…Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 Steuerreformgesetz BGBl. 1993/818 gewährt werden kann, wenn die Gesellschafterin nicht in die Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften eingetragen wurde? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist. Die entsprechende Gesetzesstelle lautet:…
…die Beteiligung auf das gesetzliche Höchstausmaß rückgeführt. 3.3. Der Zuschuss als nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft Zu dem Themenkreis, ob Gesellschafterzuschüsse einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft als Anschaffungskosten von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 StRefG 1993/818 befreit sind, gibt es bereits mehrere Entscheidungen…
…Vertrag hat die Bürge gemäß Pkt. VIII Abs. 2 durch Mitunterfertigung eine Bürgschaft für die Zahlungensverpflichtungen der Geschäftsherrin abgegeben. Der Erwerb der echten stillen Beteiligung durch unsere Mandantschaft stellt einen Erwerb einer Beteiligung im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd § 5 Z 14 KStG dar, der gemäß …
…Vertrag hat die Bürge gemäß Pkt. VIII Abs. 2 durch Mitunterfertigung eine Bürgschaft für die Zahlungensverpflichtungen der Geschäftsherrin abgegeben. Der Erwerb der atypisch stillen Beteiligung durch unsere Mandantschaft stellt einen Erwerb einer Beteiligung im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd § 5 Z 14 KStG dar, der gemäß …
… 5 Z 14 iVm 6b und § 26a Abs 19 KStG steuerbefreite Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft und ist somit zum 01.01.2014 in die unbeschränkte Steuerpflicht eingetreten. Zu Beginn der Steuerpflicht hat die A-GmbH ihre Beteiligung an der Bf auf einen von ihr berechneten gemeinen Wert aufgewertet…
…Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, wegen Vorliegens der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG 1988; 4. Angelegenheiten betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinn des § 6b KStG 1988; 5. Angelegenheiten betreffend die pauschale Erstattung von Einkommensteuer gemäß § 108 Abs. 5 EStG 1988, § 108a Abs. 4…
…Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, wegen Vorliegens der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG 1988; 4. Angelegenheiten betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinn des § 6b KStG 1988; 5. Angelegenheiten betreffend die pauschale Erstattung von Einkommensteuer gemäß § 108 Abs. 5 EStG 1988, § 108a Abs. 4…
…höchstens 25 000 Euro, die von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinne des § 5 Z 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 ausgegeben worden sind. Die Befreiung erfolgt im Wege der Anrechnung (Erstattung) der Kapitalertragsteuer im Rahmen der Veranlagung. Die Befreiung gilt nicht für Ausschüttungen von solchen Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die auf Grund…
…Jahre verteilt abgesetzt. Bei der A AG (nunmehr GmbH) habe diese Abschreibung bis einschließlich 2013 keine Auswirkung gehabt, da es sich bis dahin um eine steuerbefreite Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gehandelt habe. Ab dem Kalenderjahr 2014 sei die A AG in die A GmbH umgewandelt worden, wodurch die…
…1993 vorliegt, seien daher die Verhältnisse zu diesem Stichtag gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe die Bf. als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ISd § 6b Abs.3 KStG existiert. Der Gesetzgeber habe im Hinblick auf die Befreiung von der Gesellschaftsteuer keine Rückwirkung nachträglicher Ereignisse auf die Gesellschaftssteuerbefreiung angeordnet. Hätte der…
…mit § 2 Z 1 KVG Gesellschaftsteuer abweichend vom selbstberechneten Betrag von € 0,00 mit € 100.000,00 mit folgender Begründung fest: „Da die A. Holding AG nicht als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gem. § 5 Z.14 Körperschaftsteuergesetz tätig war und mit Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung…
…folgender Begründung: "Der Spruch des im Betreff bezeichneten Bescheids entspricht nicht dem Gesetz, da die Befreiungsvorschrift des Art XXVII BGBl 1993/818 für Mittelstandfinanzierungsgesellschaften nicht berücksichtigt wurde: Mit Abtretungsvertrag vom 24. Juni 2005 wurde zwischen der BANK Bank AG und der BF Mittelstandsfinanzierungs AG festgehalten…