…der Mehrwertsteuer unterliegt und gemäß Art. 30 Abs. 1 als Einfuhr eines Gegenstands die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freien Verkehr befindet, in die Union gilt. Neben einer Zollschuld könne daher auch eine Mehrwertsteuerpflicht bestehen, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens, das zur Entstehung der…
…zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind und somit einem Verbrauch, d. h. dem mit Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden konnten (Urteil vom 3. März 2021, Hauptzollamt Münster [Ort des Entstehens der Mehrwertsteuer…
…Zollgebiets der Union aufzuhalten, der Ort ihrer persönlichen Bindungen, sofern sie regelmäßig dorthin zurückkehrt. § 108 Abs 1 ZollR-DG lautet: "Entsteht außer den Fällen des Abs 2 eine Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder ist eine Zollschuld gemäß…
…Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorüber-gehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet nicht erfüllt ist. Gemäß Art. 79 Abs. 2 Buchst. a UZK ist für das Entstehen der Zollschuld der Zeitpunkt maßgebend…
…Art. 60 MwSt-SystRL bestimmten Ort der Einfuhr geregelt werden müssen. Auch die Rechtsprechung des EuGH zum Art. 143 Abs. 1 Buchst. d) der MwSt-SystRL geht offensichtlich nicht davon aus, dass die Einfuhrumsatzsteuer erst im Mitgliedstaat, in dem die Beförderung endet, entstehen würde (vgl…
…berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen. Auf den Ort der Entstehung der Einfuhrabgabenschuld bzw. auf den Sitz bzw. Amtsbereich des Abfertigungszollamtes kommt es nicht an. Das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes steht auch nicht im Widerspruch zum Unionsrecht. Art. 215 ZK regelt den Ort der Zollschuldentstehung…
…Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Gemäß Art. 215 Abs.1 zweiter Anstrich entsteht die Zollschuld, wenn der Ort an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt…
…Beschwerde erhoben habe, würden sich in der BVE trotzdem äußerst dürftige Angaben zur vermeintlichen örtlichen Zuständigkeit des Zollamtes Graz finden. Es werde lediglich mit einem Satz darauf verwiesen, dass sich den "Sachverhaltsdarstellungen des Gerichtes" kein bestimmter Ort der Entstehung der Zollschuld entnehmen lasse. Dies sei…
…sich an, grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Auflistung im Zollkodex vorzugehen, also den Handelnden vor den Teilnehmern und Erwerbern sowie den Verfahrensinhabern zur Zahlung aufzufordern. Das schließt aber die Beachtung weiterer Kriterien, etwa den Grad der Verfehlung, die zum Entstehen der Zollschuld geführt hat, nicht…
…nicht durch nationale eigenständigen steuerliche Normen gestaltet, der auch den Ort der EUSt-Entstehung einschließen würde, sondern lediglich durch den Verweis auf die zollrechtlichen Vorschriften in § 26 Abs 1 UStG, wobei der nationale Rechtsetzer eine "sinngemäße Anwendung" der zollrechtlichen Vorschriften betont. Die Frage ist allerdings…
…erforderlich sei. Dass das kontrollierende Organ bei der Zollstelle nicht erkannt hat, dass die Voraussetzungen für das beabsichtigte Zollverfahren nicht vorliegen, hat auf das Entstehen der Zollschuld nach Art. 202 ZK keinen Einfluss. Die Zollschuld entsteht danach für den Verbringer aufgrund objektiven Fehlverhaltens, auf ein…
…Waren nicht bestimmungsgemäß an dem in den BVDs im Feld 7a jeweils als Ort der Lieferung angegebenen Sitz der Abnehmer in Deutschland angekommen sind, steht mittlerweile unbestritten fest. Die Bf. bestreitet auch nicht, dass es hinsichtlich der angeführten Lieferungen zur Entstehung der Biersteuerschuld gekommen ist…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…Zollschuld entsteht an dem Ort, an dem die Zollanmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung nach den Artikeln 77, 78 und 81 abgegeben wird. In allen anderen Fällen entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der die Zollschuld entstehen lässt, erfüllt ist. Kann dieser Ort…
…Zollschuld entsteht an dem Ort, an dem die Zollanmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung nach den Artikeln 77, 78 und 81 abgegeben wird. In allen anderen Fällen entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der die Zollschuld entstehen lässt, erfüllt ist. Kann dieser Ort…
…Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt ausgesetzt, in dem ein Rechtsbehelf gemäß Art. 243 eingelegt wird, und zwar für die Dauer des Rechtsbehelfs. Gemäß Art. 137 ZK können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren…
…Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind. Eine solche Vermutung kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass trotz des zollrechtlichen Fehlverhaltens, das zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld in dem Mitgliedstaat führte, in…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…Aufenthaltsort der Waren hindeutenden insofern mangelhaften Anmeldung, als in deren Feld 30 ein nicht zutreffender Warenort angeführt war, indem derartiges als bloßer (sonstiger) Formalfehler einzustufen ist, keine (weitere) zollschuldrechtliche Relevanz iSd Art. 203 Abs. 1 ZK zukommt, sodass insgesamt daher eine Entziehung aus der zollamtlichen…