IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Manfred Claudius Müllauer, Wohllebengasse 16 Tür 2, 1040 Wien , über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde,Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 11.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Dr. Leopold Franz, öffentl. Notar, Pestalozzistrasse 3, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 10.02.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin G in der Beschwerdesache S-GmbH, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 06.02.2013, betreffend…
…Dazu habe ich von der Fa. Nachname_2 zusätzliche Unterlagen angefordert. Der vorhandene Parkettboden war völlig desolat, sodass zur Nutzwerterhöhung ein neuer Boden angeschafft werden musste. Ihr Vorhalt in unserem Telefonat, dass ein Laminatboden die gleiche Funktion eines Parkettbodens aufweist, muss ich nochmals mit folgenden…
…noch die Verwendung für eine Sanierungsmaßnahme im zuvor erläuterten Sinn (wesentliche Nutzwerterhöhung oder Verlängerung der Nutzungsdauer von Wohnraum). Selbst bei Erfüllen dieser Voraussetzungen - wovon das BFG aufgrund der vorliegenden Rechnung nicht ausgeht - fehlt zudem die erwiesene Durchführung der Sanierungsmaßnahme durch einen befugten Unternehmer. Der Abzug…
…dass auf diese Weise einer bestmöglichen Versorgung der Mieter nachgekommen wurde. Dementsprechend ist es, iSd der obigen Ausführungen, zu einer wesentlichen Nutzwerterhöhung des Gebäudes gekommen. Einerseits wurde durch diese Maßnahmen der Wohnwert für die einzelnen Mieter verbessert, andererseits ist davon auszugehen, dass eine modernisierte Heizanlage…
…des Bf. Der erkennende Senat erachtet es als geboten und zulässig, bei der Beurteilung der Frage was denn bei einer Wohnungssanierung als Bezugsgröße für die Wesentlichkeit von Nutzwerterhöhung und Nutzungsdauerverlängerung heranzuziehen ist, per analogiam auf die von der Judikatur geprägten Beurteilungseinheit im Zusammenhang mit der…
…den Dachboden ausgebaut, mehrere Wohnungen neu errichtet und damit eine Wertsteigerung der Liegenschaft bewirkt, die grundbücherlich eine Neufestsetzung/Änderung der Nutzwerte erfordert und in deren Rahmen es zu einer Nutzwerterhöhung bei der Bf kommt. Diesfalls ist dem VwGH-Erkenntnis 26.6.2003, 2003/16/0074…
…war. Die Honorarnoten sind als Herstellungs-/Instandsetzungsaufwand iZm § 4 Abs (7) EStG zu werten, demzufolge eine wesentliche Nutzwerterhöhung des Gebäudes/der Wohnung die Zuordnung zu Instandsetzungsaufwand begründet. Dies gerade auch iZm § 28 Abs (2) EStG, da die vorgenommenen Arbeiten nicht als regelmäßig anfallende Arbeiten der…
…der Lüftungsanlage stellten einen Austausch der Sanitärinstallationen dar. Einem solchen sei bereits an sich eine Erhöhung des Nutzwertes zu unterstellen. Die Nutzwerterhöhung sei auch wesentlich, zumal der Austausch mehr als 25 % der Kategorie bezogen auf die Eigentumswohnung umfasse. Eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes liege in…
…Nutzfläche von 6,25m². Folglich sind 10% der Kosten von € 3.167,-- als Instandsetzung anzusehen, der Restbetrag als Instandhaltung. Wenn das Finanzamt für seinen Standpunkt, es liege eine wesentliche Nutzwerterhöhung vor, die „25%-Grenze“ ins Treffen führt, so ist zu erwidern, dass diese nach…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Steuerberater gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 13.8.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 und…
Laut Auskunft bei einschlägigen Fachbetrieben beträgt der Aufwand pro Kubikmeter Aufschüttung rund 30 € pro Kubikmeter. Damit ergibt sich ein notwendiger Gesamtaufwand für die Aufschüttung der gegenständlichen Liegenschaft mit insgesamt 94.163 € (valorisiert zum Bewertungsstichtag 2011). Der Baupreisindex Straßenbau hat sich gegenüber dem Bewertungsstichtag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Einzelrichter in der Beschwerdesache X-GmbH und X, als ehemalige Gesellschafter der X GmbH & Co KG, vertreten durch Breinbauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bockgasse 2a, 4021 Linz, über die Beschwerde vom 10.8.2011 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2019 betreffend Grunderwerbsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Alexander Hajicek und die Richterin Mag. Helga Hochrieser sowie die Beisitzer KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl und Mag. Michael FRANZ in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Schneeweiß & Kainz Steuerberatungsges.m.b.H., Wienerstraße 13, 3385…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung der P***** OG, Steuernummer 23 184/9*****, als Rechtsnachfolgerin der M***** I***** S***** GmbH, Steuernummer 23 084/8****, 3***** St*****, St***** 4*****, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 19.03.2003 gegen den Bescheid des seinerzeitigen ***Finanzamtes A*** vom 19.02.2003, betreffend Einkommensteuer 2001, zu Recht erkannt: I…
Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, ist unter technischer Abnutzung der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen. Im gegenständlichen Fall ist die technische Nutzungsdauer von ca. 66…