…den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 umfassenden gemeinsamen Prüfung der Lohnabgaben (GPLA) wurden folgende nunmehr streitgegenständliche Feststellungen getroffen: 1. Neugründungsförderung Die Neugründung der Firma sei nicht anzuerkennen, weil sowohl die Werkstätte als auch das Büro der Firma X GmbH übernommen worden seien…
…Als Gegenleistung waren ein Übergabspreis (Übernahme von Verbindlichkeiten) und die Einräumung eines Wohnungsrechtes vereinbart. Die Beschwerdeführerin beantragte die Anwendung der Begünstigungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 28. Juni 2010 die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung (das war die Hälfte der übernommenen Verbindlichkeiten…
…in der Urkunde näher bezeichneten landwirtschaftlichen Betrieb an ihren Sohn, den Beschwerdeführer (kurz: Bf). Laut Urkunde und elektronischer Abgabenerklärung - angezeigt per FinanzOnline am 03.07.2023 - wurde die Begünstigung des Neugründungsförderungsgesetzes (kurz: NeuFöG) in Anspruch genommen. Der amtliche Vordruck NeuFö 2 wurde nicht mit der…
…berücksichtigt worden sei. Weiters führte der BF aus, dass bei den betriebsbezogenen land-und forstwirtschaftlichen Grundstücken der Freibetrag von insgesamt Euro 75.000,00 gemäß Neugründungsförderungsgesetz zu berücksichtigen wäre. Es verbleibe eine steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in Höhe von lediglich Euro 158.149,43. Die Grunderwerbsteuer wäre…
…seitens des Prüfers übersehen worden, dass Herr B nicht in vergleichbarer Art und Weise tätig gewesen sei. Gemäß Leitfaden zum Neugründungsförderungsgesetz (Gaggl/Sander) sowie Verordnung zum NeuFöG seien vergleichbare Betriebe solche der selben Klasse im Sinne der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten, ÖNACE, in der geltenden Fassung…
…Begünstigungen nach § 3 Abs. 1 Z 2 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) und § 5a iVm § 4 Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG) in Anspruch nimmt. Als Übergabszeitpunkt war gemäß Vertragspunkt V. der 01.01.2012 vereinbart. Nach einem Vorhalteverfahren, insbesondere zwecks Vorlage der Schlussbilanz zum 31.12.2011, sowie Abfrage des…
…vorgenommen: 1000*12*10= 120000€ Es bleibt also nach Abzug dieser Summe ein gemeiner Wert von 450000 € übrig. Unter Berücksichtigung der Befreiung laut Neugründungsförderungsgesetz (50% von 75000 Euro) muss somit ein Betrag von 412500€ als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Ebenso ist laut Landes- Landwirtschaftskammer eine…
…und Urkundenvorlage keine Relevanz für die bereits erfolgte Besteuerung des Rechtsvorganges hätte. In den Beschwerden vom 01.12.2014 wird eingewendet, dass die Abweisung des Antrages auf Grunderwerbsteuerbefreiung nach den Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes nicht im Spruch des Grunderwerbsteuerbescheides erfolgt sei, sondern nur in der Begründung…
…vorgenommen: 1000*12*10= 120000€ Es bleibt also nach Abzug dieser Summe ein gemeiner Wert von 450000 € übrig. Unter Berücksichtigung der Befreiung laut Neugründungsförderungsgesetz (50% von 75000 Euro) muss somit ein Betrag von 412500€ als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Ebenso ist laut Landes- Landwirtschaftskammer eine…
…zu tragen gewesen. Die Festsetzung sei erfolgt, da die in Anspruch genommene Befreiung gemäß Neugründungsförderungsgesetz nicht gewährt werden könne. Jeder Behörde und somit auch dem Selbstberechner müsse jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes NeuFö 1 vorliegen, im gegenständlichen Fall befinde sich jedoch laut Bekanntgabe das…
…zeigt die Meinung der Wirtschaftskammer, die ebenfalls davon ausgegangen ist, dass die Neugründungsförderung nicht zusteht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wirtschaftskammer auf Grund der Vielzahl an vorgelegten Neugründungsanträgen wohl ein gewisses Maß an objektiver Beurteilungsfähigkeit zugesprochen werden kann. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe…
…zeigt die Meinung der Wirtschaftskammer, die ebenfalls davon ausgegangen ist, dass die Neugründungsförderung nicht zusteht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wirtschaftskammer auf Grund der Vielzahl an vorgelegten Neugründungsanträgen wohl ein gewisses Maß an objektiver Beurteilungsfähigkeit zugesprochen werden kann. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe…
…8.2018 legte das Finanzamt die Beschwerde vom 23.3.2016 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Dieser Antrag wurde wie folgt begründet: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) würde zwei Tatbestände enthalten, an die unterschiedlich weite Steuerbefreiungen geknüpft wären: die Neugründung iSd …
…Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu berücksichtigen. g) Für Betriebe, die nach dem 31. Juli 2015 im Sinne des § 2 Z 1 des Neugründungsförderungsgesetzes neu gegründet werden, steht keine Prämie zu." Gemäß § 12 Abs 1 Z 4 iVm § 17 Abs 9 TabakG wurde ab 1.5.2018…
…entsteht, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. (2) Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht die Steuerschuld mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Neugründungsförderungsgesetz § 1 des Bundesgesetzes, mit…
…Betriebe, die nach dem 31. Juli 2015 im Sinne des § 2 Z 1 des Neugründungsförderungsgesetzes neu gegründet werden, steht keine Prämie zu." Durch die Einführung der steuerlichen Prämie wurde jenen, die Maßnahmen zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes nach Maßgabe der vorherigen Fassung des Tabakgesetzes getätigt haben…
…des übertragenen Betriebes bzw. Teilbetriebes nicht von Bedeutung sei, und seien sämtliche in Rz 141 NeuFöR aufgezählten Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung erfüllt. Im Vorlagebericht verweist das Finanzamt auf die im Formular abgegebene Erklärung des Beschwerdeführers. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Neugründungsförderungsgesetz, BGBl. I Nr…
…des übertragenen Betriebes bzw. Teilbetriebes nicht von Bedeutung sei, und seien sämtliche in Rz 141 NeuFöR aufgezählten Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung erfüllt. Im Vorlagebericht verweist das Finanzamt auf die im Formular abgegebene Erklärung der Beschwerdeführerin. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Neugründungsförderungsgesetz, BGBl. I Nr…
…des § 1 des Art.27 des Steuerreformgesetzes 1993 in das Ziel der ertragssteuerrechtlichen persönlichen Befreiung des § 5 Z 14 KStG eingebettet. Der Vergleich mit den Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes scheitere wegen der Verschiedenartigkeit der rechtlichen Bestimmungen. Das Bundesfinanzgericht, (BFG), hat hiezu erwogen: Eingangs ist vorauszuschicken, dass…
…Arbeitskräfteüberlasser tätig geworden ist, wird unter Punkt IV. (rechtliche Beurteilung) eingegangen. IV. Rechtliche Beurtelung 1. Rechtliche Grundlagen: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) enthält zwei Tatbestände, an die unterschiedlich weite Steuerbefreiungen geknüpft sind: die Neugründung iSd § 2 NeuFöG und die Betriebsübertragung iSd § 5a NeuFöG. Nur für Neugründungen ist…