…i.W. ihre bisher vorgebrachten Argumente des Nichtvorhandenseins eines ausreichenden Neuerungstatbestandes und der Hinweis auf Rabattzahlungen in der Beschwerdevorentscheidung sei ein - nach der Judikatur des VwGH - unzulässiges Nachschieben von Gründen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Sachverhalt ergibt…
…VwGH - unzulässiges Nachschieben von Gründen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen. Beispielsweise konnten nach Erlassung der angefochtenen Bescheide für die Kalenderjahre 2010-2013 Vorsteuerminderungen von 2010: 0; 2011: 17.262,90; 2012: 30.084,98; 2013: 40.074,30 aus Rabatten (Entgeltsminderungen) von der…
…Unschuldsvermutung). Da auch mit diesen nachträglich vorgebrachten Gründen keine Unbilligkeit der Einhebung aufgezeigt werden konnte, kann es im Beschwerdefall dahingestellt bleiben, inwieweit, diese Ausführungen im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht überhaupt zu behandeln waren und ob ein Nachschieben von Gründen im Beschwerdeverfahren über einen Nachsichtsantrag zulässig…
…der oben beschriebenen Bescheidbegründung wirke vielmehr wie ein "Nachschieben" von Gründen, um zu argumentieren, dass neue Sachverhalte hervorgekommen seien und somit eine Wiederaufnahme gemäß § 303 (1) BAO gerechtfertigt wäre. Nach dem VwGH sei das "Nachschieben" der Gründe für die Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde unzulässig (vgl…
…der oben beschriebenen Bescheidbegründung wirke vielmehr wie ein "Nachschieben" von Gründen, um zu argumentieren, dass neue Sachverhalte hervorgekommen seien und somit eine Wiederaufnahme gemäß § 303 (1) BAO gerechtfertigt wäre. Nach dem VwGH sei das "Nachschieben" der Gründe für die Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde unzulässig (vgl…
…Vorlageantrag wiederholte die Bf. i.W. ihre bisher vorgebrachten Argumente des Nichtvorhandenseins eines ausreichenden Neuerungstatbestandes und der Hinweis auf Rabattzahlungen in der Beschwerdevorentscheidung sei ein - nach der Judikatur des VwGH - unzulässiges Nachschieben von Gründen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen. 2. Sachbescheide In ihren…
…Aufhebung des Bescheides nach § 299 BAO zugrunde lag. Wie bereits oben erwähnt, sind für die Beurteilung der Richtigkeit eines aufzuhebenden Bescheides alleine die im Aufhebungsantrag genannten Gründe maßgeblich. Ein Nachschieben von Aufhebungsgründen ist somit im Beschwerdeverfahren nicht zulässig. Da Aufhebungsgründe, die nicht bereits im Aufhebungsantrag…
…Wiederaufnahmsgründe müssten im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existiert haben (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) seien keine Wiederaufnahmsgründe (VwGH 23.9.1997, 93/14/0065). Das Hervorkommen von Gründen, die in Bezug auf den vorgelegenen Sachverhalt eine abweichende Beweiswürdigung, auch eine andersartige Beweiswürdigung als die…
…seien die Wiederaufnahmegründe darzustellen, welche Tatsachen oder Beweismittel wodurch neu hervorgekommen sind und im Ergebnis zu einem anderen Bescheidspruch hätten führen müssen. Ein Nachschieben von Wiederaufnahmegründen im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung sei nicht zulässig. Beim Verkauf der Anteile sei eine einzige Willensbildung gegeben. Auf Verkäuferseite seien…
…es auch zu keinem unzulässigen „Nachschieben von Wiederaufnahmegründen in einem weiteren Wiederaufnahmebescheid“. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl zB VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104) ist nach einer erfolgten Wiederaufnahme eine weitere Wiederaufnahme nur dann zulässig, wenn sie aus anderen Gründen erfolgt. Im Beschwerdefall…
…entsprechen sollte. Es sei kein Wiederaufnahmegrund zu erkennen. Der Sanierungsversuch in der Beschwerdevorentscheidung sei in Wirklichkeit als unzulässiges "Nachschieben" von Wiederaufnahmegründen zu sehen. Zusätzlich sei bei dem Sanierungsversuch in der Beschwerdevorentscheidung das notwendige genaue Datum des Neuhervorkommens des Wiederaufnahmegrundes wieder nicht angegeben worden, sondern nur…
…sagte der StB, die erste erkennbare Begündung der Wiederaufnahme gebe es in einer BVE vom 15.3.2018, die allerdings aufgehoben worden sei. Allerdings handle es sich insoweit um ein Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen. Die Tatsachen, die für die Wiederaufnahme maßgebend gewesen seien, seien im Zeitraum…
…nur die im Wiederaufnahmeantrag herangezogene Gründe sind, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die im Wiederaufnahmeantrag als Wiederaufnahmegrund angeführt wurden (vgl. zB VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Ein "Nachschieben" von Wiederaufnahmegründen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über einen Wiederaufnahmeantrag ist daher nicht zulässig. Der Vollständigkeit…
…die vom Abgabepflichtigen beantragt wird. Ein Nachschieben von Aufhebungsgründen im Beschwerdeverfahren ist somit unzulässig. Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde erster Instanz im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht. Die Sache…
…der Ermessensübung seien im erstinstanzlichen Bescheid vorzunehmen. Es sei gesetzlich nicht vorgesehen, im Rechtsmittelverfahren ein "Nachschieben" von Wiederaufnahmegründen vorzunehmen oder den Prozess der Ermessensübung nachzuholen. Die aufgezeigten Mängel im Erstbescheid hätten somit durch die Berufungsvorentscheidung nicht saniert werden können. Die Berufungsvorentscheidung sei Teil des Rechtsmittelverfahrens…
…gerichteten Berufung hat die Berufungsbehörde wie bei der amtswegigen Wiederaufnahme lediglich zu beurteilen, ob die vom Finanzamt angeführten Gründe eine Bescheidaufhebung rechtfertigen. Für die Gleichbehandlung von Bescheidaufhebungsgründen und Wiederaufnahmegründen sprechen das gleich gelagerte Rechtsschutzinteresse, die gleiche Funktionsweise der beiden Instrumente sowie Gesetzeswortlaut und -systematik (UFS…
…aus anderen Gründen verfügt werden als jenen, auf die sich die aufgehobenen Bescheide gestützt hatten (vgl. VwGH 4.3.2009, 2008/15/0327). Dass das Finanzamt in den Wiederaufnahmsbescheiden nunmehr erstmals Gründe für die Wiederaufnahme angeführt hat, stellt daher kein unzulässiges Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen dar…
…Ein derartiges Vorgehen widerspricht jedoch dem Grundsatz der Unmittelbarkeit und Einheitlichkeit des Verfahrens. Das Nachschieben von Sachverhalten, welche allenfalls zur Verwirklichung der nunmehr angefochtenen Rechtsfolge führt widerspricht auch dem Neuerungsverbot (zum Nachteil des rechtsmittelwerbenden Abgabenschuldners) und insgesamt den Grundsätzen und Verfahrensvorschriften der BAO.Zudem sind…
…mwN). Ein Nachschieben oder Austauschen von Wiederaufnahmegründen im Rechtsmittelverfahren ist nicht zulässig. Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es, zu prüfen, ob dieses Verfahren aus den im erstinstanzlichen Bescheid gebrauchten Gründen wiederaufgenommen werden durfte, nicht…
…nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist es daher zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wieder aufnehmen durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen…