…die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Der Sohn der Bf. hat mit Ablegung der Reifeprüfung im…
…Sohn zwischen Matura und Studienbeginn oder während des Studiums nicht erbracht wurde. Beweismittel: Diplom der kroatischen Universität, Fakultät für Elektrotechnik, Ingenieurwesen und Informatik, Osijek vom 28. September 2016 über die Verleihung des Bachelortitels (180 ECTS) Diplom der kroatischen Universität, Fakultät für Elektrotechnik, Ingenieurwesen und Informatik…
…absolvierter Matura beschränkt. Den diesbezüglichen Beschwerdeausführungen der Bf ist zu entgegnen, dass auch Schülern Wege offenstehen, sowohl in Österreich wie in vielen anderen Ländern, sich Sprachkenntnisse verschiedener Niveuas/levels (nachweislich) anzueignen. Der von der Tochter eingeschlagen Weg - verschiedene Studienoptionen offenzuhalten, sich zwischen Matura und Studienbeginn…
…den sie angenommen und ab Oktober 2023 ihr Wunschstudium (Medizin englischsprachig) begonnen habe. Oktober 2023 sei somit der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn des Wunschstudiums gewesen. Neben geringfügigen Beschäftigungen sei die Tochter in der Zeit zwischen Matura und Studienbeginn allein der Vorbereitung für die Aufnahme…
…205,60 Euro und den Kinderabsetzbetrag von 876,00 Euro, insgesamt 3.081,60 Euro, zurück und führte begründend nach Anführung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen aus, die Vorbereitungszeit für das Schauspielstudium stelle keine Berufsausbildung dar. Daher könne auch die Zeit zwischen Matura und Studienbeginn nicht anerkannt…
…frühestmögliche Studienbeginn im Herbst 2014 gewesen; dies unabhängig von ev. abzulegenden Aufnahmetests, was nach der Rechtsprechung nicht zu berücksichtigen sei. Da der Sohn das Studium erst im SS 2015 – sohin nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt - begonnen habe, stehe für den Zeitraum zwischen Matura und tatsächlichem Studienbeginn…
…zwischen Matura im Juni 2015 und Beginn des Studiums im Oktober 2016 keine Berufsausbildung vorgelegen ist. Die gesetzlichen Regelungen sehen einen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Personen jedoch nur dann vor, wenn diese sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Ein Beihilfenanspruch ausschließlich aufgrund einer Krankheit…
…Für diesen dazwischen liegenden Zeitraum zwischen Ablegung der Matura und Studienbeginn käme demnach eine Anwendung der Bestimmung nach § 2 Abs. 1 lit d) FLAG idF des Budgetbegleitgesetzes in Betracht, nicht jedoch für den gegenständlich strittigen Zeitraum nach Abschluss des Studiums und dem Beginn einer weiteren…
…sodass etwa kein Familienbeihilfenanspruch für Zeiträume zwischen Beendigung der Schulausbildung und einem krankheitsbedingt verzögerten Beginn einer weiteren Berufsausbildung besteht (vgl. BFG 19.10.2015, RV/3100046/2015, zu einem verzögerten Studienbeginn aufgrund einer Erkrankung an Leukämie). Wären anstelle der ausschließlich objektiven Betrachtung auch subjektive Merkmale…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn der weiteren Berufsausbildung. Diese Bestimmung soll laut Regierungsvorlage insbesondere die Zeit zwischen der Matura und dem Studienbeginn abdecken. Weder aus dem Wortlaut noch dem Willen des Gesetzgebers lasse sich ableiten…
…der im Regelfall die Lücke zwischen der erfolgreichen Ablegung der Matura und dem Studienbeginn ausreichend abgedeckt hat, wurde durch diese Neufassung mE erweitert. Dass nur ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung den FB-Anspruch verlängert, ergibt sich aus der Rechtsprechung und wäre somit lediglich eine Klarstellung…
…vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, vor. Die Ansicht des Finanzamts, der frühest mögliche Zeitpunkt zum Studienbeginn wäre Oktober 2016 gewesen, stützt…
…kein Verschulden, dass sie sich immer noch zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn der Fortsetzung der Berufsausbildung befinde. Im Rahmen des Vorlageantrages wurde ergänzend vorgebracht, dass der Aufnahmetermin im September 2014 mangels abgelegter Matura und der frühestmögliche Termin wegen Krankheit ungenutzt bzw. nicht…
…Am AMS-Krems war er danach als arbeitsuchend vorgemerkt. Sein ehest möglicher Studien-Beginn in dieser Konstellation war Oktober 2015 Er bezog zwischen Matura, Präsenzdienst und Studium keine Leistung durch das AMS und begann frühestmöglich mit seinem Studium an der TU. Er wechselte sein Studium…
…1967 die Gewährung der Familienbeihilfe und damit auch des Kinderabsetzbetrages im beschwerdegegenständlichen Zeitraum rechtfertigt. Da aufgrund der des Studienbeginns im Oktober 2017 ein frühestmöglicher Beginn einer Berufsausbildung vorliegt, besteht auch für die Zwischenzeiträume 07/2016 (zwischen Matura und Zivildienstantritt) und von 05/2017 bis 09…
…Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird ". Durch die Regelung des § 2 Abs 1 lit d erster Halbsatz FLAG 1967 soll den Gesetzesmaterialien zufolge "insbesondere die Zeit zwischen der Matura und dem…
…wenn die Krankheit pro Semester zumindest 3 Monate andauere. Der Unfall habe sich jedoch vor dem Studienbeginn und nicht während eines betriebenen Studiums ereignet. Mangels frühest-möglichem Beginn des Masterstudiums bestehe für die Zeit zwischen Abschluss des Bachelorstudiums und Masterstudium kein FB-Anspruch (im Einzelnen…
…§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 war das Bachelorstudium ab Oktober 2016. Dass der Sohn der Bf zwischen Präsenzdienst und Studienbeginn kurzzeitig Arbeitnehmer war, steht dem Familienbeihilfeanspruch nicht entgegen. Dass das erzielte Einkommen gemäß § 5 FLAG 1967 über der zulässigen Höhe von € 10…
…zwischen der Matura und dem frühestmöglichen Beginn eines Studiums abgedeckt werden soll. Demzufolge ist es notwendig, sich bereits während der Schulzeit Gedanken über eine später beabsichtigte Ausbildung zu machen, um die erforderlichen Prüfungen rechtzeitig ablegen zu können, so dass noch im Jahr der Reifeprüfung (Matura…
…981 der Beilagen XXIV. GP ausgeführt, dass durch diese Regelung insbesondere die Zeit zwischen der Matura und dem frühestmöglichen Beginn eines Studiums abgedeckt werden soll. Würde man darauf abstellen, ob es sich bei dem tatsächlich begonnenen Studium nicht nur inhaltlich, sondern auch hinsichtlich des Studienortes…