…des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 werden jedoch nicht Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, zum Grundstück gerechnet. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Ausdrücklich nicht zum Grundstück gerechnet werden nach Z 1 leg. cit. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsvorrichtung gehören. Die angeführte Gesetzesbestimmung ist so zu verstehen, dass Inventar, auch wenn es sich zivilrechtlich eindeutig um…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Nach § 2 Abs 1 dritter Satz GrEStG 1987 werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundstück gerechnet…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…wurde der unabhängige Finanzsenat durch das Bundesfinanzgericht abgelöst. Mit Stellungnahme vom 8.5.2014 teilte das Finanzamt dem Bundesfinanzgericht mit, dass nach § 2 Abs.1 Z 1 GrEStG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundstück gerechnet werden würden…
…festgestellt, dass unter "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art" iSd § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1955 nur solche Gegenstände zu verstehen seien, die typischerweise einem bestimmten Betrieb dienten und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen seien. Bei Beheizungsanlagen und Belüftungsanlagen handle es sich nicht um Einrichtungen, denen…
…Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert des Grudnstückes, der mit dem dreifachen Einheitswert anzusetzen sei. Desweiteren merkte die Bf in einem zweiten Berufungspunkt kritisch an, dass der Grunderwerbsteuer keine Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, unterliegen würden. Entsprechend der Judikatur…
…werden jedoch Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht gerechnet (Z 1 leg.cit.). Das Finanzamt steht mit Hinweis auf VwGH 21.2.1996, 94/16/0269 auf dem Standpunkt, dass die Parkplatzbefestigung eine (umsatzsteuerpflichtige) Betriebsvorrichtung darstelle und nicht Teil…
…Vorrichtungen aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer Bei den von der belangten Behörde in die Bemessungsgrundlage für die GrESt im gegenständlichen Bescheid vom 22. September 2011 mit einbezogenen Betriebsvorrichtungen handelt es sich gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG um Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art…
…was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat. Nicht zum Grundstück gerechnet werden nach § 2 Abs 1 dritter Satz GrEStG 1987 einerseits Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z 1), andererseits Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten (Z 2…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Nach § 2 Abs 1 dritter Satz GrEStG 1987 werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundstück gerechnet…
…werden jedoch nicht Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z. 1 leg. cit.), Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten (Z. 2 leg. cit.) gerechnet. Gemäß § 296 ABGB werden die zu einem liegenden Gute gehörigen Werkzeuge und Gerätschaften insofern für…
… 2 Abs. 1 Z. 1 GrEStG werden jedoch Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundstück gerechnet. Letztgenannte Vorschrift ist so zu verstehen, dass Maschinen und Vorrichtungen, auch wenn sie Bestandteile oder Zubehör des Grundstückes sind, nicht als Grundstück…
…gehöre: „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, werden nicht zu den Grundstücken gerechnet" (vgl. Takacs, Grunderwerbsteuergesetz 5 (2009) § 3 Rz 3.1 a). Eine Betriebsanlage sei ein Anlage, die nach der Verkehrsauffassung ein gegenüber dem Grundstück verschiedenen und in gewisser…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…erworbenen Grundstücks einzustufenden - Maschinen bzw. sonstigen Vorrichtungen aller Art voraus, sondern auch deren Zugehörigkeit zu einer Betriebsanlage (vgl. etwa VwGH 8.1.1958, 997/57, VwSlg. 1751/F). Nach unstrittiger Feststellung des Bundesfinanzgerichtes waren die vom Mitbeteiligten erworbenen Grundstücke unbebaut und es wurden das Straßennetz…
…zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ………………… " Nach dem zweiten Satz des § 2 Abs. 1 GrEStG…