…bis 2005 wurde in Tz. 1 des Betriebsprüfungsberichtes (Aufzeichnungen) festgestellt: Laut Kontrollmaterial der Fa. C hat das Unternehmen Lebensmittel und Getränke ohne Rechnung auf eigenen Namen (Letztverbraucherlieferungen) im Zeitraum 1999-2003 bezogen. Die Kreditkartenerlöse wurden in den Tageslosungen (Kassasturz) miterfasst. Tatsächlich gehen diese erst später…
…sei es dem Finanzamt gelungen, eine Verknüpfung zwischen den offiziellen und den inoffiziellen Lieferungen an die Kunden herzustellen. Zum Ablauf bei Bestellungen mit Erfassung der Letztverbraucherlieferungen wurde in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung Nachstehendes ausgeführt: „Kundenbestellungen wurden von Verkaufsdamen telefonisch entgegen genommen, wobei diese Bestellungen entweder…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus der Aktenlage und den zitierten Urkunden sowie aus den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung. Sie sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen Unionsrecht Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der X***** N***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Confida Weitra Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, 3970 Weitra, Am Berg 391, sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht auch durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch die Steuerberaterin, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt_A vom 13. Dezember 2017 über die Festsetzung der Elektrizitätsabgabe für die…
Durch die Anwendung einer gesetzlich festgelegten Obergrenze soll unabhängig von den jeweiligen Produktionskosten der Zuwachs an Leistungsfähigkeit erfasst werden, der entsteht, wenn und insoweit der erzielte Verkaufserlös einen typisierend für reguläre Marktverhältnisse angenommenen Markterlös übersteigt (VfGH 11. Dezember 2024, E 1757/2024-13, Rz 42…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R1. und die weiteren Senatsmitglieder R2., R3. und R.4 in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch LBG Niederösterreich Steuerberatung GmbH, Eichamtstr. 5-7, 2230 Gänserndorf, über die Beschwerde vom 18. August 2014 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache der ***Bf.***, ***AdresseBf.***, vertreten durch ***Steuerl.Vertr.***, ***Adr.StVertr.***, über die Beschwerde vom 11. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus in der Beschwerdesache NN, vertreten durch PwC Steiermark, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Conrad von Hötzendorf Straße 37a/II, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 24…
Der Lieferschein Nr. 20141035 weist ein Nettogewicht von 1.100 kg aus. Das CMR weist ein Gewicht von 1.300 kg aus, allerdings fehlt eine Bezugnahme auf den konkreten Lieferschein. Es wird lediglich allgemein auf den Lieferschein („LS“) verwiesen. Die Lieferung wird als Eigentransport bezeichnet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Deutschland vertreten durch Vertreter, Deutschland über die Beschwerde vom 27.01.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.01.2012, betreffend Umsatzsteuer 2009, 2010 und Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des FA Innsbruck vom 13.12.2010 über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 03/2010, 04/2010, 05/2010, 06/2010, 07/2010 und 09/2010…
Die Bf. wurde von der belangten Behörde als Erlaubnisträger gemäß § 3 Abs. 3 GAG in Anspruch genommen. Wie schon in der Beschwerdevorentscheidung an Hand der erläuternden Bemerkungen ausgeführt, wurde in Umsetzung gemeinschftlicher Regelungen Eigentümer von Einrichtungen, die Tarifpost C Post 1 unterliegen verpflichtet den Zugang…
Im Beschwerdefall liegt eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung ua. dahingehend vor, ob eine als unwirksam erachtete Bevollmächtigung des Lieferers durch den Empfänger dazu führt, dass dem Lieferer und nicht dem Empfänger die Einfuhr in den freien Verkehr zuzurechnen ist. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich liegt…
Das bedeutet aber noch nicht, dass entgegen den eindeutigen Urkunden Verkäuferin des Düngers die ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H. und nicht die ***[8]*** ***[9]*** sp. z o.o. war. Insoweit – nicht aber hinsichtlich der vermeintlichen Existenz von „Einkaufsgemeinschaften“ in dem von der Bf behaupteten Umfang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…