…noch keine Einkünfte aus LuF bezog (die Übernahme des Betriebes erfolgte erst 2013). Es ist vorweg festzuhalten, dass unbestritten der Gewinn aus dem gegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der LuF PauschVO ermittelt wird. Vor einer Diskussion der Qualität der gegenständlichen Kurskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben…
…die Behörde aber nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, die Behörde diese nicht schon deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkennen darf, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar…
…2007 Umsätze erzielt. In beiden Jahren fielen ausschließlich Betriebsausgaben an. Im durchgeführten erstinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurde vom Bf nicht einmal behauptet, auch nur ein einziges Fahrzeug vermittelt zu haben. Die Verfahrensunterlagen belegen auch keinen entsprechenden Versuch. Selbst (erfolglose) Marketingmaßnahmen sind nicht glaubhaft dokumentiert. Dem einzigen vorgelegten…
…dass nur Aufwendungen erfasst sind, welche die Erzielung von Einnahmen bezwecken (sog. finaler Werbungskostenbegriff). Zudem war einschränkend angenommen worden, dass nur notwendige oder zweckmäßige Aufwendungen Werbungskosten bilden können (VwGH 27.6.1989, 88/14/0112). Während für Betriebsausgaben bereits ein mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb…
…mit welcher "anteilige Kurskosten" verrechnet wurden, also ebenfalls um Schulungskosten. Die größte Abweichung betrifft den Rechts- und Beratungsaufwand. Hier wurde 2007 eine Leistung eines Rechtsanwalts, Dr. XY, mit einem Betrag von 3.365,19 Euro verrechnet, der Betriebsprüfung jedoch kein Beleg vorgelegt. Bei den Telefonrechnungen…
…sein müssen, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. Kosten einer Reise, die in Form einer Gemengelage sowohl durch private Erholungs- und Bildungsinteressen wie auch durch betriebliche/berufliche Interessen veranlasst sind, bilden keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, zumal §…
…Tätigkeit der Bf. bei A gegeben ist. Die Kurskosten sind daher im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bf. als psychosoziale Fachkraft bei dem Verein A als Aufwendungen für Persönlichkeitsentwicklung dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bf. bei W als…
…der Absicht, Einnahmen aus der gegenständlichen neuen Tätigkeit zu erzielen. Die geltend gemachten Fahrtkosten waren um jene zu kürzen, die auf Fahrten im Hinblick auf unbezahlte Hilfsdienste bei diversen Veranstaltungen entfallen. Aufwendungen im Zusammenhang mit unbezahlten Tätigkeiten sind keine abzugsfähigen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1…
…dass sie keine Programme bzw. Kurausschreibungen mehr hat und "dass sie die Unterlagen nicht schicken kann, da sie sie ständig in Verwendung hat" bzw." ihre Mitschriften für Außenstehende vermutlich unleserlich sind." Auch der berufliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Seminaren und der Tätigkeit wurde von der…
…Bedarf bei diversen landwirtschaftlichen Arbeiten auf landwirtschaftlichen Höfen aus. Nun kurz zu den von mir beantragten Arbeitsmitteln: Die Schuhe sind Berufsschuhe und keine Sicherheitsschuhe und werden von mir im Auto am Weg zu und von Baustellen oder in den Wald getragen damit ich nicht mit…
…lautet die Homepage Ihres Online-Shops? Bf.: Gibt es noch nicht Seit wann ist sie online? Bf.: Noch nicht Nachweis, welche Kosten in welcher Höhe dafür angefallen sind. Bf.: Noch keine ... erst ab Logo, Domaine,... d) Von wo aus wird der Online-Shop betrieben? Bf.:…
…die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Gegenständlich hat auch der zuständige Richter dem Beschwerdeführer die Gelegenheit geboten, seine Anbringen ausreichend zu begründen und die berufliche Bedingtheit entsprechend nachzuweisen. Trotz langer Frist wurden vom Beschwerdeführer keine Angaben nachgereicht. Werbungskosten müssen wie Betriebsausgaben nachgewiesen oder zumindest glaubhaft…
…verwandten Beruf stehen. Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus-und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für…
…2007 keinen Einfluss. Die Fahrtkosten betrugen EUR 997,15. Die Verpflegungsmehraufwendungen stellen nur bis zu dem Zeitpunkt Werbungskosten/Betriebsausgaben dar, an dem ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit erreicht ist bzw. die Gegebenheiten vor Ort so bekannt sind, dass im Vergleich zum Wohnort/Dienstort kein Verpflegungsmehraufwand…
…aber kein notwendiger Bestandteil ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Lehrerin sind, weshalb die dadurch entstandenen Aufwendungen nicht als Werbungskosten abzuziehen sind. 2. Die Rückbuchungen von Honoraren des WIFI iHv. 1.612,87 Euro werden wie in der Beschwerdevorentscheidung einkunftsmindernd anerkannt. Außerdem sind folgende Betriebsausgaben bzw…
…allgemeinen Lebenserfahrung, dass jemand bloß zur Befriedigung seiner persönlichen Interessen einen derartigen finanziellen und zeitintensiven Aufwand auf sich nimmt. Umschulungskosten zielen auf eine künftige Erwerbstätigkeit ab. Sie sind daher Vorwerbungskosten bzw vorweggenommene Betriebsausgaben, wenn - wie im beschwerdegegenständlichen Fall - eine selbständige Berufstätigkeit angestrebt wird, vgl Zorn…
…des Beschwerdeführers als Basisbildungspädagoge und Lernbegleiter abgestellt waren. Es handelt sich auch um keine vorweggenommenen Werbungskosten, da vom Beschwerdeführer im beschwerdegegenständlichen Jahr noch keine konkreten Schritte gesetzt worden sind. Seitens des Bundesfinanzgerichtes wird nicht in Abrede gestellt, dass die besuchten Seminare einen positiven Effekt auf…
…können, sind nur dann geeignet, zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu führen, wenn die Behörde einen konkreten Bedarf im Einzelfall festzustellen vermag (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226). Ferner sind idR nicht abzugsfähig Aufwendungen für den Besuch von Kursen für neuro-linguistisches Programmieren (NLP), da…
…die Abzugsfähigkeit der Kurskosten nicht versagen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bf. geltend gemachten Aufwendungen für die Absolvierung eines "NLP-Practitioner" Kurses im Jahr 2008 in Höhe von insgesamt € 2.590,00 als Werbungskosten abzugsfähig sind. …
…Es ist somit die Tatsachenfeststellung zu treffend, dass sämtliche Kurse keine Kenntnisse in medizinischer Fachsprache (fachspezifische medizinischer Ausdrücke und Formulierungen) vermittelten und folgt daraus rechtlich, dass die Kurskosten nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Dies trifft auch für die von der bel. Beh…