…Vertreterin des Bf. den Übergabevertrag vom 21.05.2010 an die belangte Behörde übermittelt hat und ausgeführt wurde, dass der Beschwerdeführer zuvor keinen landwirtschaftlichen Betrieb geleitet hat und daher ein Anspruch auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem NeuFöG bestehe. Der Bf. beantragte auch die…
…Abgaben und Gebühren von der Behörde nicht erhoben. Die Behörde hat die Erklärung zu den bezughabenden Akten zu nehmen. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG. Wird kein amtlicher Vordruck zur Erklärung der Neugründung…
…erfolgte. Gem. § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG wird bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen nicht erhoben, soweit der für die Steuerberechnung maßgebende Wert 75 000 Euro nicht übersteigt. Betriebsbeherrschend sind die neue persönlich haftende Gesellschafterin Frau L.E. und auch Frau Bf. (nicht…
…erfolgte. Gem. § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG wird bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen nicht erhoben, soweit der für die Steuerberechnung maßgebende Wert 75 000 Euro nicht übersteigt. Betriebsbeherrschend sind die neue persönlich haftende Gesellschafterin Frau Bf. und auch Frau L.E. (nicht…