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2 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7103056/2008Kann an einem Gewinnspiel nur der Spielteilnehmer teilnehmen, der über das Anwählen einer Mehrwerttelefonnummer automationsunterstützt zufallsgeneriert ausgewählt wird, liegt ein Glücksspiel gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG idFv 1.1.2011 vor. Befreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG aufgrund der „Entweder-Oder“ Regel für entgeltlich/unentgeltlich gemischte Rechtsgeschäfte vor dem 1.8.2008.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2016

…Infolge der Mehrwerttelefonnummern sei die Spielteilnahme entgeltlich, da der Spielteilnehmer neben dem Verbindungsentgelt an den Netzbetreiber auch ein weiteres Entgelt an den Besteller der Mehrwertnummer entrichten muss. Weiters verwies das Finanzamt hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung und den Betriebsprüfungsbericht…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 3/3

…Spielteilnehmers, die zwar im Zusammenhang mit der Spielteilnahme erbracht werden, jedoch tatsächlich nicht als Entgelt für die Spielteilnahme an sich zu qualifizieren sind (wie etwa an einen Vermittler zu leistende Bearbeitungsgebühren), zu unterscheiden. Zu Mehrwertnummernglücksspielen hat das BFG entschieden, dass die in § 2 Abs. 1…