…in der BRD fällige Steuer oder sonst etwas ihm Zustehendes nicht berücksichtigt? 1994 sei die Fertigstellung der Wohnung gewesen, Kaufpreis seien 326.000 DM =126.000,00 € + 2x Versorgungsanschlusskosten wegen Bauträgerinsolvenz + Anteilseignerinsolvenz + diverse Erschließungs- und Nachbesserungskosten, das ergebe doch Absetzbares. Dürfe das Österreich ignorieren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
(3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die nachstehend angeführten Beschwerden Beschwerde vom 22.01.2021 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 21.12.2020, Zl. ***1…
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden die aus diesen unterschiedlichen Positionen resultierenden Rechtsfragen in der Folge einer getrennten Erörterung zugeführt. 3.3.1. Zum Tatbestandsmerkmal der "Änderung der Verhältnisse" Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, wonach die (unecht steuerfreien) Veräußerungen der Liegenschaften keine Änderung der Verhältnisse bewirkt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WRITZMANN & Partner GMBH, Wassergasse 22-26 Tür 1, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 13. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 11. Mai 2012 gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 1. März 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 1. Februar 2016 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Claudia Mauthner, Mag. Tino Ricker und Mag. Michale Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache a, StNr c, vertreten durch o. o, o Wirtschaftsprüfung…
In der Begründung zur Wiederaufnahme wird darauf verwiesen, dass die Tz 1-5 jene neu hervorgekommenen Tatsachen darstellen, die die Wiederaufnahme rechtfertigen. Aus den Ausführungen in den Tz 2 - Belegeinsicht zu Tz 2 -, Tz 3 - fehlender Nachweise für Telekommunikationsaufwand - und Tz 4 - Erhöhung der Rückstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12…
Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht es beispielweise, wenn sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des/der Steuerpflichtigen zusammensetzt (vgl. VwGH 28.5.2008, 2006/15/0237; VwGH 24.2.2011, 2007/15/0042; siehe auch Jakom/Lenneis EStG, 2019, § 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "WTJ" Steuerberatungs GmbH & Co KG, Bundesstraße 70, 6830 Rankweil, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN RI über die Beschwerde vom 24.4.2018 des Herrn HrrE BF , vertreten durch die BF BFGmbH, NG99, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 5.4.2018 betreffend Abweisung des Antrages…
[...] IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Karl Krall in der Beschwerdesache des Bf, Wohnadr., vertreten durch die Stb, über die Beschwerde vom 29.10.2015 (Schriftsatz/Postaufgabe dat. mit 27.10.2015) gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, je vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr.1***, vertreten durch die Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & CoKG, Hadeldorfstraße 30, 6830 Rankweil, über die Beschwerde vom 6. November 2017 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 12.07.2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 07.06.2021, Zl. ***1***, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird…