…wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, bei den wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens entweder um mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber um 300 Euro, oder um mehr als 1000 Euro, von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt…
…beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision zulässig, weil zur Frage, ob bei Vorliegen von übrigem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Landwirtschaftskammerumlagepflicht besteht, wenn kein Betrieb im Sinne einer organisierten Erwerbsgelegenheit vorhanden ist, eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Es war spruchgemäß zu entscheiden…
…beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision zulässig, weil zur Frage, ob bei Vorliegen von übrigem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Landwirtschaftskammerumlagepflicht besteht, wenn kein Betrieb im Sinne einer organisierten Erwerbsgelegenheit vorhanden ist, eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Es war spruchgemäß zu entscheiden…
…Beschwerdevorentscheidung vom 21.09.2017 unstrittig als land- und forstwirtschaftliches Vermögen klassifiziert ist. Die Beschwerde vom 29.03.2018 gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 21.09.2017 richtete sich gegen die Bewertung als landwirtschaftlich genutzte Fläche. Es wurde eine Bewertung als forstwirtschaftlich genutzte Fläche beantragt. Im…
…Grundbesitz, der nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, zum Grundvermögen. Nach § 55 Abs. 1 BewG 1955 sind unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Bei bebauten Grundstücken ist nach § 53 Abs. 1 BewG 1955 vom Bodenwert (Abs. 2) und vom Gebäudewert (Abs. 3…
…Jahr 2019, also vier Jahre nach Übergabe noch land- und forstwirtschaftlich genutzt. Auf Grund der von der belangten Behörde vorgelegten Unterlagen geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass es sich bei dem Grundstück ***16*** (EZ EZ GB ***12***) um ein land- und forstwirtschaftliches Vermögen handelt. Die…
…die Beitragsgrundlage ein besonderer Messbetrag, der sich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes 1955 ergeben würde, wenn das Grundstück als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes bewertet worden wäre. Nach Abs. 2 ist für die Erhebung des Beitrages gemäß Abs. 1 das Finanzamt zuständig…
…Nach § 20 Abs. 1 BewG 1955 werden die Einheitswerte allgemein festgestellt (Hauptfeststellung) in Zeitabständen von je neun Jahren für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens, für die Betriebsgrundstücke und die Gewerbeberechtigungen. Im Abs. 2 dieser Bestimmung ist geregelt, dass der…
…die Beitragsgrundlage ein besonderer Meßbetrag, der sich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes 1955 ergeben wurde, wenn das Grundstück als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes bewertet worden wäre. Nach Abs. 2 ist für die Erhebung des Beitrages gemäß Abs. 1 das Finanzamt zuständig…
…sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Gemäß § 30 Abs 1 BewG kommt es allein auf die tatsächliche Bodennutzung an, subjektive Erwägungen des Grundeigentümers scheiden aus. Für die Zurechnung eines Grundstückes zum landwirtschaftlichen Vermögen kommt es nicht auf die beabsichtigte…
…in die richtige Relation zu setzen. Die tatsächlich vorhandenen Merkmale der übrigen Vergleichsbetriebe liefern sohin die Anhaltspunkte für die praktische Durchführung der vergleichenden Bewertung. Auch für die Hauptfeststellungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. 1. 1970 und 1. 1. 1979 wurde in den jeweiligen…
…Beitragsgrundlage ein besonderer Messbetrag, der sich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes 1955 ergeben wurde, wenn das Grundstück als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes bewertet worden wäre. (2) Für die Erhebung des Beitrages gemäß Abs. 1 ist das Finanzamt zuständig, das für Zwecke…
…beim gegenständlichen Grundvermögen Fortschreibungen. Mit Bescheid vom 23.6.2014 nahm das FA beim Weinbaubetrieb zum Stichtag 1.1.2014 eine Zurechnungsfortschreibung an die Bf. vor. Bei der Hauptfeststellung für das land- und fortstwirtschaftliche Vermögen zum 1.1.2014, mit Wirksamkeit zum 1.1.2015…
…Beitragsgrundlage ein besonderer Messbetrag, der sich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes 1955 ergeben wurde, wenn das Grundstück als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes bewertet worden wäre. (2) Für die Erhebung des Beitrages gemäß Abs. 1 ist das Finanzamt zuständig, das für Zwecke…
…die strittige Fläche nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen ist, kann eine solche Zuordnung auch nicht nach § 31 Abs. 1 BewG erfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. April 1983, Zl. 82/17/0157, und die dort zitierte Vorjudikatur…
…wirtschaftlichen Vermögens nach den §§ 29 bis 50 BewG 1955 festgestellt wurde, hat der Bf. als Betriebsführer beantragt, dass an Stelle des Versicherungswertes (§ 23 Abs. 2 BSVG) als Beitragsgrundlage die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte heranzuziehen sind. Zum Wirksamkeitszeitpunkt der Hauptfeststellung des land- und forstwirtschaftliches Vermögens 2014…
…Beitragsgrundlage ein besonderer Meßbetrag, der sich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes 1955 ergeben würde, wenn das Grundstück als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes bewertet worden wäre. (2) Für die Erhebung des Beitrages gemäß Abs. 1 ist das Finanzamt zuständig, das für Zwecke…
…Rz 9). Erfasst werden daher auch Direktzahlungen aus gepachteten Betrieben beim jeweiligen Pächter (Information zur Behandlung öffentlicher Gelder bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zur Hauptfeststellung zum 01.01.2014 und für Fortschreibungen und Nachfeststellungen ab dem 01.01.2015; siehe BFG 21…
…der wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) begründet. Die Fortschreibung sei erforderlich gewesen, weil in der Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen Änderungen eingetreten seien. Korrespondierend dazu erließ die belangte Behörde am 6.8.2013 den hier verfahrensgegenständlichen Einheitswertbescheid zum 1.1.2013, Wertfortschreibung EWAZ ***3…
…dass der Einheitswert auf den Wert Null fortzuschreiben war, weil die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) weggefallen sei. Die Fortschreibung sei erforderlich gewesen, weil in der Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen Änderungen eingetreten seien. 3. Berufung vom 5.9.2013 Gegen den Bescheid…