3. Das Überschreiten der räumlichen, sachlichen und zeitlichen Grenzen der Hausdurchsuchungsanordnung sei nach der (nicht einheitlichen) Rechtsprechung nicht als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehl- und Zwangsgewalt anfechtbar, sondern im Rahmen der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung selbst. Sowohl bei der Durchsuchung, als auch bei der Beschlagnahme wären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hofer-Zeni, Landstraßer Hauptstraße 82/11, 1030 Wien, wegen des Verdachts des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…