…bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages, Verzinsung 3% p.a., jährliche Berechnung, Tilgung jährlich, in 12 monatlichen Raten in der Höhe von € 263,00, Zahlungen des Darlehensnehmers werden jährlich mittels Tilgungsplan aufgezeichnet. 2. Privater Darlehensvertrag vom 30.6.2011…
…Mit der Prolongation werde somit das Auslangen gefunden. Die Familie des Bf. glaubte, dass nach der Regulierung und dem Ausgleich des Privatbereiches weitere hypothekarische Besicherungen nicht notwendig seien. f) Kreditvertrag vom 11. Dezember 2001 zwischen dem Bf. und der I. Bank über Euro 109.010…
Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen) | 5.636,36 € | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) | 5.636,36 € | Davon sind zu versteuern mit: 10 % ermäßigter Steuersatz Bemessungsgrundlage (5.636,36…
…das Bundesfinanzgericht beachtliche Rechtsquelle darstellen (vgl. VwGH vom 28. Jänner 2003, 2002/14/0139). Insoferne ist auf die unter Abschnitt G) ausgeführten Zitate aus den Lohnsteuerrichtlinien nicht einzugehen. Da das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung im Fall des Bf. schon wegen der Nichterfüllung des Kriteriums der…
…zur Darlehensaufnahme und Darlehensbesicherung auch in die Prüfung des Mietverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleiches einbezogen werden. 5.2.4.3.1 In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass beide vom Bf mit der Bank abgeschlossenen Kreditverträge als Kreditzweck die „Errichtung einer eigenen Ordination“…
…Fruchtgenussberechtigten wesentlich geschmälert war. Auch mangelt es an einem eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Bf, welches - unter weiteren Kriterien - explizit vom VwGH auch als Voraussetzung für eine Zurechnung der mit dem Fruchtgenuss belasteten Wirtschaftsgüter zum Vermögen des Fruchtgenussberechtigten in Betracht kommt. Auch der Umstand…
…werden können, als dieses konzerninterne Darlehen als verdecktes Stammkapital zu qualifizieren war. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass das Darlehensanbot vom 23. Dezember 2005 über die Gewährung eines Darlehens iHv EUR 54.133.758,18 nicht von der ***H-SAS*** als Darlehensgeberin unterfertigt, mit diesem…
…und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Kriterien entsprechen der ständigen Rechtsprechung (vgl. Doralt/Toifl, EStG 14 , § 2 Tz 160, mwN). Nach diesen Grundsätzen wird daher ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur dann anzuerkennen…
…der lt. Bf unter maßgeblicher Mitwirkung von Familienmitgliedern behoben wurde. Die vom Bf vorgebrachte Sanierung der Wohnung bis Sept. 2008 mit einem Kostenaufwand von 20.000,- € (mehr oder weniger) ist den abgabenbehördlichen Verfahrensunterlagen allerdings nicht zu entnehmen. Nach den Unterlagen aus dem abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahren…
…Beschluss vom 30.9.2009 von denselben teilnehmenden Personen im nächstfolgenden Aufsichtsratsprotokoll (AB/378) vom 19.1.2010 unter Punkt 2. wörtlich wie folgt bestätigt: "Das Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 30.9.2009 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt." 4.8. Erstmals mit Beschwerdeergänzung vom 30…
…der - vom Verwaltungsgerichtshof nur auf ihre Schlüssigkeit zu prüfenden - Beweiswürdigung (vgl. für viele VwGH vom 29.11.2000, 95/13/0004; 28.11.2002, 2001/13/0032). Grundsätzlich ist zu fordern, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen die gleichen Formvoraussetzungen erfüllen, die unter Fremden üblich…
…der Gattin des Bf und der fremden Unterpächterin unterfertigten, undatierten Bestätigung wird die mündliche Absprache zum (Unter-)Pachtvertrag vom 27. September 2010 bescheinig, dass die in den Ackerflächen liegenden unproduktiven Flächen wie Gräben, Steilhänge, Stein- und Nassflächen und auch Obstgärten vom Verpächter zu pflegen sind…
…TP 8 GebG, unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 11. November 2004, 2004/16/0088). Während bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften jede Partei verpflichtet und berechtigt ist, ist bei einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften eine Partei nur Gläubiger und die andere nur Schuldner (Arnold, Rechtsgebühren…
…Die Abgabenbehörde verwies weiters unter Hinweis auf verschiedene Bestimmungen der Lohnsteuerrichtlinien 2002 darauf, dass weiters eine außergewöhnliche Belastung nicht zwangsläufig erwachse, wenn sie sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens sei, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen habe. Eine sittliche Verpflichtung liege nur vor…
…abverlangen (Entgegennahme von Bestellungen, Belegablage, Bank- und Postwege, Zahlungsverkehr). Diese Tätigkeiten sind jedoch typische Beispiele familienhafter Mitarbeit unter Ehegatten (vgl VwGH vom 8. Februar 2007, 2004/15/0094). Den Charakter der familienhaften Mitarbeit unterstreicht die Erreichbarkeit von 24 Stunden am Tag, die Nichtkonsumation des Urlaubsanspruches…
…so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres gefolgt werden und zum anderen entspricht dies nicht dem Sachverhalt, wonach die Darlehen auf die Dauer der Darlehensgewährung unverzinslich zur Verfügung gestellt wurden. Zum Einwand gegen…
…unter welchen Voraussetzungen im Zusammenhang mit den Anleihen stehende Teilwertabschreibungen und realisierte Verluste aus deren Verkauf mit solchen steuerfrei zu stellenden Zinserträgen in Zusammenhang stehend anzusehen sind bzw. wann solche Wertminderungen dem Vermögensstamm der Anleihen zuzurechnen sind. Im dem Erkenntnis des VwGH vom 26.11…
…Mit BVE vom 6. Oktober 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Eine Hypothekarverschreibung könne nur unter den Voraussetzungen der §§ 19 Abs. 2 und 20 Z 5 GebG gebührenfrei beurkundet werden. Y sei nicht Vertragspartner des Hauptgeschäfts gewesen, habe jedoch die Abstattungskreditverträge als Pfandbesteller unterfertigt…
…Band II, Grunderwerbsteuer, unter Rz. 37 zu § 5 GrEStG wiedergegebene Rechtsprechung des VwGH). Grundsätzlich gehören auch Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, sich also im Vermögen des Veräußerers und zu dessen Gunsten auswirken, zur…
…Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, unter Rz. 37 zu § 5 GrEStG wiedergegebene Rechtsprechung des VwGH). Grundsätzlich gehören auch Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, sich also im Vermögen des Veräußerers und zu dessen Gunsten auswirken…