IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fidas Liezen Steuerberatung GmbH, Gesäusestraße 21, 8940 Liezen, über die Beschwerde vom 23. November 2016 gegen die zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheide des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, Str, 11 C, vertreten durch D, über die Beschwerde vom 8.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes E betreffend die Einkommensteuer 2006 und 2007 mit Ausfertigungsdatum 12.7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftspr. GmbH, Renngasse 1 Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 25. Februar 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
…Summe Tilgung 10.140.000,63 USD, Barwert Restwert 5.588.135,04 USD = Anschaffungswert 21.968.135,67 USD) aktiviert und die entsprechende – im Sinne des Höchstwertprinzips bewertete – Leasingverbindlichkeit passiviert. Einer geschätzten Nutzungsdauer von 21 Jahren folgend wurde 2008 eine jährliche Absetzung für…
…im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit der ***A*** GmbH stand, nämlich mit dem Leasing eines Fahrzeuges durch die GmbH als Leasingnehmerin. Der Beschwerdeführer wurde zur Erfüllung einer Verpflichtung (der Leasingverbindlichkeit) verhalten, die eindeutig der GmbH oblag; er hat somit zweifelsohne eine Verpflichtung seiner Gesellschaft übernommen…
…selbstständig Renditen ermittelt worden wären und listete diese auf. Es ergäben sich darüber hinaus offensichtliche Unrichtigkeiten bei der Ermittlung des Nettoverkehrswertes der Beteiligung, da Auflösungskosten von Leasingverbindlichkeiten in Abzug gebracht worden wären, ebenso Kosten des Verkaufs. Die belangte Behörde stellte sodann mittels Diagramme den Unternehmenswert…
…Post übermittelt würden. ad Körperschaftsteuer 2005: Laut Anlage "Forderungsbewertung zum 30.06.2007" sei ersichtlich, dass noch erhebliche Forderungen wertberichtigt werden müssten und die Leasingverbindlichkeiten nicht als Verbindlichkeiten erfasst worden seien. Weiters sei das positive Kapital ausschließlich auf die Neubewertungsrücklage in Höhe von xxxxxx zurückzuführen…
Zu Pkt 2.2.: Die Finanzbehörde behaupte, dass durch den Baubeauftragungsvertrag wesentliche Aufgaben und Risiken des Leasinggebers als zivilrechtlichen Bauherrn auf den Leasingnehmer überwälzt würden und ein Mieter solche Risiken nicht tragen würde. Die Finanzbehörde negiere damit, dass ein Finanzierungsleasingvertrag ein von freier Vertragsgestaltung geprägter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Nathalie Kovacs, den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** (vormals ***Bf***), vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 16. November 2017 gegen den…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, Adr., vertreten durch Stb.H gegen den Bescheid des FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 16.01.2013, betreffend…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache T-GmbH, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.10.2013, StrNr, betreffend Rechtsgebühr zu…
Dem ist entgegen zu halten, dass - wie bereits ausgeführt - der Beschwerdeführerin aufgrund der Rückgabe des Fahrzeugs sämtliche nutzungsabhängigen Kosten, wie Verschleiß, Wertverlust, etc. nicht mehr anfallen. Durch die Rückstellung des Fahrzeugs kann die Bf. über das Fahrzeug wieder frei verfügen und erhält dennoch weiterhin einen…
Die Bemerkung betreffend das „Gutachten“ über die Anschaffungskosten bezieht sich auf den Abschluss der Sale and leas back-Verträge. Die Ernsthaftigkeit eines Leasingvertrages ist unter anderem am Kaufpreis zu messen. Es ist also idR der gemeine Wert (nicht Buchwert oder Teilwert) heranzuziehen. Dazu bedarf es…
Bei den von den Leasingnehmern auf der Grundlage der gegenständlichen Full-Servive-Verträge an die Beschwerdeführerin zu leistenden Zahlungen handelt es sich zum Teil um Betriebskosten (Versicherungsprämien, motorbezogene Versicherungssteuer) und zum Teil um Entgelt für von der Beschwerdeführerin zu erbringende Nebenleistungen (Wartung, Reifenersatz, Reifeneinlagerung, Tankkarte…
(2) Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird bis zum Gegenbeweise der Tatbestand vermutet, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. (3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch und die Vorsitzende A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D im Beisein der Schriftführerin E in der Beschwerdesache F, vertreten durch G, gegen den Bescheid des Finanzamtes H vom 17. Juni 2011, Steuernummer betreffend Rechtsgebühr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 28.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.01.2014, x betreffend Gebühren zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Festsetzung der Gebühr nach § 33 TP 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. NG in der Beschwerdesache Bf., Straße, Ort, vertreten durch Simma Rechtsanwälte GmbH, Platz, Ort2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ort3 vom 24. April 2014 betreffend Umsatzsteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache Adr, vertreten durch RTG Rümmele Treuhand GmbH, Marktstraße 30, 6850 Dornbirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 26…