IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Berater über die Beschwerde vom 26.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 18.04.2016 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: I.) Der…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
Sowohl für die Sanierung im ersten Obergeschoß, als auch für den Neubaubereich des zweiten und dritten Obergeschoßes sind 2-Raum-Wohnungen vorgesehen, da diese nach Erfahrung der Käufer für die Vermietung optimal geeignet sind. Den in den Innenhof ausgerichteten Wohnungen sollen Balkone zugeordnet werden, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 21. September 2012 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 Recht: I…
Bei der Beurteilung des Projektes durch die Interessenten und späteren Erwerber wurden diese Subventionen daher zu jeder Zeit berücksichtigt und sie waren Grundlage des Angebots der Erwerber. Die Erwerber haben und wollten wirtschaftlich nur den um die Subventionen gekürzten Wert tragen. Der Betrag der Subvention…
Die - erst nach der Verwirklichung von mehreren Erwerbsvorgängen- entstehende Miteigentümergemeinschaft ist hingegen nicht Abgabenschuldnerin der Grunderwerbsteuer und kann sie somit auch nicht Bescheidadressatin im Grunderwerbsteuerverfahren sein. Es kommt daher für die Adressierung der Grunderwerbsteuerbescheide nur darauf an, ob eine Zustellvollmacht des jeweiligen vom konkreten Erwerbsvorgang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WRITZMANN & Partner GMBH, Wassergasse 22-26 Tür 1, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 13. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
Weiters erläutert Z, dass betreffend den frei finanzierten Teil keine Solidarhaftung besteht und für jeden einzelnen Miteigentümer Einzelkreditkonten eingerichtet werden. Sollte ein Miteigentümer ausschließlich die Verwendung von Eigenmitteln bevorzugen, kann dies veranlasst werden und es wird in diesem Fall kein Einzelkreditkonto eingerichtet. Bauherrenrisiken XX erläutert…
a : Zum Inventar der Gaststätte: Ohne Inventar würde man diese Miete nicht erzielen. Man würde eine geringere Miete erzielen, wenn nicht eine Bartheke, Tische, Stühle und eine Garderobe vorhanden wären. Auch wenn das vom Finanzamt Bregenz als wertlos betrachtet wird, könnte man ohne das Inventar…
…Anschaffungskosten und der mäßigen Ertragslage in der ersten Besitzdekade spricht ein anschließender, weitgehend einnahmenloser Sanierungszeitraum von weiteren zehn Jahren mit einem Investitionsvolumen in Höhe eines Vielfachen der Liegenschaftsanschaffungskosten zunächst gegen eine Ertragsorientierung der Vermieter. Die ausgedehnte Privatnutzung der Immobilie nach der Sanierung und deren aufgrund…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat den Richter Ri, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz über die Beschwerde vom 28.12.2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 30.11.2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, die Richterin Mag.a Natascha Gassner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Mai 2022 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***und Mitbesitzer, vertreten durch Rudolf Stark, Steuerberater, Taborstraße 10, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Jänner 2014 betreffend Feststellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adr-Bf***, vertreten durch RSM Austria Steuerberatung GmbH, Tegetthoffstraße 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr FA Österreich), dieses vertreten…
Einer vom Bw. vorgelegten Tabelle "Mittelaufbringung" betreffend der Wohnung in Niederösterreich ist unter "Kommentar zu den Eigenmittel" neben einem nicht berufungsgegenständlichen Grundstück ("geschätzter Wert € 150.000,00 bis 200.000,00") zu entnehmen: "Eigentumswohnung 90 qm + 4 qm Balkon in 1120 Wien, vermietbar ab…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…
Bezüglich der Ausführungen des Sachverständigen in der Stellungnahme vom 04.07.2023, wonach die Aussage (Anmerkung: der Abgabenbehörde im Schriftsatz vom 16.06.2023), dass "für eine 'nicht als Wohnraum genehmigte Räumlichkeit' kein Mietwert anzusetzen sei, jeglicher Logik entbehre, zumal auch ein Rohdachboden (im unausgebauten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch R.E.P. Buchprüfungs-und Steuerberatungs GmbH, Krugerstraße 6, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 13. Jänner 2006 und vom 29. Mai 2009 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Dezember 2012 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt FA) vom 27. November 2012 betreffend Körperschaftsteuer 2011 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht erkannt: I…
Die steuerliche Begünstigung der 1/15-Absetzung für die Bau- und Baunebenkosten ergibt sich einerseits aufgrund der Bestimmungen des Wohnhaussanierungsgesetzes und andererseits durch die Anwendbarkeit der §§ 3 - 5 MRG. Die Steuerberater teilen mit, dass sie ein Gutachten erstellen werden, das den Bauherren mit Aussendung des…