…Beschwerdeführer, in der Folge Bf.) beim Finanzamt Spittal Villach (in der Folge FASV), ihm den anlässlich des Kaufes eines Kraftfahrzeuges in der Steiermark am 1.7.2002 bezahlten 20%igen NoVA-Erhöhungsbetrag zurückzuzahlen. Anlässlich eines Klärungsgespräches beim FASV am 5.3.2012 stellte der Bf…
…ob die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe unter Berücksichtigung des Malus gemäß § 6a Abs. 1 Z 2a NoVAG 1991 und des NoVA-Erhöhungsbetrages gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zu Recht oder zu Unrecht erfolgte. Rechtsgrundlagen § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) in der für den…
…aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil vom 29…
…aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil vom 29…
…höher war als der nunmehrige gemeine Wert. Dass für die betreffenden Kfz bereits eine NoVA-Vergütung vorgenommen wurde, ist nicht erkennbar. Dass der Antragsteller sowohl die Höhe der gesamten entrichteten Tarif-NoVA, des gesamten entrichteten NoVA-Malusbetrages sowie des allenfalls entrichteten NoVA-Erhöhungsbetrages nachweisen muss…
…aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil vom 29…
…aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH C-433/09 stets und daher auch im gegenständlichen Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil vom 29…
…BMF vom 20.03.2014, BMF-010220/0041-VI/9/2014): "Für diese Fälle gelangt somit die bisherige Regelung (bis zum 1.3.2014 geltende Rechtslage) zur Anwendung (tarifmäßige NoVA zuzüglich Malus [oder abzüglich Bonus] und zuzüglich 20-prozentiger NoVA-Erhöhungsbetrag). Diesbezüglich wird auf die…
…gibt, wie eben beim Import eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder auch beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser…
…aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil vom 29…
…In dieser war die NoVA, der CO2 Zuschlag, der Zuschlag zur NoVA gemäß § 6a NoVAG in Höhe von € 2.306,75 sowie der Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG für dieses Fahrzeug ausgewiesen. Der BF und zahlte diesen Betrag am gleichen Tag bar beim…
…für den Zeitraum Juli 2003 festzusetzen. Der nach § 6 Abs. 6 NoVAG vorgeschriebene Erhöhungsbetrag (Malus) sei laut VwGH-Judikatur rechtswidrig. Der Bf als Angehöriger der italienischen Finanzpolizei habe seinen Wohnsitz zwingend in Italien zu haben. Dieser befinde sich in YY, woran anknüpfend das Fahrzeug in…
…zugelassen, weil es zur Rechtsansicht, dass die NoVA nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH vom 22. Dezember 2010, C-433/09, stets und daher auch in Fällen wie dem vorliegenden inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben ist, noch keine Judikatur des VwGH gibt. Da…
…aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil vom 29…
…fest. Die NoVA wurde von der Abgabenbehörde mit 278,806 € (3.484,95 € x 8% [= 278,806 €] zuzüglich des 20%-igen Erhöhungsbetrages gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 (= 55,76 €) berechnet. Begründend wurde von der Abgabenbehörde zusammengefasst ausgeführt, dass…
…anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH in der angeführten Rs C-433/09 stets und daher auch im gegenständlichen Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben. Dieser Beurteilung steht auch das EuGH-Urteil…
…6a NoVAG entrichtet. Streitpunkt bildet die Frage, ob der Bf diesen im August 2011 - im Zusammenhang mit einem Eigenimport aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet - entrichteten Erhöhungsbetrag gemäß § 6a NoVAG 1991 über Antrag im Juni 2013 zurückfordern kann. 4) Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 11 Abs. 2 NoVAG…
…6a NoVAG sowie den Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG und zahlten den Betrag in Höhe von gesamt € 3.706,68 am nächsten Tag, 29.7.2011, bar beim Finanzamt ein. Am 8.8.2013 stellte der Bf einen Antrag auf Rückerstattung des NoVA…
…6 NoVAG 1991 auf die UFS-Rechtsprechung verwiesen und die Entscheidung vom 8.9.2011, RV/0736-L/11, ausführlich zitiert, wonach auch unter Berücksichtigung der angesprochenen EuGH-Judikatur im Ergebnis die NoVA stets inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben sei. Dazu wurde ein detailliertes NoVA-Berechnungsblatt…
…Ermittlung der Normverbrauchsabgabe brachte der Bf. einen Malus nach § 6a NoVAG iHv 2.396,73 € sowie einen Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs 6 NoVAG von 1.346,01 € in Ansatz. Die Abgabe iHv 8.076,07 € wurde am 30. Mai 2011 entrichtet. Antrag…