…sondern durch eine gleichartige Behörde eines anderen Mitgliedstaates. Abfragen zur Bestätigung einer UID-Nummer könnten auch in Form einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU erfolgen. Dabei ersetze nach Rz 4352a UStR eine solche Bestätigung die Stufe 1-Abfrage. Sei auf der Rechnung keine gültige…
…Finanzamt vornehmen können. Wie aus dem Beschwerdevorbringen zu erschließen, hat der Bf. im Nachhinein eine Selbstabfrage (für seine UID) über die MIAS-Abfragedatenbank der EU vorgenommen und dann lediglich darauf verwiesen, dass keine Adress- und Namensdaten hinterlegt seien. Somit hat sich der Bf. mit der…
…Stufe 2 Prüfungen durchgeführt und ua auch wegen des negativen Prüfungsergebnisses ohnehin keine Lieferungen mehr vorgenommen. In der Rz 4352a UStR 2000 werde unter Angabe des Internet-Links bezüglich UID-Bestätigungsverfahren auch die MIAS Selbstabfrage als gleichwertig dargestellt ("Daneben ...") und somit unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht…
…Nummer) durchgeführt werden. Dies wurde jedoch mit Stufe 2 erst am 10.11.2009 durchgeführt. Die Ungültigkeit der UID-Nummer wäre ohne weiteres durch eine MIAS-Selbstabfrage festzustellen gewesen. Aus den vorstehend angeführten Gründen wird die geltend gemachte Vorsteuer nicht anerkannt, da nicht alle Rechnungsmerkmale…
…2010, Rs C-438/09, Dankowski). Ist die auf einer Rechnung angeführte UID ungültig, und lässt sich diese Ungültigkeit ohne weiteres durch eine MIAS-Selbstabfrage bei der EU feststellen, führt dieser Rechnungsmangel zur Versagung des Vorsteuerabzuges, auch wenn in UStR 2000 Rz 1539 vorgesehen ist…