…und verständliche Mitteilung zu machen." Erwachsenheit setzt somit Mündigkeit, nicht aber zwingend Volljährigkeit voraus. Auch 16-jährige Lehrmädchen wurden in der Rechtsprechung bereits mehrfach als erwachsen beurteilt; maßgebend ist das "Erscheinungsbild" der betreffenden Person (VwGH 22.12.1988, 88/17/0232). Im vorliegenden Fall lag…
…worden sei. Die Stelle sei in der Kronen-Zeitung ausgeschrieben gewesen, sei auf Nachfragen keine geschützte Stelle gewesen. Er habe die Lehre abgeschlossen und zum Schluss von einem anderen Lehrmädchen noch Arbeit dazubekommen, das sei zu viel gewesen. Er sei dann nicht verlängert worden. Derzeit…
…Zustellung genügend klare und verständliche Mitteilung zu machen.“ Erwachsenheit setzt Mündigkeit, nicht aber Volljährigkeit voraus. Auch 16-jährige Lehrmädchen wurden in der Rechtsprechung mehrfach als erwachsen beurteilt; maßgebend ist das "Erscheinungsbild“ der betreffenden Person. Ist eine Ersatzzustellung rechtmäßig, so ist sie grundsätzlich unabhängig davon wirksam…