…Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber (vgl. VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227). Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zur Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur Haftung nach § 82 EStG 1988 herangezogen wurde oder nicht …
…vgl. VwGH 13.12.2023, Ra 2023/15/0107, mwN). Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer so genannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es auch bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur Haftung nach § 82 EStG 1988 herangezogen wurde oder nicht (vgl. VwGH…
Weiters wurde in diesem Urteil festgestellt, dass nicht festgestellt werden konnte, dass die Gelder, die der Bf. für die Schmiergeldzahlungen flüssig machte, ihm persönlich zugeflossen sind und der Bf. sich dadurch bereichert hat (siehe Urteil Seite 13 letzter Absatz). Dass betreffend Tz 1 und Tz…
…Einflussmöglichkeit auf die Abgabenabfuhr durch den Dienstgeber, zumal er einem entsprechenden Druck des Dienstgebers ausgesetzt sei. Die Nachholwirkung der Veranlagung sei daher aus gleichheitsrechtlicher Sicht bedenklich. Auch im Hinblick auf das beim Arbeitgeber anhängige Konkursverfahren sei die Inanspruchnahme der Bf unzulässig, weil noch nicht feststehe…
…dass von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es auch bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug zu einer Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren (VwGH 20.11.2012, 2008/13/0252). Somit konnte im strittigen Einkommensteuerbescheid 2022 hinsichtlich der beiden…
…Rahmen der Veranlagung korrigiert werden kann (vgl. VwGH 13.12.2023, Ra 2023/15/0107). Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer sogenannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur Haftung nach § 82 EStG herangezogen wurde oder nicht…
…fest. Einleitend ist festzuhalten, dass ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung korrigiert werden kann. Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer sogenannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren (VwGH 22.2.2024, Ra 2022/13/0094). Dem Beschwerdeführer stand daher…
…vgl § 41 EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber (vgl VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227). Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer so genannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es auch bedeutungslos ist, ob…
…20.02.1992, 90/13/0154; VwGH 31.03.1992, 92/14/0040). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 20.02.1992, 90/13…
…EStG-Kommentar § 83 Tz 5, 6). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 20.02.1992, 90/13/0154). Diese Rechtsauffassung findet eine Stütze auch…
…Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar § 83 Tz 5, 6). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 20.02.1992, 90/13/0154). Diese Rechtsauffassung findet eine…
…0154; 31.03.1992, 92/14/0040). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde (was im vorliegenden Fall nicht erfolgte), ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl VwGH 20.02.1992, 90…
…3. 1999, 97/15/0059). Wurden unrichtigerweise keine Abzugssteuern einbehalten, kommt es bei der Veranlagung zu einer Nachholwirkung (Quantschnigg/Schuch, § 46 Tz 3.1, mwN)." Anwendung auf den beschwerdegegenständlichen Fall: Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2017 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. In der dafür vorgesehenen Kennzahl…
…3. 1999, 97/15/0059). Wurden unrichtigerweise keine Abzugssteuern einbehalten, kommt es bei der Veranlagung zu einer Nachholwirkung (Quantschnigg/Schuch, § 46 Tz 3.1, mwN)." Anwendung auf den beschwerdegegenständlichen Fall: Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2018 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. In der dafür vorgesehenen Kennzahl…
…20.2.1992, 90/13/0154; VwGH 31.3.1992, 92/14/0040). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 20.2.1992, 90/13…
…bezugsauszahlenden Stellen die gegebenenfalls einzubehaltende Lohnsteuer nur unter Zugrundelegung der von ihr ausbezahlten Bezüge ermittelt hat, kommt es im Rahmen der Veranlagung insoweit zu einer Nachholwirkung und wird damit sichergestellt, dass die Einkommensteuer bei gleichem Einkommen unabhängig von der Anzahl der bezugauszahlenden Stellen gleich hoch…
…Tz 2, unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit komme es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen worden wäre, sei dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 20.2.1992, 90/13…
…sei nicht ausgeschlossen. Wenn nämlich der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werde (im gegenständlichen Fall habe der Bf. eigenständig eine Einkommensteuererklärung abgegeben), komme es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung. Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug sei zu korrigieren. Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber…
…jedoch nicht ausgeschlossen; wenn nämlich der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt worden sei (im gegenständlichen Fall habe der Bf. eigenständig eine Einkommensteuererklärung abgegeben), komme es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung. Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug sei zu korrigieren. Dies gelte selbst dann, wenn der…
…Z 4 EStG 1988, wonach der Arbeitnehmer (für die Lohnsteuer) unmittelbar in Anspruch genommen wird, wenn eine Veranlagung auf Antrag (§ 41 Abs. 2) durchgeführt wird (sog. Nachholwirkung der Veranlagung, vgl. VwGH 20.11.2012, 2008/13/0252), steht dem nicht entgegen. Diese Bestimmung greift nur…