IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdresseDeutschland1***, vertreten durch ***Steuerberatung***, ***Adresse2***, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 02. Oktober 2013 betreffend die Erstattung von Vorsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gsaxner + Mair OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Meinhardstraße 9/4/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 17. März 2014 bzw. 19. März 2014 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 22.11.2012 betreffend Umsatzsteuer 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. 2. Die Umsatzsteuer 2011 wird festgesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch StB über die Beschwerde vom 8. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. September 2018 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2017 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch WTHDeutschland, AdresseII , diese vertreten durch WTHÖsterreich, AdresseIII, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.12.2012 betreffend die Verfügung der Zurücknahme der Beschwerde vom 24…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.03.2013 betreffend die Erstattung (Vergütung) von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2011 beschlossen: Dem Gerichtshof der Europäischen Union…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch ***Stb***, ***Adr Stb***, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Dezember 2016 betreffend Umsatzsteuer 2010 - 2012…
…in einem hinreichend engen Zusammenhang mit einem Grundstück stehen muss, da viele Leistungen auf die eine oder andere Weise mit einem Grundstück verbunden sind und eine zu extensive Auslegung anderen speziellen Leistungsortregelungen den Anwendungsbereich entziehen würde. Das Kriterium des ausreichend direkten Zusammenhangs setzt daher voraus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsGmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19. August 2013, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 01…
Im derzeitigen Zinsumfeld sei es üblich, dass Banken unter Zuhilfenahme von Haftungen Unternehmen in der "Start up" Phase mittelfristig (d.h. fünf bis zehn Jahre) Mittel zur Verfügung stellten, die erst endfällig zurück zu zahlen seien. Auch hier hätte die Darlehensnehmerin in der Anlaufphase zu…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache von BF vertreten durch Herbert Foissner, Salzburger Straße 267, 4030 Linz, gegen den Bescheid des FA Linz vom 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.04.2014, StNr betreffend Umsatzsteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…die Kunden in diesem Land in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es werden aufgrund besonderer Umstände andere Vereinbarungen getroffen". Diese Bestimmung sei als Leistungsortregelung zu verstehen, die einen Besteuerungsverzicht (wie auch in DBA vorgesehen) festlege, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Da Österreich das Agreement ohne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid Finanzamtes vom 23.09.2014, Steuernummerx/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01.03.2013, StNr. x/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben…
In VwGH 02.10.2019, Ra 2019/13/0089, btr. Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 24. Juni 2019, RV/7100189/2015, stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts, dass als Leistungsempfänger der Vermittlungsleistungen die unternehmerisch tätige österreichische GmbH und nicht deren Schweizer Muttergesellschaft gegolten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerden vom 7.2.2014 und 7.10.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7.11.2013 und 30.9.2014 betreffend Vorsteuererstattung für 1…
…war. Für den Bereich des Eigenverbrauchs durch sonstige Leistung vertritt das BMF explizit die Auffassung, dass sich "der Ort des Eigenverbrauches ... nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären" bestimmt (Rz 487 UStR). Wenn auch in den UStR nicht ausdrücklich ausgeführt…
…bestimmen (so auch UStR Rz 487 zu § 3a Abs 1a, wonach sich der Ort des Eigenverbrauchs gem § 3a Abs 1a Z 1 und 2 nach den Leistungsortregelungen richtet, die für sonstige Leistungen bei Entgeltlichkeit anzunehmen wären). Nach UFS 29.1.2008, RV/0694-W/04…