RIS AI
4 Treffer1582 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100958/2015Differenzzahlungsanspruch einer in Ungarn wohnenden und arbeitenden Mutter bei Beschäftigung des Vaters in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.06.2015Teil 2/3

…az alperes kizárólagos tulajdonát képezö Adresse. szám alatti ingatlanban volt. A peres felek házassága évekig harmonikus és kiegyensúlyozott volt, majd eltérö életfelfogásuk miatt ez fokozatosan megromlott, ami oda vezetett, hogy 2010. január 1-jén az életközösséget a felek végleg megszakították. Ekkor a felperes a visszatérés…

BFG RV/4100213/2026Steuerfreiheit von Bezügen bei kurzfristiger Entsendung ins Ausland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2026

…derartige länderspezifische Erschwernis allein regelmäßig nicht zutreffen; Staaten, die in der Spalte 1 bis 3 der Liste der Entwicklungsländer ("DAC-List of ODA Recipients") aufgezählt sind, werden dagegen dieses Kriterium erfüllen (in der Spalte 1 sind die "Least Developed Countries", in der Spalte 2 die …

BFG RV/3100001/2017Keine Steuerbefreiung iSd § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ohne Nachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2018

…einzelnen Maschinenteile geschmiert werden müssten. Darüber hinaus seien die Arbeiten in einem Land verrichtet worden, das nach den Lohnsteuerrichtlinien zu den Entwicklungsländern nach der "DAC-list of ODA Recipients" zähle. Die Abgabenbehörde stellte mit Schreiben vom 9.8.2016 fest, dass bisher kein Nachweis dafür…

BFG RV/7100671/2015Steuerbefreiung für die Tätigkeit als Entwicklungshelfer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.12.2015

…aus Seite 23 zum Punkt Zugang zu Energie für alle ergibt. Die Schwerpunktländer und Regionen laut ODA-Matrix sind ab Seite 32 angeführt. Die bis dato steuerfrei ausbezahlten Entwicklungsgelder sind daher den Lohnabgaben zu unterziehen (siehe dazu die personenbezogenen Zuschreibungen lt. Bp-Bericht vom 3…