsatzsteuer unterliegen. Für die Anwendung der Ortsbestimmungen ist es nicht weiter von Bedeutung, ob diese sonstigen Leistungen von einem in- oder ausländischen Unternehmer erbracht werden. Nur im Fall der…
…in Erwägung gezogenen Vorschriften gelten aber seit 2011 nicht mehr für den Leistungsbezug durch Unternehmer oder nichtunternehmerische juristische Personen mit USt-IdNr., was wiederum der absolute Regelfall sein sollte. Für sämtliche diese Leistungen werden die jeweiligen Ortsbestimmungen im B2B-Fall von § 3a Abs. 2 verdrängt…
…zu entnehmen. Im Übrigen wird bei der Anwendung der übrigen Ortsbestimmungen der sonstigen Leistung nicht auf eine Besteuerung durch ein ausländisches Steuerrecht nach Art einer Rückfallklausel abgestellt. Nach dem OECD-Papier über die digitale Wirtschaft (OECD (2009), “International Mobile Roaming Charging in the OECD Area…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdresseDeutschland1***, vertreten durch ***Steuerberatung***, ***Adresse2***, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 02. Oktober 2013 betreffend die Erstattung von Vorsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Erstattung von Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert: Die zu erstattenden Vorsteuern werden wie folgt festgesetzt: | Zeitraum…
Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus der Aktenlage und den zitierten Urkunden sowie aus den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung. Sie sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen Unionsrecht Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid Finanzamtes vom 23.09.2014, Steuernummerx/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Karl Heinz Plankel, Bartensteingasse 16 Tür 11, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt (nunmehr Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN NN, Str 24/1, PlZl B, über die Beschwerde vom 06.09.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes C über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Jänner bis…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,***LAND***, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Mai 2023 betreffend Abweisung des Antrages vom 10. August 2022 auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01.03.2013, StNr. x/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 123.321/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. März 2015 betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1, vertreten durch stV, adr2, ort2 gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf , betreffend Umsatzsteuer 2010, 2011 endgültiger Bescheid und Umsatzsteuerfestsetzung Jänner 2012 zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.03.2013 betreffend die Erstattung (Vergütung) von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2011 beschlossen: Dem Gerichtshof der Europäischen Union…