RIS AI
4 Treffer1570 msnur geltende Fassungen
BFG RV/6100029/2018Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 umfasst nur positive Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2025Teil 1/2

…ermittelt werden, sofern es sich - wie im vorliegenden Fall - um Grundstücke handelt, die nach dem 31. März 2002 angeschafft wurden ("Neugrundstücke"). Demnach ist als Einkünfte "der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese…

BFG RV/7102183/2023Immobilienertragsteuer und Korrektur für bereits verjährte Jahre gem § 28 Abs 7 EStG iVm § 4 Abs 2 Z 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.02.2025

…ausgegangen, dass die Spekulationsfrist gem § 30 Abs 1 Z 1 EStG idF vor dem AbgÄG 2012 15 Jahre beträgt. Daher wurde das Grundstück bei der Selbstbemessung der Immobilienertragsteuer als sogenanntes Neugrundstück behandelt, da es aufgrund der verlängerten Spekulationsfrist zum 31.3.2012 steuerhängig war. Als…

BFG RV/7105057/2015Anrechnung der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung einer Doppelbelastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2015

…Unterschiedsbetrag von Verkaufspreis und Anschaffungskosten, wird mit einem linearen Steuersatz von 25% besteuert. Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Anschaffungskosten unterscheidet man zwischen sogenannten Altgrundstücken und Neugrundstücken - je nach dem wann der letzte entgeltliche Erwerbsvorgang stattgefunden hat. Als "Neugrundstücke" gelten Grundstücke, die ab dem 1…

BFG RV/3101086/2017Neugründung landwirtschaftlicher Betrieb: Die Grundstücke wurden vom Bf ins Alleineigentum erworben, der Betrieb wird von einer GesbR geführt, deshalb liegen die Voraussetzungen für eine GrESt-Befreiung nach § 1 Z 2 NeuFöG nicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt , über die Beschwerde vom 02.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.01.2016, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer…