…dass der Bruder des Bf Bezieher von erhöhter Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ist. Gemäß § 34 Abs 6 TS 4 EStG 1988 stehen dem Bf daher für die Mehraufwendungen für seinen Bruder, welche die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen, die Berücksichtigung eben…
…gem. § 5 der VO von € 262,- absetzen zu können wird übersehen, dass die Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs.1 EStG ,,..." -durch eine eigene geistige oder körperliche Behinderung…- soweit diese die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen", vorliegen…
…sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. Die zu dieser gesetzlichen Bestimmung ergangene Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idF BGBl. II 430/2010 (in Folge VO) normiert in § 5 Abs. 1, dass solche Mehraufwendungen ohne Nachweis der…
…FLAG) 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, und Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn bei Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag das Kind (§ 106 Abs. 1 und 2) pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegegeldzulage oder Blindenzulage) erhält, soweit sie jeweils die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Nach § 106 Abs…
…Abs. 6 EStG 1988 können ua. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Der Begriff "Mehraufwendungen" im § 34 Abs. 6…
…sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu…
…werden: Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 vorliegen, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Als zusätzliche Kosten auf Grund der Gesundheitsschädigung der Gattin wurden daher lediglich jene Aufwendungen berücksichtigt, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang mit der…
…können Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen, ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Nach ständiger Rechtsprechung können Kosten einer Behinderung bereits im Zusammenhang mit einer Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit entstehen, wenn jemand behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage…
…und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. …
…sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. | Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung…
…dass Mehraufwendungen aufgrund der eigenen Behinderung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden, soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen übersteigen würden. Zu prüfen ist, ob es sich bei den Aufwendungen für den "Privatsekretär" in der Höhe von 6.330,40 Euro tatsächlich um nicht regelmäßig anfallende…
…sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu…
…Sinne des § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 dar, sondern sind als behinderungsbedingte Aufwendungen gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 als Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen, ohne Berücksichtigung…
…Belastung berücksichtigt. Das Bundesfinanzgericht teilt diese Rechtsansicht. Die in § 34 Abs. 6 Teilstrich 6 EStG 1988 getroffene Anordnung, dass Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung eines Steuerpflichtigen, der pflegebedingte Geldleistungen erhält, nur zu berücksichtigen sind, soweit sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen, wird durch…
…sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu…
…sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. Die zu dieser gesetzlichen Bestimmung ergangene Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idF BGBl. II 430/2010 (in Folge VO) normiert in § 5 Abs. 1, dass solche Mehraufwendungen ohne Nachweis der…
…zu beachten, in der der VfGH ausführe, dass Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung gemäß § 34 Abs. 6 EStG (bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 EStG) ohne Rücksicht auf einen Selbstbehalt abgezogen werden könnten, wenn sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen übersteigen würden; unter welchen Umständen…
…5). – Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 vorliegen, soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem…
…sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu…
…sie die Summe dieser pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu…