…Ort fruchtlos verlief, zumal die Beschwerdeführer nicht einmal einen Parkschein hätte nachlegen können, wenn es länger als eine Minute gedauert hätte. Am 6.3.2025 wies die belangte Behörde die Beschwerdeführerin per E-Mail darauf hin, dass eine Sachverhaltsüberprüfung einem Verwaltungsstrafverfahren vorbehalten ist. Ausdrücklich hingewiesen…
…zu entlasten vermochte, zumal nach Ablaufen des elektronischen Gratisparkscheines die Aktivierung des zweiten elektronischen Parkscheines für exakt eine Minute durch das System blockiert wird um die Kombination eines elektronischen Gratisparkscheines mit einem elektronischen entgeltlichen Parkschein zu verhindern ((vgl BFG 25.04.2019, RV/7501000/2018…
…Sie zusammengefasst ein, dass Sie das gegenständliche Fahrzeug am 28.09.2022 um 17:29 gegenüber Felberstraße 68-70 geparkt hätten. Über die App "HANDYPARKEN" hätten Sie einen 15-Minuten-Parkschein gelöst. Danach seien Sie weitergefahren und hätten erneut gegenüber Huglgasse 8 geparkt, um Ihren…
…ein, dass der Ihnen zur Last gelegte Tatvorhalt unrichtig sei, da eine gut sichtbare Parkuhr den Abstellzeitpunkt für 13:30 Uhr auswies. Folglich sollte eine Parkdauer von 15 Minuten gewährleitstet gewesen sein. Weiters geben Sie an, dass auf den von Ihnen übermittelten Fotos der Parkuhr…
…Einspruch und brachte vor, dass er einen Parkschein gehabt, aber diesen nicht rausgelegt habe, weil er nur kurz weg gewesen und bis 15 Minuten parken sowieso gratis sei. Außerdem könne er die Strafe nicht ganz nachvollziehen, weil auf dem Strafzettel nur stehe, dass ihm die…
…beanstandet, da nach dessen Wahrnehmungen elektronische Parkscheine mit einer fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Abstellzeit unmittelbar aufeinander folgend ohne Vornahme eines Ortswechsels aktiviert wurden. Das Kontrollorgan hielt Folgendes in der Anzeige fest: "Erste Wahrnehmung um 14:34 Delikt-Text: Mehrere elektr. Gratis-PSe zeitlich kombiniert." Die…
…zur Verfügung gestellten Internet-Applikation über das Internet Protokoll (IP) über die durchgeführte Transaktion abzuwarten (Bestätigung). Wird die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt, gilt die Abgabe als entrichtet oder darf das mehrspurige Kraftfahrzeug für einen fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Zeitraum abgestellt werden (§ 7 Abs…
(5) Das Verwaltungsgericht kann von der Durchführung (Fortsetzung) einer Verhandlung absehen, wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten. Ein solcher Verzicht kann bis zum Beginn der (fortgesetzten) Verhandlung erklärt werden. (6) Die Parteien sind so rechtzeitig zur Verhandlung zu laden, dass ihnen von der Zustellung der…
…Schottenring, Nebenfahrbahn, gegenüber 2-6, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen WU-xxxxx abgestellt, wobei ein elektronischer Parkschein mit einem fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert wurde. Sie habe dadurch § 9 Abs. 1 Kontrolleinrichtungenverordnung iVm § 4 Abs. 3 Parkometergesetz…
…für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Gemäß § 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist, wenn die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, beträgt, ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten, wenn der hiefür vorgesehene Parkschein vorschriftsmäßig angebracht und entwertet oder aktiviert…
…zur Verfügung gestellten Internet-Applikation über das Internet Protokoll (IP) über die durchgeführte Transaktion abzuwarten (Bestätigung). Wird die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt, gilt die Abgabe als entrichtet oder darf das mehrspurige Kraftfahrzeug für einen fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Zeitraum abgestellt werden (§ 7 Abs…
…abgestellt habe. Für diesen Zeitraum sei auf elektronischem Weg durch Übermittlung einer SMS an das elektronische Parksystem ein 15-Minuten-Parkschein gelöst worden. Dadurch sei für diesen Zeitraum die entgeltfreie Abstellung des Fahrzeuges autorisiert gewesen. Die Behörde habe den verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf geändert und zwar dahingehend…
…Gemäß § 6 Abs. 1 der Kontrolleinrichtungenverordnung ist für die elektronischen Parkscheine ein Entgelt zu entrichten, wenn die Abstellzeit fünfzehn Minuten übersteigt. Dieses wird durch Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung)…
…als der alte Parkschein abgelaufen war. Ergänzung des Geschehensablaufes durch die elektronisch registrierten Zeitpunkte der Buchungen der beiden ggstdl. 15-Minuten-Parkscheine: am 8.11.2013 um 20:48; am 8.11.2013 um 21:05. Aus der Verbindung der Beobachtungen des Meldungslegers sowie der…
…Bestritten wird aber, dass der Beschuldigte zum Abstellzeitpunkt keinen gültigen Parkschein hatte. 3. Vielmehr wurde nach Abwstellen des Fahrzeuges vom Beschuldigten per Handyparken ein elektronischer Parkschein für 15 Minuten erworben, und zwar zur PS-Nr.: 4. Beweis: Auszug aus dem Parkkonto; Eingangs-SMS vom 10…
…die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde wie folgt: "Ich parke seit nunmehr über 4 Jahren regelmäßig - bedingt durch meine berufliche Tätigkeit - in Wien und habe bereits ein kleines Vermögen für Parkscheine ausgegeben. Da ich an dem besagten Tag mein Fahrzeug für weniger als 15 Minuten abgestellt habe…
…Mangels Vorliegens der für eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung erforderlichen Gewissheit, dass ich die in der Strafverfügung angelastete Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Parkometerabgabe tatsächlich begangen habe (=Abstellen länger als 15 Minuten), ist sohin die Strafverfügung zu beheben und das Strafverfahren mangels ausreichender Talerweisung im Zweifel zu…
…damit, dass er zum Beanstandungszeitpunkt um 17:23 Uhr einen 30- Minuten-Parkschein von 17:30 bis 18:00 Uhr gelöst und darüber hinaus vor Verlassen des Fahrzeuges ebenfalls auf die SMS Bestätigung gewartet habe. Der Datenbankauszug Handyparken weise folgende Daten auf: P 02.04…
…sich heraus, dass eine geringfüge Abweichung zwischen der Zeit auf der Armbanduhr des Einschreiters und der Handyuhr des Kontrolleurs bestand. Nach der Uhr des Einschreiters war die Uhrzeit des 10-Minuten Parkscheins korrekt eingetragen worden; dennoch beharrte der Verwaltungsbeamte auf Ausstellung einer Strafe. Ob dessen…
…Kontrolleinrichtungenverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 33/2008). Unbestritten sei, dass der im Fahrzeug hinterlegte Parkschein (gültig für 10 Minuten) zum Beanstandungszeitpunkt nicht mehr gültig war, da die Parkzeit bereits überschritten war. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss…