…EStG | 991.473,00 € | Körperschaftsteuer | 247.868,25 € | 2013 | Einkünfte iSd § 30/3 EStG | -718.496,32 € | MindestKöSt | 1.750,00 € II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…00 herabgesetzt wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird mit 10 Stunden neu bestimmt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das Straferkenntnis bestätigt. Der Beitrag zu den Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens (§ 64 VStG) bleibt mit € 10,00 (= Mindestkostenbeitrag) unverändert. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG…
…00 auf je € 36,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen von je 14 Stunden auf je 8 Stunden herabgesetzt werden. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Die von der belangten Behörde mit je € 10,00 (Mindestkostenbeitrag) festgesetzten Verfahrenskosten (…
… 64 Abs 2 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) mit 10,00 Euro festgesetzt, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG hat die Beschwerdeführerin keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG…
…Kosten des Verfahrens bei der belangten Behörde gemäß § 64 Abs. 2 VStG beträgt unverändert 10,00 Euro (Mindestkostenbeitrag). Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt daher 46,00 Euro. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist für den Beschwerdeführer nach § 25a Abs. 4 VwGG unzulässig. Die ordentliche Revision…
…Erkenntnis gemäß § 64 Abs. 1 und 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) in unveränderter Höhe von EUR 10,00 aufrecht, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. 2.Nach § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. 3.Zufolge § 52 Abs…
…BFGG und § 5 WAOR hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 10 Euro pro bestrafte Tat, das entspricht den Mindestkosten, zusammen also € 70,00 Euro zu leisten. III) Der Magistrat der Stadt Wien wird gemäß § 25 Abs…
…bestätigt. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer (Bf.) einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 10,00 (das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag) zu leisten. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Behörde gemäß § 64 Abs. 2 VStG mit 10,00 € festgesetzt, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs…
…2.) Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG hat der Beschwerdeführer (Bf.) einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 10 Euro (das ist der gesetzliche Mindestkostenbetrag) zu leisten. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht…
…aus Gewerbebetrieb 0 € Einkommen 1.750 € Differenz zur MindestKöSt 1.750 € Körperschaftsteuer -11,71 € einbehaltene Steuerbeträge 1.738,29 festgesetzte KöSt Hinweis: Für die kommenden Veranlagungsjahre stehen 2.164,01 € als verrechenbare MindestKöSt zur Verfügung. Ad Anspruchszinsen 2005 und 2006: …
…Im Vorlageantrag wurde die zusätzliche Anrechnung einer MindestKöSt iHv 927,01 Euro beantragt. Es wurde festgestellt, dass bei der ursprünglichen Berechnung des FA der in der BVE angerechneten MindestKöSt die Berichtigung der Berufungsentscheidung vom 31.12.2011 durch den UFS vom 20.02.2012 (betreffend…
…Erkenntnis gemäß § 64 Abs. 1 und 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) in unveränderter Höhe von EUR 10,00 aufrecht, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. 2.Nach § 52 Abs. 8 VwGVG hat die Beschwerdeführerin keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. 3.Zufolge § 52 Abs…
…der belangten Behörde bestätigt. II. Gemäß § 64 VStG hat die beschwerdeführende Partei hinsichtlich Delikt 2 EUR 10,00 (Mindestkostenbeitrag) und hinsichtlich Delikt 3 EUR 63,00 (10% des Strafbetrags) als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu leisten. III. Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG hat…
…Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG eingestellt. II. a) Das angefochtene Straferkenntnis wird zur Gänze bestätigt (Verwaltungsstrafe EUR 60,00, Mindestkostenbetrag von EUR 10,00 gemäß § 64 Abs. 2 VStG für das verwaltungsbehördliche Verwaltungsstrafverfahren, sohin EUR 70,00, Ersatzfreiheitsstrafe 14 Stunden). b) Der…
…1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten der Beschwerdeverfahren in Höhe von je 10,00 Euro (= Mindestkostenbeitrag) zu entrichten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von 60,00 Euro (6 x 10,00) sind gemeinsam mit der Geldstrafe von 114,00…
…die Beschwerdeführerin keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Die Kosten des Strafverfahrens gemäß § 64 VStG von € 10,00 bleiben unverändert (Mindestkostenbeitrag). Die Geldstrafe (€ 36,00) ist gemeinsam mit den Kosten des Strafverfahrens (€ 10,00), insgesamt somit € 46,00…
…68a EheG) 1.200,00 Euro Mindestkosten für nötige Reiseaufwendungen für Familienzusammenführung und nötige Reisebegleitung = 9.000,00 Euro aufgewendete Summe an außergewöhnlichen Sonderausgaben im Jahr 2014 1.200,00 Euro für weitere nötige Aufwendungen die durch das FLAG während des Aufenthalts nun nicht…
…wird der Beitrag zu den Kosten des Verfahrens bei der belangten Behörde gemäß § 64 Abs. 2 VStG mit EUR 10,00 festgesetzt, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. II. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten…
…wird der Beitrag zu den Kosten des Verfahrens bei der belangten Behörde gemäß § 64 Abs. 2 VStG mit EUR 10,00 festgesetzt, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. II. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten…