…wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale") Laut VOR-Fahrplanauskunft besteht für die Strecke…
…Meinung, dass im vorliegenden Fall das Ergebnis des Pendlerrechners heranzuziehen bzw. die Zumutbarkeit der Massenbeförderungsmittel gegeben sei. VII. Dagegen vertrat der Bf. in einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 25.01.2018 („Betreff: Hinweis über unbegründetes und sinnloses Verfahren beim Bundesfinanzgericht“) die Ansicht…
…Z 6 EStG 1988 jedenfalls (auch und vor allem) dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 24.4.2014, 2012/15/0149…
…nur dann zu, wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale) oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher…
…samt Verweis auf die Ergebnisse des Pendlerrechners, wonach der beschwerdeführenden Partei die große Pendlerpauschale zustehe, der Erfolg versagt bleiben. Zur Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels durch die beschwerdeführende Partei gilt es sodann auszuführen, dass dem Gesetz eine nähere ausdrückliche Bestimmung, was unter dem Begriff der …
…Pendlerverordnung keinen Angaben darüber, wann die Benützung eines PKW unterstellt werden dürfte." Weiters wurde vom Behördenvertreter im Vorlagebericht nachstehende Stellungnahme abgebildet: "Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfasst die gesamte Wegstrecke, die unter Verwendung eines Massenbeförderungsmittels, ausgenommen eines Schiffes oder Luftfahrzeuges, unter Verwendung eines privaten…
…Beschwerde das Jahr 2011 betrifft, richtet sich die Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖV) auf Grund der Judikatur nach dem Verhältnis der Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel einerseits und dem PKW andererseits: Unzumutbar ist die Fahrt mit ÖV dann, wenn sie mehr als dreimal…
…detaillierte Ermittlung der tatsächlichen Wegzeiten der Bf. bei Kombination von Massenbeförderungsmittel (Zug) und Individualverkehrsmittel (Auto) für den Zeitraum Jänner bis März 2015 (in dem die Bf. noch den für sie nächstgelegenen Grenzübergang Z benützen konnte) und den Zeitraum April bis Dezember 2015 (in dem die…
…erläutern sein wird, für das Jahr 2013 noch nicht rechtlich bindend sind, stellen sie dennoch einen Beweis dafür das, welche Massenbeförderungsmittel der Bf für die Bewältigung ihres Arbeitsweges in kürzester Zeit zur Verfügung standen, dies schon im Hinblick darauf, dass davon auszugehen ist, dass sich…
…Juni 2016 wurde der Abgabepflichtige ersucht, eine Aufstellung vorzulegen, aus der hervorgehe, wie oft die Benützung des Werkverkehrs oder eines anderen Massenbeförderungsmittels im Lohnzahlungszeitraum unzumutbar sei. Die Vorlage von Dienstplänen ohne detaillierte Auswertung genüge nicht. In seinem Antwortschreiben vom 11. Juli 2017 führte der Abgabepflichtige…
…das von ihm am 20. Februar 2014 unterschriebene Berechnungsformular L34 EDV („Erklärung/Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro ab 01.01.2014“) vor, das die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels dokumentiert. Diesem Formular wurden für den abgefragten Tag 3. März 2014 ein Arbeitsbeginn…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km 630 Euro jährlich 40 km bis 60 km 1.242 Euro jährlich…
…und 87 bzw. 104 Minuten mit dem Massenbeförderungsmittel für die Bewältigung der einfachen Fahrtstrecke von rund 34 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte errechnet. 3. Im Einkommensteuerbescheid 2013 vom 15.09.2015 wurde vom Finanzamt nur ein Pendlerpauschale in Höhe von 696,00 € berücksichtigt; dies…
…PKW und Weiterfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fußweg von B Hauptbahnhof zur Arbeitsstätte bzw. umgekehrt auf dem Heimweg berechnet. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist somit zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar. Damit sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales aus Gründen des …
…RV/0054-I/04). Beide Kriterien führen im vorliegenden Streitfall zur Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benutzen. Dem Bf steht somit das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG zu und hier der Betrag für 20 bis 40 Kilometer. Die Berechnungen des Verwaltungsgerichtes…
…2011 eine Abfrage beim steierischen Verkehrsverbund getätigt wurde, welche ergab, dass zwischen Bad Walterdorf und Graz regelmäßig ein Massenbeförderungsmittel verkehrt und die einfache Fahrt nie länger als 2 ½ Stunden beträgt. Ebenfalls am 13. Sep. 2011 wurde vom Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eine Abfrage im zentralen…
…und amplifizierte im Wesentlichen, dass aufgrund der vorliegenden Schichtarbeit und der hierbei gegebenen vier verschiedenen Arbeitszeiten bezüglich der Pendlerpauschale bei jeweils zweien die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar als auch unzumutbar seien und dementsprechend eine Berichtigung des Bescheides insofern zu erfolgen habe, dass für 26 Wochen…
…Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. (…) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale (…) bei mehr als über 60…
…Strecken bei normalem Verkehrsaufkommen ca 10 bis 12 Minuten. Unter Berücksichtigung der Kernarbeitszeit des Bf von täglich 09.00 bis 12.00 Uhr betragen die Wegzeiten inklusive Fußwege und Wartezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Benützung eines Massenbeförderungsmittels (Autobuslinie 2 bzw VOR-Kursnummer 2.0…
…Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist durch eine Bescheinigung gemäß …