…zurück und begründete dies damit, dass ein schädlicher Studienwechsel i.S. des Studienförderungsgesetze nach vier Semestern vorläge. Da der Tochter 15 ECTS-Punkte (Studium an der Angewandten) angerechnet wurden, verkürzen sich die Stehsemester von 4 auf 3. Die Bf. erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde…
…des Vorliegens eines schädlichen Studienwechsels im Lehramtsstudium zu berücksichtigen. C wurden aus den drei vorangegangen Semestern in den Bachelorstudien Deutsche Philologie und Philosophie von der zuständigen Studienpräses insgesamt Prüfungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten als Vorstudienzeiten für das Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…betrifft den Zeitraum März 2013 bis September 2014. Beschwerde Mit Schreiben vom 30.6.2014 brachte die Bf als Einspruch bezeichnete Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid ein. Ihre Tochter C habe "keinen Studienwechsel durchgeführt", da sie sich alle Prüfungen des vorigen Studiums anrechnen lassen habe können…
…sei gezwungen gewesen, PPP an der Universität auch abzubrechen. Der potenzielle Wechsel zu einem anderen Hauptfach an der Universität hätte womöglich als Studienwechsel interpretiert werden können. Die Tochter habe in Folge auch das sechste Semester an der Universität ungenützt verstreichen lassen müssen, da ein Einstieg…
…besteht. Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des S 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils…
…xx.xx.xxxx, mit Beginn des neuen Studienjahres 2017/18 einen Studienwechsel von der Universität zur FH anstrebe. Das BWL-Studium an der Universität habe er bereits vier Semester besucht. Bereits seit drei Jahren habe er sich für ein Studium auf der Fachhochschule beworben und…
…Sammelzeugnis! Danke für Ihr Engagement! b) Ich war heute im Sozialreferat der ÖH Uni Wien. Dort wurde mir versichert,dass ein Wechsel der Unterrichtsfächer kein Studienwechsel (Studium Lehramtsstudium bleibt gleich) darstellt, sondern ein Fächerwechsel ist, das heißt dass ich die Kinderbeihilfe nicht zurück zahlen müsste…
…10.2028 möglich - somit wäre der Abschluss des Studiums problemlos innerhalb der vorgesehenen Studienzeit möglich gewesen (Fettdrucke an dieser Stelle und in der Folge in diesem Erkenntnis erfolgten durch das Bundesfinanzgericht). Mit 19.1.2024 erfolgte ein (somit freiwilliger) Studienwechsel auf das Bachelorstudium ***Studienrichtung-neu***…
…Bescheid, der besagte, dass mir für meine Tochter K1a keine Familienbeihilfe zustehen würde. Begründet wurde dies mit der Vollziehung des dritten Studienwechsels meiner Tochter. Ich möchte Sie jedoch hier auf die besonderen Umstände in diesem Fall aufmerksam machen. Im Sommer 2012 erkundigte sich K1, da…
…betrieben (wie oben ausgeführt, habe ich innerhalb von zwei Studienjahren insgesamt nur zwei - negative - Prüfungsantritte gemacht). Semester, in denen ein Studium nicht als Berufsausbildung betrieben wird, sind für einen Studienwechsel nicht zu beachten. Für die Frage, ob ein verspäteter Wechsel vorliegt, sind ausschließlich jene Semester…
Entgegen der Ansicht der beschwerdeführenden Partei kommt es somit nicht darauf an, ob der Studierenden im geänderten (neuen) Studienplan im 1. Semester oder im 4. Semester begonnen hätte. Vielmehr kommt es ausschließlich darauf an, wie viele Semester der Studierende in seinem gemäß § 17 Abs 1…
…von 40,5 ECTS). Positiv kann man folgende Judikatur von 2001 heranziehen, in der der Verwaltungsgerichtshof in einem anderen Kontext über die Frage abspricht, wann ein Studienwechsel vorliegt, und konstatiert, dass der bei der Gesetzesauslegung heranzuziehende Regelungszweck des StudFG die Förderung ernsthafter und zügig betriebener…
…Studienjahr. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE Strittig ist im vorliegenden Beschwerdefall, ob die beiden Studienwechsel der Tochter der Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf) einen unrechtmäßigen Bezug an Familienbeihilfe gemäß § 26 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz – FLAG 1967 und Kinderabsetzbeträgen gemäß § 33 Abs 3 Einkommensteuergesetz…
…zum FLAG 1967, worin folgendes geregelt sei: „Lehramts-Diplomstudien sind jeweils in Kombination mit zwei Unterrichtsfächern zu betreiben. Ein Wechsel der Unterrichtsfächer stellt keinen Studienwechsel dar, weil dadurch keine Änderung in der spezifischen Ausbildung für das Lehramt erfolgt.“ Über die Beschwerde wurde erwogen Gemäß § 2…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…Beschwerde brachte die Bf. vor, dass ein Studienwechsel innerhalb der Universität Wien nicht als Wechsel angesehen werden könne. Als Alleinerzieherin möchte sie ihren Sohn bei der Wahl seiner Ausbildung tatkräftig zur Seite stehen und ihn bei der Findung der richtigen Studienrichtung unterstützen, die er nunmehr…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…