…6 des über diese Prüfung erstatteten Berichts vom 24.10.2012 betrifft den Einbau und die Vermietung eines Aufzugs in einem im Eigentum von Mag. R**** G**** stehenden "Zinshaus" (Mietwohngebäude bzw Mietwohngrundstück) an der Adresse 1*** Wien, L****-gasse 5. Die Prüferin stellte dazu fest…
…dass bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Instandsetzungsaufwendungen grundsätzlich auf zehn Jahre verteilt abzusetzen sind. Wird ein Mietwohngebäude zum Teil für andere (zB betriebliche) Zwecke vermietet, dann sind die den Wohnzwecken eindeutig zurechenbaren Instandsetzungsaufwendungen auf zehn Jahre zu verteilen; die den anderen Zwecken zurechenbaren Instandsetzungsaufwendungen sind…
…Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen. Voraussetzung ist jedoch ganz allgemein, dass ein steuerlich anzuerkennendes Bestandverhältnis (Mietverhältnis) zwischen Vermieter und Mieter überhaupt vorliegt. Wird daher ein Mietwohngebäude zum Teil privat verwendet - etwa, weil insoweit kein steuerlich anerkanntes Bestandverhältnis, sondern eine schlichte Gebrauchsregelung vorliegt -, so gelten die allgemeinen…
…2005, 552; BFG 19.07.2017, RV/6100315/2012). Die Umwandlung eines Mietwohngebäudes in Wohnungseigentum und der Abverkauf der Wohnungen nach ihrem Freiwerden, also bei sich zufällig bietender Gelegenheit, oder einem Notverkauf, führt nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn die Vermietungsabsicht im Vordergrund war (Doralt-Kauba…
…Instandsetzungsaufwendungen jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Instandsetzungsaufwendungen sind bei Mietwohngebäuden nicht sofort abzugsfähig, sondern zwingend auf zehn Jahre zu verteilen. Der Nutzungswert des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Feststellungsbescheid (Zurechnungs- und Artfortschreibung gemäß § 21 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG zum 1. Jänner…