…ging die belangte Behörde zu Unrecht davon aus, dass die Umwidmung des Grundstückes lediglich von der formalen Antragstellung durch die beschwerdeführende Partei bedürfe. Das Grundstück ***16*** (EZ EZ GB ***12***) wird verpachtet und durch den Pächter land- und forstwirtschaftlich genutzt. Was unter "absehbarer Zeit" im…
…ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. Voraussetzung ist jedoch, daß die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich als land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit anzusehen ist. 3.Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24. § 17 EStG 1988 …
…Weise eine Zerlegung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für das Jahr 2011 durch. Der Bund (***VorgängerBF1***) erhob gegen diese Bescheide jeweils Beschwerde und brachte im Wesentlichen vor, die ***X*** (im Folgenden kurz: ***X***) sei als Hoheitsbetrieb anzusehen, dessen Hauptzweck gerade nicht im Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft liege…
…zu nachstehendem Sachverhalt bzw. zu nachstehenden Fragen Stellung zu nehmen: „1) Sie machten zu Recht geltend, dass die Liebhabereibeurteilung auch bei voll pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach den tatsächlich erwirtschafteten Ergebnissen zu erfolgen habe (VwGH 21.05.1997, 92/14/0185; aA: Rz 28…
…auch, wenn bereits die Fixkosten höher als die erzielten Einnahmen sind oder wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen. In den Jahren 2000 bis 2012 erfolgte eine pauschalierte Gewinnermittlung. Bei pauschalierter Land- und Forstwirtschaft ist das Problem der Liebhaberei nicht ohne weiteres ersichtlich, da…
…Bf bestrebt, weitere Flächen zuzupachten, sofern entsprechende Verpachtungsabsichten im Einzugsbereich der bestehenden Land- und Forstwirtschaft bestünden. Die Landwirtschaft sei entgegen den vom VwGH beurteilten Fällen nicht zugekauft worden, sondern stelle einen übergebenen Betrieb dar (zu den einzelnen Fällen siehe etwa Renner in SWK 2010, S…
…LVO, zum anderen fällt eine prinzipiell erwerbswirtschaftliche Tätigkeit selbst bei nachhaltigen Verlusten in der Regel nicht unter § 1 Abs. 2 LVO. Mangels Rentabilität des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind viele Landwirte gezwungen, andere Erwerbsquellen zu erschließen, womit sie ihren Betrieb zumeist als Nebenerwerbslandwirte (weiter)führen…
…| -679,82 | Nach Bp. | 11.326,84 | 13.771,20 | 19.918,57 Einkommensteuer [310] Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Zeitraum | 2007 | 2008 | 2009 | | Euro | Euro | Euro | Vor Bp | 8…
…Umsatzsteuergutschriften bei Teilpauschalierung Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VwGH 26.07.2017, Ro 2015/13/0003 zur Behandlung von Umsatzsteuergutschriften bei der land- und forstwirtschaftlichen Teilpauschalierung unmissverständlich ausgeführt (Rn 31): "Die Vorsteuergutschriften sind als Betriebseinnahmen zu erfassen, wohingegen die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ..…
…342,90 €. Die Verluste der Jahre 2002 bis 2004 wurden als Anlaufverluste vom Finanzamt anerkannt. G F bezieht neben den negativen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit iHv zuletzt 40.046,60 € im Jahr 2009 (Beamter in Vollzeitbeschäftigung — Gemeinde K)…
…erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, der im *EW-AZ* bewertet ist. Der Betrieb umfasst ua die Grundstücke ***1*** und ***2*** in der EZ ***xx*** KG ***xxx***. Das Grundstück ***1*** war zur Gänze dem forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet, im Grundbuch…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 4. Dezember 2014 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01.01.2014 (***EWAZ***; ***StrNr***) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Bf***, ***BF-Adr***, vertreten durch ***V***, ***V-Adr*** über die Beschwerde vom ***T1*** gegen den Bescheid des ***WR*** vom ***T2*** betreffend den Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zum ***T3*** - Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab ***T4***, Einheitswertakten-zeichen ***Nr***, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…des jeweiligen Folgejahres wirksam […] (Abs. 3). Gemäß § 20c BewG 1955 ist die zum 01.01.2010 vorgesehene Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 01.01.2014 durchzuführen. Nach § 32 Abs. 1 BewG 1955 gelten für landwirtschaftliche Betriebe die…
…des jeweiligen Folgejahres wirksam […] (Abs. 3). Gemäß § 20c BewG 1955 ist die zum 01.01.2010 vorgesehene Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 01.01.2014 durchzuführen. Nach § 32 Abs. 1 BewG 1955 gelten für landwirtschaftliche Betriebe die…
…des jeweiligen Folgejahres wirksam […] (Abs. 3). Gemäß § 20c BewG 1955 ist die zum 01.01.2010 vorgesehene Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 01.01.2014 durchzuführen Nach § 32 Abs. 1 BewG 1955 gelten für landwirtschaftliche Betriebe die…
…als Besteuerungsgrundlage grundsätzlich zulässig, jedoch zu aktualisieren sind. Daher sind die Einheitswerte an aktuelle ökonomische Verhältnisse anzupassen. Gemäß § 20c Bewertungsgesetz (BewG) sind die Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Stichtag 1. Jänner 2014 festzustellen (1. Stabilitätsgesetz 2012). Die näheren gesetzlichen Bestimmungen…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1.Erklärung zur Hauptfeststellung Die beschwerdeführende Partei reichte am 3.8.2014 die Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe LuF1 ein. Unter Pkt. 8.2.1.1. wurde…
…Rechtslage 1. Gemäß § 20c BewG 1955 ist die zum 01.01.2010 vorgesehene Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 01.01.2014 durchzuführen. 2. Nach § 32 BewG 1955 gelten für landwirtschaftliche Betriebe die Grundsätze über die Bewertung nach Ertragswerten…
…als land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen. Begründend führte er aus, die Abgabenbehörde habe darzulegen, weshalb die beschwerdegegenständliche Fläche nicht mehr zum landwirtschaftlichen Grundvermögen gehören sollte. Jahrzehntelang seien diese Grundstücke [gemeint das strittige sowie die benachbarten, ebenfalls im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücke; GSt ***2***/3 und…