…In der Begründung wurde zusammengefasst ausgeführt, die in der Beilage 3 angeführten Zollanmeldungen seien bereits Gegenstand eines ersten Erstattungsantrages gewesen. Bei diesen Anmeldungen sei das eingeleitete Nachprüfungsverfahren noch offen gewesen, innerhalb der gesetzlichen Frist sei eine Antwort nicht eingelangt. Ein zweites Schreiben sei an die…
Der VwGH führt dazu aus, dass Vertrauensschutz einer Person, welche die Sorgfalt eines verständigen Wirtschaftsteilnehmers beachtet hat und alle ihr zu Gebote stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, zu gewähren sei; der EuGH habe etwa im Urteil vom 21. 12.2011, Vlaamse Oliemaatschappij NV, C-499…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***SenV***, den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Hannl Customs Consulting GmbH, Flughafenstraße 3, 4063 Hörsching, und Michael Lux BV, Lange Weg 118, 3090…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 24.05.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.05.2019, betreffend Umsatzsteuer 2017 und Verspätungszuschlag Umsatzsteuer 2017 zu Recht erkannt…
…legte dagegen Beschwerde vom 12. November 2022, eingelangt am 14. November 2022, ein. Ein Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der erforderlichen Ersatzpflanzungen solle durchgeführt werden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. Dezember 2022, zugestellt am 13. Dezember 2022, wurde die Beschwerde als unbegründet…
…am 23.12.2015, am 4.1.2016 und am 8.1.2016 bei der Bezirkshauptmannschaft ***1*** ein. Die Nachprüfungsverfahren wurden in den gegenständlichen Fällen mit den Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft positiv abgeschlossen. Ein Bescheid erging am 30.12.2015, fünf Bescheide am 4.1.2016…
…beim Verwaltungsgericht Wien um begründete Einwendungen gemäß § 22 Abs. 3 WVRG handle, um nicht die Parteistellung in dem über Antrag der AH-GmbH eingeleiteten Nachprüfungsverfahren zu verlieren. Für diesen Nachprüfungsantrag sei von der AH-GmbH gemäß § 15 Abs. 1 WVRG bereits eine Pauschalgebühr entrichtet worden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 und die fachkundigen Laienrichter Laienri 1 und Laienri 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, betreffend Beschwerde…
Der Bf. wurde vom Gericht mehrfach (etwa in der Verhandlung vom 24.10.2023 oder in der Ladung zur Verhandlung vom 12.2.2026) auf diesen Umstand sowie darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Gerichtes auch zu seinem Nachteil von den angefochtenen Bescheiden abweichen kann…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) der A**** Gesellschaft mbH, Adr-Bf****, vertreten durch CORRECTA Lang & Co StB GmbH, 3910 Zwettl, Hamerlingstrasse…
…wurden die Absätze 5 bis 11 des § 4a des Tiroler Schischulgesetzes, welche das Nachprüfungsverfahren durch die Bezirksverwaltungsbehörde bei Meldungen zum Ausflugsverkehr regelten, aufgehoben. In Konsequenz entfiel damit die Pflicht zu Landes- und Bundesgebühren für Meldungen der Ausübung der Tätigkeit als Schilehrer im Rahmen des Ausflugsverkehrs…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…
…wurden die Absätze 5 bis 11 des § 4a des Tiroler Schischulgesetzes, welche das Nachprüfungsverfahren durch die Bezirksverwaltungsbehörde bei Meldungen zum Ausflugsverkehr regelten, aufgehoben. In Konsequenz entfiel damit die Pflicht zu Landes- und Bundesgebühren für Meldungen der Ausübung der Tätigkeit als Schilehrer im Rahmen des Ausflugsverkehrs…
…die ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Meldung von Skilehrkräften vorsehe, sei eine überschießende Umsetzung und als solche regelmäßig geeignet, die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 ff AEUV zu beschränken, weshalb sie aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechts unangewendet bleiben müsse. Der Tiroler Gesetzgeber habe das Nachprüfungsverfahren des…