Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…
…2013 sowie 2015, die ebenfalls beim BFG und derselben Richterin anhängig ist, ab. Strittig ist, ob die Höhe des Nachversteuerungsbetrages und die Höhe des Verlustabzugs ausdrücklich angefochten werden können. 2. Verfahrensgang 2.1. Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, im folgenden abgekürzt mit "die Bf., ist Gruppenträgerin…
…anzuwenden. Im Vorlageantrag argumentiert die Bf., dass die Intention des § 9 Abs. 6 Z 7 KStG 1988 nicht gewesen sei, die Steuerwirksamkeit mit dem Nachversteuerungsbetrag zu deckeln. Die übersteigenden Teilwertabschreibungen seien ein endgültiger Vermögensverlust, dessen steuerliche Behandlung sich nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 richte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P.LL.M in der Beschwerdesache des IV, AdresseIV, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15.3.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2007 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf. Niederlassung Wien, X., vertreten durch W.P. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Februar 2010, St.Nr. 1/1, betreffend Versicherungssteuer für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
Zudem ist gemäß § 21 BAO für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Nachweispflicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2022 betreffend Einkommensteuer 2021 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache des Bf., Adresse1, gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 18.04.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 nun Finanzamt Österreich vom 25. Juni 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
…Anhang zum Vorlageantrag mitgeschickte "Beilage zur Einkommensteuererklärung 2009" nach Ansicht des BFG diesbezüglich unrichtig." Das Finanzamt stellte in der Vorhaltsbeantwortung die Berechnung des Betrages von € 3.534,17 (KZ 776) dar und verwies auf die zwingende Verteilung des Nachversteuerungsbetrages auf 2 Jahre im Verlustfall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
…2 KStG 1988 iVm. § 2 Abs. 2 lit. b EStG 1988 und dessen Anwendung auf den Nachversteuerungsbetrag gem. § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988. In der am 29.04.2011 beim Finanzamt eingelangten Körperschaftsteuererklärung für 2009 wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv. EUR 467.692…
…Die Nachversteuerung hat mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung zu erfolgen. Der Nachversteuerungsbetrag erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte. § 124b Z 154 EStG 1988 § 11 a Abs. 1 und 2 sind letztmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr…
In der Unternehmensbewertung wird grundsätzlich zwischen subjektiven und objektiven Unternehmenswert unterschieden. Während beim subjektiven Unternehmenswert persönliche Verhältnisse und Vorstellungen des Auftraggebers einfließen, ist der objektivierte Unternehmenswert ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzeptes mit allen realistischen Zukunftserwartungen im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 2. Dezember 2013 betreffend Einkommensteuer 2009 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…