…dass dem Bf. ein gleichbleibender Monatslohn ausbezahlt worden sei und neben dem Grundlohn keine Nachtzuschläge ausbezahlt worden seien, weshalb die Beschwerde als unbegründet abzuweisen sei. Im darauf erhobenen Vorlageantrag wird das bisherige Vorbringen wiederholt und auf das Steuerhandbuch 2014 verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Peter Unger, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Franz Josef Gross und Mag. Gertraud Lunzer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ferrogasse…
Zum Inhalt der Ärztedienstliste: Der I. Dienst, bezeichnet den sogenannten "Hauptdienst", welcher einen 24 Stunden Dienst darstellt (dauert von 08.00 Uhr bis 8.00 Uhr des nächsten Tages). In der Spalte daneben ist der II. Dienst angeführt, dabei handelt es sich um den sogenannte…
Wenn die Bf einwendet, dass dieser Sachverhalt bereits bei der GPLA für die Jahre 2001 bis 2005 mit dem Prüfer iZm dem geänderten Kollektivvertrag für die Bauindustrie und Baugewerbe erörtert wurde und der (damalige) Prüfer aufgrund dieses bis 2012 unveränderten Sachverhalts der Auslegung, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 26.11.2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 13.11.2007 betreffend die Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gemäß § 82…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: I. Die…
…worin ua. “Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge“ in Höhe von 733,25 CHF und “Schichtzulagen Nacht (21.00 – 05.00 Uhr oder 17.00 – 05.00 Uhr)“ in Höhe von 3.201,00 CHF ausgewiesen waren. Außerdem legte er eine Bestätigung der Österreichischen C Föderation über die…
…rechtzeitig Beschwerde. Darin führte er begründend aus, die Steuer sei falsch berechnet worden, da die Sonntags- und Nachtzuschläge nicht korrekt abgezogen worden und die sonstigen Bezüge falsch besteuert worden seien. Außerdem sei seine Diätverpflegung wegen Diabetes nicht berücksichtigt worden. Diesbezüglich brachte der Bf. am 19…
…2019 dahingehend, dass die Bonuszahlungen (Trinkgeld) als solche berücksichtigt werden. Auch habe ich ausschließlich in der Nacht gearbeitet. Somit Nachtzuschlag entsprechend ebenso steuerfrei." Am 05. Juni 2020 erließ die belangte Behörde die Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, mit welcher sie den Erstbescheid abänderte. In der…
…Der übersteigende Betrag werde nach dem Lohnsteuertarif versteuert. Das Finanzamt gehe unerklärlicherweise auch davon aus, dass bei der Lohngestaltung die Sonderzahlung Grundlage für den Nachtzuschlag gewesen wäre. Entgegen der Vorstellung des Finanzamtes sei es wohl dem Arbeitgeber überlassen, an Mitarbeiter - im Sinne einer Anerkennung - Zahlungen…
…wie in der eingereichten Jahreserklärung festzusetzen. Es werde darauf hingewiesen, "dass in der Beschwerdevorentscheidung die Werte der im Jahreslohnzettel eingetragenen Zuschläge für Überstunden- und Nachtzuschläge bei der Abgabenfestsetzung durch die Abgabenbehörde I. Instanz vertauscht wurden." Dazu wurde weiters ausgeführt, dass bei richtigem Ansatz nach den…
…kollektivvertraglichen Grundbezug ein Betrag von € 360,00 herausgerechnet und mit den Lohnarten "Zulage SVPfLstFr", "Flugzulage" und "SfnZul" elf mal pro Jahr zur Abgeltung von Gefahrenzulagen, Sonn- Feiertags- und Nachtzuschlägen gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei gerechnet worden. Zulagen und Zuschläge seien nur begünstigt…
…Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden aufgrund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19.00 und 7.00 Uhr erbracht werden müssen. Nur dann, wenn dieser Bedingungen erfüllt sind, können Nachtzuschläge steuerfrei steuerfrei gem. § 68 (1) im Rahmen des Freibetrages von € 360,00 monatlich behandelt werden. Überwiegend bedeutet…
… 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis zu monatlich € 360 steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 sind unter anderem Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen…
…Ausgabenseitig habe der Prüfer festgestellt, dass einerseits Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in Abzug gebracht worden seien, andererseits auch „Ausgaben für nicht konsumierten Urlaub" und Fremdlöhne. Für die in Abzug gebrachten Fremdlöhne (Zahlungen an Töchter und Ehegattin) habe es keinerlei Aufzeichnungen über die erbrachten Tätigkeiten gegeben…
…ergibt CHF 222,10) sowie die gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfreien Nachtzuschläge (CHF 1.475,60) in Abzug zu bringen, wodurch sich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von CHF 55.676,95 errechnen. Unter Zugrundelegung des laut Bundesministeriums für Finanzen im Formular…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den vorsitzenden Richter ***Ri***, dem beisitzenden Richter ***1*** und den fachkundigen Laienrichtern ***2***, Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark, und ***3***, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, in der Beschwerdesache der ***4***, nunmehr ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten…
Die Berechnungsmethode wäre nachvollziehbar. Auch wenn einigen der bekannten Argumente der Bf. - wie dem Umstand, dass steuerfreie Taggelder auch am arbeitsfreien Wochenende nach dem Kollektivvertrag zustehen würden - nicht Rechnung getragen wurde, möchte die Bf. anbieten, der Berechnungsmethode präjudiziell zuzustimmen, falls dies den Abschluss des Verfahrens…
Aufgrund des derzeitigen Aktenstandes geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass die Forstarbeiter in den Einsatzgebieten auf ihre Kosten genächtigt und diese Nächtigung der Bf. nachgewiesen haben sowie das für jeden Einsatztag von der Bf. pauschale Nächtigungsgelder in Höhe von € 15,00 ausbezahlt wurden. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***SenV***, den beisitzenden Richter ***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1***, Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark, und ***SenLR2***, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, in der Beschwerdesache der ***2***, nunmehr ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…