…entstanden ist, zweitfolgenden Monats beim Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen. Hierzu sind die in § 9 genannten Personen sowie die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten, die beim Erwerb des Grundstückes oder bei Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben, zur ungeteilten Hand verpflichtet. Sind Erwerbsvorgänge…
…entstanden ist, zweitfolgenden Monats beim Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen. Hierzu sind die in § 9 genannten Personen sowie die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten, die beim Erwerb des Grundstückes oder bei Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben, zur ungeteilten Hand verpflichtet. Sind Erwerbsvorgänge…
…GrEStG 1987 der (rechtsgeschäftliche) Erwerb eines Grundstücks besteuert. Die §§ 10 bis 16 GrEStG 1987 differenzieren hinsichtlich der elektronischen Abgabenerklärung durch Notare und Rechtsanwälte nicht, ob es sich um einen zivilen Erwerb eines Grundstücks gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 oder um den Erwerb der wirtschaftlichen…
…entstanden ist, zweitfolgenden Monats beim Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen. Hierzu sind die in § 9 genannten Personen sowie die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten, die beim Erwerb des Grundstückes oder bei Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben, zur ungeteilten Hand verpflichtet. Sind Erwerbsvorgänge…
…Parteienvertreter GrESt-Erklärungen in elektronischer Form einreichen zu können. In der von § 10 Abs. 2 GrEStG provozierten Rechtsfolge, nur Notare und Rechtsanwälte als Parteienvertreter im Sinne des § 11 GrEStG anzuerkennen, sei seines Erachtens eine Ungleichbehandlung von vergleichbaren befugten Parteienvertretern zu erblicken. Dies sei grundsätzlich unzulässig…
…elektronischen Anzeige Rechtsvorgänge, die der Grunderwerbsteuer unterliegen und für die die Steuerschuld nach dem 31.12.2012 entsteht (Vertragsdatum), sind mittels elektronischer Abgabenerklärung durch eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter (Notar, Rechtsanwalt) über FinanzOnline anzuzeigen. Die elektronische Anzeige durch eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter ist gemäß § 10 Abs…
…entstanden ist, zweitfolgenden Monats beim Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen. Hierzu sind die in § 9 genannten Personen sowie die Notare, Rechtsanwälte und sonstige Bevollmächtigte, die beim Erwerb des Grundstückes oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben, zur ungeteilten Hand verpflichtet. (……
…weiter einzugehen. Fest steht, dass vor Festsetzung der Zwangsstrafe die Beschwerdeführerin mittels Erinnerung aufgefordert wurde, die Anzeige des Kauf- und Übergabsvertrages über FinanzOnline durch einen Rechtsanwalt/Notar zu veranlassen. In dieser Erinnerung wurde auch angedroht, dass gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in der Höhe von…
…weiter einzugehen. Fest steht, dass vor Festsetzung der Zwangsstrafe die Beschwerdeführerin mittels Erinnerung aufgefordert wurde, die Anzeige des Kauf- und Übergabsvertrages über FinanzOnline durch einen Rechtsanwalt/Notar zu veranlassen. In dieser Erinnerung wurde auch angedroht, dass gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in der Höhe von…
…Abgabenerklärung hat die Sozialversicherungsnummer oder Steuernummer der am Erwerbsvorgang Beteiligten zu enthalten. Hierzu sind die in § 9 genannten Personen sowie die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten, die beim Erwerb des Grundstückes oder bei Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben, zur ungeteilten Hand verpflichtet…
…die der Grunderwerbsteuer unterliegen und für die die Steuerschuld nach dem 31.12.2012 entstanden ist, mittels elektronischer Abgabenerklärung durch einen Parteienvertreter (Notar, Rechtsanwalt) über FinanzOnline anzuzeigen seien. Die Anzeige des Rechtsvorganges vom 01.12.2016 (Verlass nach Mutter) sei wegen der bereits abgelaufenen Anzeigefrist…
…zur Kenntnis gebracht: "1. Gemäß § 11 Abs. 1 GrEStG sind Parteienvertreter (Notare und Rechtsanwälte) befugt, die Steuer für grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge als Bevollmächtigte eines Steuerschuldners innerhalb der Frist für die Vorlage der Abgabenerklärung (§ 10 GrEStG) selbst zu berechnen. Das bedeutet, dass die Selbstberechnung in FinanzOnline bis…
…GrEStG sind Erwerbsvorgänge ... beim Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen. Hiezu sind die in § 9 genannten Personen sowie Notare, Rechtsanwalt und sonstige Bevollmächtigte ... verpflichtet. Da im gegenständlichen Fall weder beim Erwerb des Grundstückes noch bei der Errichtung der Vertragsurkunde Parteienvertreter mitgewirkt haben, sind nur die Vertragspartner …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Infolge einer durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel durchgeführten Überprüfung der durch Notare und Rechtsanwälte im Zusammenhang mit privaten Grundstücksveräußerungen gem. § 30 EStG 1988 selbstberechneten Immobilienertragsteuer (ImmoESt) wurde der Abgabenbehörde am 22.10…
…eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter über FinanzOnline. Sie werden daher ersucht zu veranlassen, dass der Rechtsvorgang vom 19.1.2015 mittels elektronischer Anzeige durch eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter (Notar, Rechtsanwalt) über FinanzOnline angezeigt und die Erfassungsnummer anher bekannt gegeben wird. Ende der Anzeigefrist gemäß § 10 Abs…
…zur Kenntnis gebracht: 1. Gem. § 11 Abs. 1 GrEStG sind Parteienvertreter (Notare und Rechtsanwälte) befugt, die Steuer für grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge als Bevollmächtigte eines Steuerschuldners innerhalb der Frist für die Vorlage der Abgabenerklärung (§ 10 GrEStG) selbst zu berechnen. Das bedeutet, dass die Selbstberechnung in FinanzOnline bis…
…zu beachten (vgl. ua. VwGH 31.8.2000, 98/16/0310 mwN). Die gesetzliche Bevollmächtigung von Notaren und Rechtsanwälten betrifft gemäß § 11 Abs. 1 GrEStG nur die Vornahme der Selbstberechnung an sich, umfasst aber nicht eine Vertretungsmacht im Verfahren betreffend die Erlassung eines Grunderwerbsteuerbescheides (vgl…
…zu beachten (vgl. ua. VwGH 31.8.2000, 98/16/0310 mwN). Die gesetzliche Bevollmächtigung von Notaren und Rechtsanwälten betrifft gemäß § 11 Abs. 1 GrEStG nur die Vornahme der Selbstberechnung an sich, umfasst aber nicht eine Vertretungsmacht im Verfahren betreffend die Erlassung eines Grunderwerbsteuerbescheides (vgl…
…Hierzu sind am Erwerb oder an der Vertragserrichtung ua. mitwirkende Notare, Rechtsanwälte und sonstige Bevollmächtigte zur ungeteilten Hand verpflichtet. ISd § 11 Abs. 1 GrEStG gilt für die an Notare und Rechtsanwälte (Parteienvertreter) erteilte Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer die in § 10 GrEStG bestimmte Frist. Gemäß…
…Hierzu sind am Erwerb oder an der Vertragserrichtung ua. mitwirkende Notare, Rechtsanwälte und sonstige Bevollmächtigte zur ungeteilten Hand verpflichtet. ISd § 11 Abs. 1 GrEStG gilt für die an Notare und Rechtsanwälte (Parteienvertreter) erteilte Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer die in § 10 GrEStG bestimmte Frist. Gemäß…